Hallo zusammen,
meine Lebensgefährtin aus der CH inkl. unseres Nachswuchses werden aus der CH nach Deutschland kommen. Das Kind wird in meiner PV mitversichert. Wie steht es mit meiner Lebensgefährtin, sie ist zunächst Hausfrau und Mutter. Ihr Versicherungsshutz in der CH endet mit der Übersiedlung. Meine Frage ist, welche Möglichkeiten gibt es für sie in Deutschland krankenversichert zu werden? Ist es zwingend nötig sie in meiner PV mitzuversichern?
Grüße
Stefan
KV für meine noch im Ausland lebende Lebensgefährtin
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ups,
ich würde mir mal nachfolgende Bestimmungen ein wenig näher unter die Lupe nehmen:
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
§ 5 Abs. 8 a SGB V
§ 5 Abs. 11 SGB V
Könnte sein, dass sie als Pflichtversicherter in der GKV reinkommt.
Guckst Du hier: http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm
ich würde mir mal nachfolgende Bestimmungen ein wenig näher unter die Lupe nehmen:
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
§ 5 Abs. 8 a SGB V
§ 5 Abs. 11 SGB V
Könnte sein, dass sie als Pflichtversicherter in der GKV reinkommt.
Guckst Du hier: http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm
Wenn Du noch mehr Informationen haben möchtest, dann guckst Du hier:
http://www.vdak.de/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/gr_versicherte_nach_5_abs_1_nr13_sgb_v.pdf
Hier ist alles schön erklärt bezüglich der neuen Versicherungspflicht.
Ich würde die Chancen als relativ gut einschätzen.
Viel Spass bei der Lektüre
http://www.vdak.de/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/gr_versicherte_nach_5_abs_1_nr13_sgb_v.pdf
Hier ist alles schön erklärt bezüglich der neuen Versicherungspflicht.
Ich würde die Chancen als relativ gut einschätzen.
Viel Spass bei der Lektüre
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