Wegen verspäteter Beitragszahlung verweigert GKV Leistungen
Verfasst: 04.12.2015, 14:38
Hallo,
Ich war bis April 2015 Angestellter (in GKV versichert).
Da ich sowieso keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, sah ich es nicht für erforderlich, mich arbeitslos zu melden.
Rechtzeitig meldete ich mich zur freiwilligen Krankenversicherung an (da ich kein Geld verdiene, nur Mindestbeitrag).
Seit 1.Juli 2015 bin ich wieder Angestellter.
Wegen Poststreiks erreichten mich Mitte Juli sämtliche Briefe, darunter auch die Auskunft der Versicherung, dass ich wegen fehlender Beitragszahlung nicht mehr versichert bin. GEIL!!!
Beiträge (der freiwilligen Versicherung) sind mittlerweile vollständig bezahlt!
Die Behandlungskosten Ende Juni konnte Zahnarzt nicht von der Krankenversicherung einziehen und stellt mir diese nun mit 3,5 fachen Satz in Rechnung.
Es ist natürlich sehr lobenswert, dass der Gesetzgeber ordentlich nach-tritt (bei Leuten die sowieso schon am Boden liegen).
1.Frage:
Muss ich wirklich doppelt bezahlen (freiwillige Krankenversicherung aus Mai und Juni + Arztkosten, weil Krankenversicherung -wegen verspäteter Beitragszahlung- die medizinischen Leistungen ausgesetzt hat) ?
2.Frage:
der behandelnde Arzt hätte von der Krankenversicherung die Rechnung mit dem 1,0 (einfachen Satz) abgerechnet.
Da nun unerwartet die Krankenversicherung diese Behandlungskosten nicht übernimmt stellt Arzt nun mir die Rechnung über den 3,5 fachen Satz. Das ist moralisch einfach nur eine Sauerei, aber rechtlich zulässig?
(Ärzte-Lobby haben natürlich bei deutscher Justiz bessere Karten als ein Pleite-Geier wie ich)
Ich bitte um Bewertung. Vielen Dank im Voraus!
Ich war bis April 2015 Angestellter (in GKV versichert).
Da ich sowieso keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, sah ich es nicht für erforderlich, mich arbeitslos zu melden.
Rechtzeitig meldete ich mich zur freiwilligen Krankenversicherung an (da ich kein Geld verdiene, nur Mindestbeitrag).
Seit 1.Juli 2015 bin ich wieder Angestellter.
Wegen Poststreiks erreichten mich Mitte Juli sämtliche Briefe, darunter auch die Auskunft der Versicherung, dass ich wegen fehlender Beitragszahlung nicht mehr versichert bin. GEIL!!!
Beiträge (der freiwilligen Versicherung) sind mittlerweile vollständig bezahlt!
Die Behandlungskosten Ende Juni konnte Zahnarzt nicht von der Krankenversicherung einziehen und stellt mir diese nun mit 3,5 fachen Satz in Rechnung.
Es ist natürlich sehr lobenswert, dass der Gesetzgeber ordentlich nach-tritt (bei Leuten die sowieso schon am Boden liegen).
1.Frage:
Muss ich wirklich doppelt bezahlen (freiwillige Krankenversicherung aus Mai und Juni + Arztkosten, weil Krankenversicherung -wegen verspäteter Beitragszahlung- die medizinischen Leistungen ausgesetzt hat) ?
2.Frage:
der behandelnde Arzt hätte von der Krankenversicherung die Rechnung mit dem 1,0 (einfachen Satz) abgerechnet.
Da nun unerwartet die Krankenversicherung diese Behandlungskosten nicht übernimmt stellt Arzt nun mir die Rechnung über den 3,5 fachen Satz. Das ist moralisch einfach nur eine Sauerei, aber rechtlich zulässig?
(Ärzte-Lobby haben natürlich bei deutscher Justiz bessere Karten als ein Pleite-Geier wie ich)
Ich bitte um Bewertung. Vielen Dank im Voraus!