Halo Forum,
aus den paar Antworten ist mir aufgefallen, dass sonst keiner von den PKV oder GKV-Angestellte richtig eine Ahnung haben.
Mein Fall ist folgendes:
*Kinder seit ihrer Geburt in der PKV (14J, 12J und 9J)
*seit 2 Monaten geschieden
*rückwirkend ab Scheidungstermin sind die Kinder in die GKV gelandet, ohne meinem Kenntnis.
*laut GKV und laut Beispielformular "Antrag auf Familienversicherung" scheint es üblich zu sein, dass nur ein Elternteil dies bewirken darf.
Wieso darf so eine Entscheidung nur von einem Elternteil gemacht werden, wenn beide Eltern Sorgeberechtigt sind? Denn angesichts der unterschiedlichen Leistungen, die zwischen GKV und PKV angeboten werden, kann nicht begründet werden, dass es aus der Sicht der Kinder eine Verbesserung darstellt?
Mein Kinder werden in die GKV gezwungen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
"Gezwungen" trifft es nicht ganz richtig.
Hallo Aika,
mal ganz ohne §§: Mit Inkrafttreten Eurer Scheidung entsteht "automatisch" ein Anspruch auf (beitragsfreie) Familienversicherung in der GKV des Ex-Gatten. Beantragen muss man den nicht extra, aber um ihn zu nutzen, sollte man das der Kasse anzeigen, z. B. um die Versichertenkarten ausstellen zu lassen. Ob auf dem betreffenden Vordruck der GKV das Wort "Antrag" steht, spielt dabei große Rolle - siehe "automatisch". Die Kasse hat höchstens zu prüfen, ob nicht ausnahmsweise etwas den Automatismus außer Kraft sezt, z. B. eigenes Einkommen der Kinder > 405 € mtl.
Im Hinblick auf die PKV der Kinder entsteht ein Kündigungsrecht, aber keine Kündigungspflicht für den PKV-versicherten Elternteil. der im Normalfall auch Versicherungsnehmer des Vertrages ist, in dem die Kinder versichert sind.
Verpflichtet ist er der PKV gegenüber nur, indem er den Eintritt der Familienversicherung dort anzeigen muss. Die Weiterversicherung ist dadurch nicht gefährdet, insbesondere hat die PKV damit nicht das Recht, den Vertrag ihrerseits zu kündigen.
Langer Schreibe kurzer Sinn: Wenn Du als Versicherungsnehmer daran interessiert bist, die PKV für die Kinder fortzusetzen, dann geht das - Familienversicherung hin oder her.
Gäbe noch mehr dazu zu sagen, aber wozu Fragen beantworten, die noch gar nicht gestellt sind?
Gruß von
Gerhard
mal ganz ohne §§: Mit Inkrafttreten Eurer Scheidung entsteht "automatisch" ein Anspruch auf (beitragsfreie) Familienversicherung in der GKV des Ex-Gatten. Beantragen muss man den nicht extra, aber um ihn zu nutzen, sollte man das der Kasse anzeigen, z. B. um die Versichertenkarten ausstellen zu lassen. Ob auf dem betreffenden Vordruck der GKV das Wort "Antrag" steht, spielt dabei große Rolle - siehe "automatisch". Die Kasse hat höchstens zu prüfen, ob nicht ausnahmsweise etwas den Automatismus außer Kraft sezt, z. B. eigenes Einkommen der Kinder > 405 € mtl.
Im Hinblick auf die PKV der Kinder entsteht ein Kündigungsrecht, aber keine Kündigungspflicht für den PKV-versicherten Elternteil. der im Normalfall auch Versicherungsnehmer des Vertrages ist, in dem die Kinder versichert sind.
Verpflichtet ist er der PKV gegenüber nur, indem er den Eintritt der Familienversicherung dort anzeigen muss. Die Weiterversicherung ist dadurch nicht gefährdet, insbesondere hat die PKV damit nicht das Recht, den Vertrag ihrerseits zu kündigen.
Langer Schreibe kurzer Sinn: Wenn Du als Versicherungsnehmer daran interessiert bist, die PKV für die Kinder fortzusetzen, dann geht das - Familienversicherung hin oder her.
Gäbe noch mehr dazu zu sagen, aber wozu Fragen beantworten, die noch gar nicht gestellt sind?
Gruß von
Gerhard
Hallo GS,
"Gäbe noch mehr dazu zu sagen, aber wozu Fragen beantworten, die noch gar nicht gestellt sind?"
richtig geraten, es gäbe auch viel mehr, die Folgen erstrecken sich auch weit über den reine §§ der Versicherungen, aber ich weiß nicht, ob "mehr" in das Forum reingehört.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, für noch mehr und drum herum bin ich immer dankbar, aber ich weiß erstmal nicht, welche genaue Frage bei mir zuerst kommt.
Viele Grüße,
Aika[/quote]
"Gäbe noch mehr dazu zu sagen, aber wozu Fragen beantworten, die noch gar nicht gestellt sind?"
richtig geraten, es gäbe auch viel mehr, die Folgen erstrecken sich auch weit über den reine §§ der Versicherungen, aber ich weiß nicht, ob "mehr" in das Forum reingehört.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, für noch mehr und drum herum bin ich immer dankbar, aber ich weiß erstmal nicht, welche genaue Frage bei mir zuerst kommt.
Viele Grüße,
Aika[/quote]
Hallo,
im Falle der Familienversicherung wird niemand in die GKV gezwungen, d.h. es besteht zwar der gesetzliche Anspruch darauf, dieser muss aber nicht wahrgenommen werden. Wenn also deine Kinder zwar den Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung haben so heisst das, nicht, dass sie nicht trotzdem in der PKV einen Krankenversicherungsschutz haben dürfen.
Gruss
Czauderna
im Falle der Familienversicherung wird niemand in die GKV gezwungen, d.h. es besteht zwar der gesetzliche Anspruch darauf, dieser muss aber nicht wahrgenommen werden. Wenn also deine Kinder zwar den Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung haben so heisst das, nicht, dass sie nicht trotzdem in der PKV einen Krankenversicherungsschutz haben dürfen.
Gruss
Czauderna
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