Hallo,
Ich bin seit Anfang April nicht mehr Student und wurde nun von der Barmer, bei der ich zuvor familienversichert war, angeschrieben. Da ich die 2 Wochen Wahlfrist nach der Exmatrikulation nicht genutzt habe muss ich wohl nun als Vollwertiges Mitglied bei der Barmer bleiben und rückwirkend Beiträge nachzahlen. Ich habe nach einiger Recherche erfahren, dass ich das wohl akzeptieren muss.
Eigentlich würde ich lieber zu einer günstigeren Versicherung gehen. Wegen der Kündigungsfrist (die 2 Wochen im April) muss ich wohl aber zur Barmer. Meine Frage ist: Wenn ich zuvor schon familienversichert war zählt diese Zeit dann zur Bindungsfrist (18 Monate)? Also: Kann ich nun schon bei der Barmer kündigen oder erst 18 Monate nach Beginn der "vollen" Mitgliedschaft (Rückwirkend im April).
Besten Dank im Voraus!
Zählt vorige Familienvers. in die Bindungsfrist?
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