Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich erwarten im Februar unser erstes Kind, verheiratet sind wir noch nicht.
Nun stellt sich uns die Frage, wo das Kind versichert werden sollte. Ich bin der PKV beim Deutschen Ring, meine Partnerin ist in der GKV.
Wird das Kind direkt der Mutter zugeordnet und somit in der GKV versichert? Dann würden wir noch eine Zusatzversicherung abschließen. Oder wird das Kind bei mir mit in die PKV aufgenommen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Kind kommt im Februar - Vater PKV, Mutter GKV, Kind???
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Kind kommt im Februar - Vater PKV, Mutter GKV, Kind???
Sandman78 hat geschrieben:Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich erwarten im Februar unser erstes Kind, verheiratet sind wir noch nicht.
Nun stellt sich uns die Frage, wo das Kind versichert werden sollte. Ich bin der PKV beim Deutschen Ring, meine Partnerin ist in der GKV.
Wird das Kind direkt der Mutter zugeordnet und somit in der GKV versichert? Dann würden wir noch eine Zusatzversicherung abschließen. Oder wird das Kind bei mir mit in die PKV aufgenommen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo,
solange Ihr nicht verheiratet seit, wird das Kind bei der Mutter in der GKV familienversichert.
Gruss
Czauderna
Sandman78 hat geschrieben:Hm, ich überlege, ob es nicht sinnvoll ist, das Kind direkt in die PKV aufzunehmen. Was sagt ihr dazu?
Hallo,
nun, ich bin ein GKV-Mitarbeiter, kann dir also nur aus meiner Sicht etwas dazu schreiben. Das Kind ist in der GKV.ab Tag der Geburt vollversichert und das kostet nix weil es darauf einen gesetzlichen Anspruch hat.
Natürlich kannst du auch für das Kind eine PKV-Versicherung abschließen, aber wo liegt da der Vorteil - gut, das werden PKV-Experten jetzt anders sehen- ich sehe keinen. Wenn du der Meinung bist, dass die Behandlung eines Neugeborenen der GKV versichert ist, schlechter wäre als bei einem PKV-versicherten Neugeborenen - wie wäre es dann mit einer Zusatzversicherung, die nur das bezahlt, was die GKV nicht tragen würde, z.B. Privatarzt oder Krankenhaus als Privatpatient mit Chefarztbehandlung.
Mein Rat - lass es bei der Mutter.
Gruss
Czauderna
Nun ja, es kommt immer ganz darauf an!
Nehmen wir mal an, dass ihr bpw. Mitte des nächtsten Jahres heiratet. Das Kindchen wurde im Febr. 2015 in die kostenlose Fami gepackt. Und genau dann könnte es nämlich anfangen. Wenn dein sog. Gesamteinkommen oberhalb der JAEG (derzeit brutto 4.575,00 € mtl) liegt, dann fliegt das Kind aus der kostenlosen Fami raus. Das Kind kann sich dann frewillig in der GKV versichern; aber hier geht es ab ca. 160,00 € mtl. los.
Na klar, dann könnte man vielleicht auf den Gedanken kommen und das Kind in die PKV packen, weil es vermeintlich billiger ist. Die PKV kann dann das Kind nehmen; sie muss es aber nicht. Wenn das Kind dann auch nicht ganz gesund ist, dann wird die PKV das Kind de facto nicht nehmen oder gar nur mit Leistungsauschlüsse und Risikozuschlägen. Dies könnte noch teuer werden.
Pakst Du das Kind sofort PKV, dann muss die PKV dieses Kind ohne Wartezeiten, ohne Ausschlüsse und ohne Risikozuschläge nehmen, sofern der Versicherungsvertrag bei der PKV innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt angezeigt wird (vgl. § 198 VVG).
Nehmen wir mal an, dass ihr bpw. Mitte des nächtsten Jahres heiratet. Das Kindchen wurde im Febr. 2015 in die kostenlose Fami gepackt. Und genau dann könnte es nämlich anfangen. Wenn dein sog. Gesamteinkommen oberhalb der JAEG (derzeit brutto 4.575,00 € mtl) liegt, dann fliegt das Kind aus der kostenlosen Fami raus. Das Kind kann sich dann frewillig in der GKV versichern; aber hier geht es ab ca. 160,00 € mtl. los.
Na klar, dann könnte man vielleicht auf den Gedanken kommen und das Kind in die PKV packen, weil es vermeintlich billiger ist. Die PKV kann dann das Kind nehmen; sie muss es aber nicht. Wenn das Kind dann auch nicht ganz gesund ist, dann wird die PKV das Kind de facto nicht nehmen oder gar nur mit Leistungsauschlüsse und Risikozuschlägen. Dies könnte noch teuer werden.
Pakst Du das Kind sofort PKV, dann muss die PKV dieses Kind ohne Wartezeiten, ohne Ausschlüsse und ohne Risikozuschläge nehmen, sofern der Versicherungsvertrag bei der PKV innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt angezeigt wird (vgl. § 198 VVG).
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