GKV-Anmeldung bei EU-Ausländer
Verfasst: 03.08.2015, 10:27
Hallo,
wenn ein EU-Bürger seinen Wohnsitz nach Deutschland verlagert und erstmalig ein Arbeitsverhältnis als abhängig Beschäftigter aufnimmt, benötigt er eine inländische GKV und einen Sozialversicherungsausweis:
- Welche Angaben muss der AN bei der Frage nach der Vorversicherung machen, wenn in seinem Herkunftsland keine Versicherungspflicht wie in D besteht und beim Antragsteller mit Ablauf seines ausländischen Arbeitslosengeldes auch seine GKV erloschen ist?
- Wird eine Bescheinigung der abgelaufenen Krankenversicherung und der Sozialversicherung aus dem Herkunftsland zwecks Datenabgleich benötigt?
Danke für Eure Antworten.
wenn ein EU-Bürger seinen Wohnsitz nach Deutschland verlagert und erstmalig ein Arbeitsverhältnis als abhängig Beschäftigter aufnimmt, benötigt er eine inländische GKV und einen Sozialversicherungsausweis:
- Welche Angaben muss der AN bei der Frage nach der Vorversicherung machen, wenn in seinem Herkunftsland keine Versicherungspflicht wie in D besteht und beim Antragsteller mit Ablauf seines ausländischen Arbeitslosengeldes auch seine GKV erloschen ist?
- Wird eine Bescheinigung der abgelaufenen Krankenversicherung und der Sozialversicherung aus dem Herkunftsland zwecks Datenabgleich benötigt?
Danke für Eure Antworten.