GKV ein Tag unterbrochen, welche Falle lauert da?

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volkerjene
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GKV ein Tag unterbrochen, welche Falle lauert da?

Beitragvon volkerjene » 24.07.2015, 19:38

Hallo,

ich hab grad ein Schreiben von der "Gesundheitskasse bekommen. Meine KV wäre vom 1. bis 2. Dez. 14 unterbrochen und ich solle nachweisen wie ich da versichert war. Ansonsten sei seit 1.12.14 ein Beitrag von knapp 700,- zu entrichten.
Muß noch in meinen Unterlagen schaun wie genau der zeitl. Ablauf war aber grob gesagt war ich längere Zeit krankgeschrieben wegen Wegeunfall und habe deswegen auch Verletztengeld bezogen. Während dieser Zeit wurde mir gekündigt so das ich mich nach Ende des Bezuges von Verletztengeld arbeitslos gemeldet habe, alles natürlich fristgerecht.

Ich habe aber irgendwo mal gesehn das man trotzdem wegen irgendwelcher Formfehler zu einer solchen Lücke kommen kann und den Schutz in der GKV verliert.

Weiss da jemand was näheres, ich bin völlig geschockt, den angedrohten Beitrag kann ich niemals bezahlen

ratte1
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AW: GKV ein Tag unterbrochen, welche Falle lauert da?

Beitragvon ratte1 » 24.07.2015, 21:31

Hallo,

hast du vom 01.12.-02.12.14 Verletztengeld bezogen? Beziehst du ab 03.12.14 Arbeitslosengeld? Wenn nein, hast du in diesen beiden Tagen gearbeitet?

MfG
ratte1

P.S. bei dem von dir genannten Betrag handelt es sich um den Höchstbetrag für einen ganzen Monat

volkerjene
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Beitragvon volkerjene » 24.07.2015, 22:05

Hallo ratte1,

jetzt hab ich den Kram mal durchgesehn, es liegt nicht am Verletztengeld. Ich hatte noch zwei tage Urlaub den ich nicht nehmen konnte und der wurde mir ausbezahlt, dementsprechend war ich die zwei Tage arbeitslos ohne Leistungsbezug. Darüber habe ich nen Bescheid, da steht aber auch nur was drin das das für die Rentenberechnung relevant ist. Ich hatte sowas schon mal, damals kam gar nix von der GKV.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 24.07.2015, 22:13

da du in den beiden Tagen kein Arbeitslosengeld bezogen hast, warst du darüber auch nicht versichert. Ich nehme an, du hast in den beiden Tagen nicht gearbeitet? Dann teile das deiner KK mit. Sie wird für die beiden Tage auf die Durchführung einer Versicherung verzichten und stattdessen einen so genannten nachgehenden Leistungsanspruch ( §19 Abs.2 SGB V) einräumen. Dieser ist kostenlos.

Also alles easy.

MfG
ratte1

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Beitragvon volkerjene » 24.07.2015, 22:19

danke ratte1, natürlich habe ich nicht gearbeitet, ich war ja arbeitslos, die zwei Tage wurden mir ja nur wegen der Urlaubsabgeltung nicht bezahlt. Das Schreiben war nur ziemlich seltsam verfasst. Die Androhung einer Beitragsnachzahlung von mtl. 700,- seit Dezember ist schon ziemlich beängstigend.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 25.07.2015, 09:22

bevor man diesen Höchstbeitrag von 700 EUR androht, wird es normalerweise vorher schon ein Schreiben gegeben haben, in welchem der Zeitraum angefragt wird.

Dieses Schreiben wird nicht beantwortet worden sein oder Du hast es halt nicht bekommen.

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Beitragvon volkerjene » 25.07.2015, 11:01

Hallo heinrich, auch du hast völlig recht, hab tatsächlich noch ein Schreiben erhalten gehabt und leider ignoriert/vergessen.

Merkwürdig nur das ich schon mal so einen Fall hatte und da kam gar nix.

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Beitragvon ratte1 » 25.07.2015, 12:27

ab 03. Dezember bist du auf Grund des Arbeitslosengeldbezuges versichert, richtig? Dann geht es doch nur um die beiden Tage der Nichtversicherung und nicht um die Nachzahlung von Beiträgen für 7 Monate.

MfG
ratte1

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Beitragvon heinrich » 26.07.2015, 15:15

so wie ich es verstanden habe, ging es nicht um 7 Monate, sondern um 700 EUR.

volkerjene:
frage bei der KK nach, ob für die 2 Tage der nachgehende Leistungsanspruch möglich ist. Dieser müsste nach meiner Auffassung gegeben sein. Dann brauchst Du nichts zu zahlen.

Falls man es Dir verweigert, dann frage bitte nach dem Grund und nach der gesetzlichen Vorschrift, warum ein solcher nachgehender Leistungsanspruch bei Dir nicht möglich sein soll.


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