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GKV-Anmeldung bei EU-Ausländer

Verfasst: 03.08.2015, 10:27
von delta-Pi
Hallo,

wenn ein EU-Bürger seinen Wohnsitz nach Deutschland verlagert und erstmalig ein Arbeitsverhältnis als abhängig Beschäftigter aufnimmt, benötigt er eine inländische GKV und einen Sozialversicherungsausweis:

- Welche Angaben muss der AN bei der Frage nach der Vorversicherung machen, wenn in seinem Herkunftsland keine Versicherungspflicht wie in D besteht und beim Antragsteller mit Ablauf seines ausländischen Arbeitslosengeldes auch seine GKV erloschen ist?

- Wird eine Bescheinigung der abgelaufenen Krankenversicherung und der Sozialversicherung aus dem Herkunftsland zwecks Datenabgleich benötigt?


Danke für Eure Antworten.

Verfasst: 03.08.2015, 14:53
von Czauderna
Hallo,
aus welchem Land kam er denn ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.08.2015, 20:50
von delta-Pi
Griechenland