Ruhen der Leistung, was bedeutet das konkret?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ruhen der Leistung, was bedeutet das konkret?
Hallo, ich habe von der Tk ein schreiben erhalten,dass die Leistungen nun ruhen.Ich arbeite
zur Zeit und mein Arbeitgeber zahlt die Gv.was ist , wenn iCh krank oder meine Tochter krank werdee,kann ich krankgeschrieben werden und bekomme ein Attest für mein Arbeitgeber? Muss iCh Medikamente zb Antibiotika komplett selbst bezahlen? Ruht die Leistung auCh für meine Tochter? Ratenzahlung wurde bereits abgelehnt.Bitte um Rat .Lg
zur Zeit und mein Arbeitgeber zahlt die Gv.was ist , wenn iCh krank oder meine Tochter krank werdee,kann ich krankgeschrieben werden und bekomme ein Attest für mein Arbeitgeber? Muss iCh Medikamente zb Antibiotika komplett selbst bezahlen? Ruht die Leistung auCh für meine Tochter? Ratenzahlung wurde bereits abgelehnt.Bitte um Rat .Lg
Re: Ruhen der Leistung, was bedeutet das konkret?
chelley81 hat geschrieben:Hallo, ich habe von der Tk ein schreiben erhalten,dass die Leistungen nun ruhen.Ich arbeite
zur Zeit und mein Arbeitgeber zahlt die Gv.was ist , wenn iCh krank oder meine Tochter krank werdee,kann ich krankgeschrieben werden und bekomme ein Attest für mein Arbeitgeber? Muss iCh Medikamente zb Antibiotika komplett selbst bezahlen? Ruht die Leistung auCh für meine Tochter? Ratenzahlung wurde bereits abgelehnt.Bitte um Rat .Lg
Hallo,
das "Ruhen" der Leistungen gilt nur für dich, nicht für familienversicherte Angehörige. Leistungen erhälst du selbst nur im Rahmen der Notfallbehandlung - die Entscheidung darüber trifft grundsätzlicher der Behandler. Alle anderen Leistungsansprüche, z.B. Vorsorgeuntersuchungen ruhen dagegen, d.h., die muss du selbst zahlen wenn du sie in Anspruch nehmen willst. Nicht in dieses Thema fällt das Thema - Arbeitsunfähigkeit - natürlich kann und muss die dein Arzt dich für arbeitsunfähig erklären, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind
und natrlich muss auch dein Arbeitgeber seiner Lohnfortzahlungspflicht nachkommen, ob du allerdings dann Krankengeld von der Kasse bekommst, das kommt dann wieder auf die Fallkonstellation an.
Warum wurde Ratrenzahlung durch die Kasse abgelehnt ?.
Gruss
Czauderna
Ich schulde denen ca. 5700 Euro. ICh habe eine Ratenzahlung von 100 Euro angeboten, da ich nur Mindestlohn habe und Kindergeld.Mehr ist einfach nicht drin.Muss ja auch Miete etc. bezahlen. ICh finde es sowieso völlig unlogisch, dass man mit Alg2 wieder volle Leistungen bekommt.ICh kann mir nicht vorstellen, dass das Jc die Schulden übernimmt.
ICh bin doch mir Mindestlohn genauso unfähig höhere Raten zu zahlen.Meine jetzigen Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen.Was haben meine jetzigen Beiträge damit zu tun.ICh bin ja bereit die Schulden zu zahlen. Da wird man doch echt gezwungen arbeitslos zu werden,um volle Leistungen zu bekommen.Jc will dich wieder in ein Arbeitsverhältnis bringen und dann wieder nur Notfallversorgung. Da kann man nur den Kopf schütteln.
ICh bin doch mir Mindestlohn genauso unfähig höhere Raten zu zahlen.Meine jetzigen Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen.Was haben meine jetzigen Beiträge damit zu tun.ICh bin ja bereit die Schulden zu zahlen. Da wird man doch echt gezwungen arbeitslos zu werden,um volle Leistungen zu bekommen.Jc will dich wieder in ein Arbeitsverhältnis bringen und dann wieder nur Notfallversorgung. Da kann man nur den Kopf schütteln.
Hallo,
wir hatten das Thema bvereits an einer anderen Stelle im Forum, da hat auch die Kasse eine Ratenzahlung abgelehnt - hier ging es bei 1500,00 € Schulden um eine monatliche Rate von 30,00 € -
bei dir würde die Tilgung knapp 5 Jahre dauern. Ich nehme mal an, dass du von der Rechtmäßigkeit der Forderungshöhe bereits überzeugt hast, nicht dass wir auch in diesem Fall wieder erst mal mit §§ und Ursachenforschung betreiben müssen.
Ja, das mit dem ALG2-Bezug und damit vollem Leistungsanspruch, das ist schon ärgerlich für solche Mneschen in der Lage, in der du dich gerade befindest. Verlierst du deinen Job, bekommst ALG2, hast du sofort wieder vollen Leistungsanspruch, aber von deinen Schulden sieht die Kasse keinen Cent - im Gegenteil - bei einer fruchtlosen Pfändung steht sie sogar vor der Entscheidung, den gesamten Rückstand niederzuschlagen. Du stehst in einem Beschäftigungsverhältnis und bietest eine Ratenzahlung an - die Kasse (also, der Gesundheitsfonds, nicht die Kasse selbst) bekäme ihr Geld, wenn auch über einen langen Zeitraum verteilt, aber sie bekäme es - und deinen vollen Leistungsanspruch (natürlich müsstest du dich strikt an die Ratenzahlungsvereinbarung halten). Was macht die Kasse - sie lehnt ab - Ich habe bei dem anderen Fall geschrieben, dass ich als Kassenmitarbeiter, wäre ich mit solchen Fällen befasst, auch eine solch lange Tilgungsrate nicht akzeptieren würde und auch nicht dürfte - die Frage wäre allerdings, würde ich im Einzelfall trotzdem pro Versicherten entscheiden, wäre das
dann nur fahrlässig oder schon grob fahrlässig oder gar Vorsatz.
Dies nur als kleine Abschweifung - du hat aber vollkommen recht, logisch und einem Laien in Sachen SGB ist eine solche Sache sehr schwer verständlich zu machen.
Gruss
Czauderna
wir hatten das Thema bvereits an einer anderen Stelle im Forum, da hat auch die Kasse eine Ratenzahlung abgelehnt - hier ging es bei 1500,00 € Schulden um eine monatliche Rate von 30,00 € -
bei dir würde die Tilgung knapp 5 Jahre dauern. Ich nehme mal an, dass du von der Rechtmäßigkeit der Forderungshöhe bereits überzeugt hast, nicht dass wir auch in diesem Fall wieder erst mal mit §§ und Ursachenforschung betreiben müssen.
Ja, das mit dem ALG2-Bezug und damit vollem Leistungsanspruch, das ist schon ärgerlich für solche Mneschen in der Lage, in der du dich gerade befindest. Verlierst du deinen Job, bekommst ALG2, hast du sofort wieder vollen Leistungsanspruch, aber von deinen Schulden sieht die Kasse keinen Cent - im Gegenteil - bei einer fruchtlosen Pfändung steht sie sogar vor der Entscheidung, den gesamten Rückstand niederzuschlagen. Du stehst in einem Beschäftigungsverhältnis und bietest eine Ratenzahlung an - die Kasse (also, der Gesundheitsfonds, nicht die Kasse selbst) bekäme ihr Geld, wenn auch über einen langen Zeitraum verteilt, aber sie bekäme es - und deinen vollen Leistungsanspruch (natürlich müsstest du dich strikt an die Ratenzahlungsvereinbarung halten). Was macht die Kasse - sie lehnt ab - Ich habe bei dem anderen Fall geschrieben, dass ich als Kassenmitarbeiter, wäre ich mit solchen Fällen befasst, auch eine solch lange Tilgungsrate nicht akzeptieren würde und auch nicht dürfte - die Frage wäre allerdings, würde ich im Einzelfall trotzdem pro Versicherten entscheiden, wäre das
dann nur fahrlässig oder schon grob fahrlässig oder gar Vorsatz.
Dies nur als kleine Abschweifung - du hat aber vollkommen recht, logisch und einem Laien in Sachen SGB ist eine solche Sache sehr schwer verständlich zu machen.
Gruss
Czauderna
Hi,
chelley, das ist die denkbar schlechteste Lösung...hier noch mal was zu lesen:
http://www.caritas.de/glossare/ruhen-de ... n-der-kv-b
da steht drin, wenn jemand hilfebedürftig ist nach SGB II oder XII dann endet das ruhen der Leistungsansprüche.
Jetzt meine Frage, wenn du nur Mindestlohn erhältst, dann wärst du doch hilfebedürftig. Ist das irgendwo festgestellt worden?
gruß Aldi
chelley, das ist die denkbar schlechteste Lösung...hier noch mal was zu lesen:
http://www.caritas.de/glossare/ruhen-de ... n-der-kv-b
da steht drin, wenn jemand hilfebedürftig ist nach SGB II oder XII dann endet das ruhen der Leistungsansprüche.
Jetzt meine Frage, wenn du nur Mindestlohn erhältst, dann wärst du doch hilfebedürftig. Ist das irgendwo festgestellt worden?
gruß Aldi
Also, eine rein rechnerische Hilfebedürftigkeit sollte nach dem Wortlaut des Gesetzes ausreichen, um die sog. Ruhensphase zu beenden.
Diese Hilfebedürftigkeit muss Dir allerdings nicht das Sozialamt bescheinigen, sondern das zuständige Jobcenter (ALG II).
Im Vorfeld kannst Du dir das ALG II bzw. die rechnersiche Hilfebedürftigkeit selber ausrechnen.
Guckst Du hier:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php
Diese Hilfebedürftigkeit muss Dir allerdings nicht das Sozialamt bescheinigen, sondern das zuständige Jobcenter (ALG II).
Im Vorfeld kannst Du dir das ALG II bzw. die rechnersiche Hilfebedürftigkeit selber ausrechnen.
Guckst Du hier:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php
aldi110 hat geschrieben:Was sagen denn die Experten dazu, kann es sein das jemand der seine Schulden nicht zahlen kann, nur beschränkt krankenversichert ist?
Wie kommt man aus dem Teufelskreis raus?Leben wir doch in einer Sozialdiktatur?
ich kanns kaum glauben...
gruß Aldi
Hallo,
nun ja, kommt eben auf die Sichtweise an - in früheren Zeiten wurde jemand, der seine Krankenkasse nicht bezahlen konnte aus der Kasse ausgeschlossen und dann wurde nix mehr bezahlt - das war schon schlechter als heute. Besser war allerdings, wurde der Schuldner krankenversicherungspflichtig, hatte er unabhängig von seinen Schulden, den vollen Leistungsanspruch.
Insgesamt gesehen ist meiner Auffassung nach die ganze Sache wirklich unbefriedigend, ich persönlich könnte auch ohne die Leistungseinschränkungen gut leben.
Nur als Anmerkung - die Gesetze macht immer noch der Gesetzgeber und alle Beteiligten müssen sich daran halten - wer das nicht macht, der muss mit den Konsequenzen leben.
Gruss
Czauderna
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