Hallo,
jetzt versuche ich es hier noch einmal, vielleicht kann mir jemand eine Antwort geben.
Sobald meine 78 Wochen Krankengeld der GKV vorbei sind und ich nur noch Berufsunfähigkeitsrente + Unfallrente (beides Privat) bekomme, also keine gesetzliche Rente......muß ich mich da selber krankenversichern?
Oder kann meine Frau mich in ihrer GKV als Familienversicherung aufnehmen, sie ist freiwillig bei der TK versichert??
Gruß
Kai-Uwe
GKV bei BUZ-Rente
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Jooh, die Rente stellt natürlich eine beitragspflichtige Einnahme dar.
Es gibt zunächst eine Mindestbemessungsgrenze, die liegt derzeit bei 816,97 Euro. D. h. wenn deine Rente unterhalb dieses Betrages liegt, dann zahltst Du den Mindesbeitrag (ca. 120,00 - 140,00 Euro). Liegt die Rente darüber, dann musst Du mehr zahlen.
Frage, hast du schon einen Rentenantrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt?
Wenn ja, dann kannst Du unter Umständen das sog. ALG I - als Nahtlosigkeitsprinzip - bis zur Entscheidung des Rententrägers bekommen. Hierdurch wird wieder eine Pflichtversicherung ausgelöst.
Es gibt zunächst eine Mindestbemessungsgrenze, die liegt derzeit bei 816,97 Euro. D. h. wenn deine Rente unterhalb dieses Betrages liegt, dann zahltst Du den Mindesbeitrag (ca. 120,00 - 140,00 Euro). Liegt die Rente darüber, dann musst Du mehr zahlen.
Frage, hast du schon einen Rentenantrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt?
Wenn ja, dann kannst Du unter Umständen das sog. ALG I - als Nahtlosigkeitsprinzip - bis zur Entscheidung des Rententrägers bekommen. Hierdurch wird wieder eine Pflichtversicherung ausgelöst.
Hallo rossi,
nein ich habe keinen Rentantrag gestellt. Ich war vor meinem Unfall nur 1 1/2 Jahr angestellt, davor bei meiner Frau in der Familienversicherung (GKV Ersatzkasse) für kurze Zeit.
Somit kann ich (obwohl fast 40 Jahre Beiträge gezahlt) noch keine Rente beantragen, muß (und will, da ich private BUZ-Rente bekomme) bis 65 warten.
Nun wird mich meine GKV nach den 78 Wochen "ausmustern" und ich werde dann wohl meine privaten Renten bekommen, werden diese wie ein Nettoeinkommen gerechnet? Für die KV.
Und wo finde ich die für mich günstigste KV?
Gruß Kai-Uwe
nein ich habe keinen Rentantrag gestellt. Ich war vor meinem Unfall nur 1 1/2 Jahr angestellt, davor bei meiner Frau in der Familienversicherung (GKV Ersatzkasse) für kurze Zeit.
Somit kann ich (obwohl fast 40 Jahre Beiträge gezahlt) noch keine Rente beantragen, muß (und will, da ich private BUZ-Rente bekomme) bis 65 warten.
Nun wird mich meine GKV nach den 78 Wochen "ausmustern" und ich werde dann wohl meine privaten Renten bekommen, werden diese wie ein Nettoeinkommen gerechnet? Für die KV.
Und wo finde ich die für mich günstigste KV?
Gruß Kai-Uwe
Rente??
Hallo,
vielleicht kann mir jemand die Fragen beantworten (sind mir erst beim Lesen div. Beiträge gekommen)
Ich müßte ja mind. 3 Jahre in den letzten 5 Jahren Rentenbeiträge gezahlt haben. Zählt dazu auch das Arbeitslosengeld und das Krankengeld?
Also für die 3 Jahre?
Und was für eine Rente könnte ich beantragen? Es war ein privater Unfall und ich bin jetzt 58Jahre.
Letzte Frage: muß meine private BUZ-Rente trotz (vielleicht ) Rente vom Staat auch zahlen? Oder fällt die dann weg?.
Schon einmal DANKE!
Kai-Uwe
vielleicht kann mir jemand die Fragen beantworten (sind mir erst beim Lesen div. Beiträge gekommen)
Ich müßte ja mind. 3 Jahre in den letzten 5 Jahren Rentenbeiträge gezahlt haben. Zählt dazu auch das Arbeitslosengeld und das Krankengeld?
Also für die 3 Jahre?
Und was für eine Rente könnte ich beantragen? Es war ein privater Unfall und ich bin jetzt 58Jahre.
Letzte Frage: muß meine private BUZ-Rente trotz (vielleicht ) Rente vom Staat auch zahlen? Oder fällt die dann weg?.
Schon einmal DANKE!
Kai-Uwe
Ich müßte ja mind. 3 Jahre in den letzten 5 Jahren Rentenbeiträge gezahlt haben. Zählt dazu auch das Arbeitslosengeld und das Krankengeld? Also für die 3 Jahre?
Völlig korrekt, ALG I / ALG II / Krankengeld zählt dazu. Ferner musst Du insgesamt auch mindestens 60 Monate im gesamten Leben gearbeitet haben.
Du musst allerdings zum Zeitpunkt der Erwerbsminderung die 3 Jahre haben.
Klar, wenn Du den Rentenantrag erst stellst, wenn die 3 Jahre demnächst voll sind, dann könnte es klappen. Aber ganz so dumm sind die bei der DRV ja auch nicht. Es besteht nämlich die Möglichkeit den Zeitpunkt der vollen Erwerbsminderung vorzuverlegen. Nehmen wir mal an, der Unfall ist der Zeítpunkt der vollen Erwerbsminderung, weil danach überhaupt nix mehr ging. Dann wird nämlich gerechnet, ob Du die 3 Jahre vor dem Unfall gehabt hast. Zeiten nach diesem Unfall bzw. nach der vollen Erwerbsminderung zählen dann nämlich nicht mehr. Sie werden erst bei der Altersrente wieder gerechnet.
Aber ich würde es probieren. Grundsätzlich nehmen die DRV den Antragsmonat als Zeitpunkt der Erwerbsminderung. Hast Du nen schlauen Sachbearbeiter, der wird vermutlich ein wenig puhlen.
Ansonsten zählt Deine private Unfallrente im Bereich der Bemessungsgrundlage für die freiwillige KV voll als Einkommen. Wenn die Rente oberhalb von 816,97 Euro liegt, dann musst Du diese Einkommen einfach mit dem jeweils gültigen Beitragssatz deiner KV multiplizieren. Na ja, manche KV´haben auch Beitragsklasse, da ist es dann gestaffelt.
Danke Rossi, für die schnelle Antwort.
Da ich ja noch Krankengeld bekomme geht meine GKV auch ncoh davon aus das ich wieder "hergestellt" werden kann...wird ja auch noch alles probiert.
Vielleicht hast Du ja auch eine Antwort auf meine Frage, wegen der privaten Rente. Zahlt meine private Versicherung keine private Rente mehr, sobald die DRV zahlt?
Sonst würde ich überhaupt keinen vorzeitigen Antrag auf Rente stellen.
Gruß Kai-Uwe
Da ich ja noch Krankengeld bekomme geht meine GKV auch ncoh davon aus das ich wieder "hergestellt" werden kann...wird ja auch noch alles probiert.
Vielleicht hast Du ja auch eine Antwort auf meine Frage, wegen der privaten Rente. Zahlt meine private Versicherung keine private Rente mehr, sobald die DRV zahlt?
Sonst würde ich überhaupt keinen vorzeitigen Antrag auf Rente stellen.
Gruß Kai-Uwe
Öhm,
Tja, da musst Du mal die Police ein wenig durchschnüffeln.
Ich denke mir aber, dass die private hier vermutlich nicht einstellen wird. Unser Absicherung (Rente) steht ja nicht mehr nur auf 1 Säule, d. h. man sollte sich auch privat absichern. Von daher passt es nicht, dass die private die Zahlung einstellt, wenn die gesetzliche die Leistungen aufnimmt.
Sonst mal deinen Versicherungsagenten befragen!!!
Zahlt meine private Versicherung keine private Rente mehr, sobald die DRV zahlt?
Tja, da musst Du mal die Police ein wenig durchschnüffeln.
Ich denke mir aber, dass die private hier vermutlich nicht einstellen wird. Unser Absicherung (Rente) steht ja nicht mehr nur auf 1 Säule, d. h. man sollte sich auch privat absichern. Von daher passt es nicht, dass die private die Zahlung einstellt, wenn die gesetzliche die Leistungen aufnimmt.
Sonst mal deinen Versicherungsagenten befragen!!!
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