Ich bin familienversichert und verfüge über Zinseinnahmen aus einem Bausparvertrag, die rund 230 € pro Monat betragen. Im April 2017 wird das Bausparguthaben ausgezahlt werden und ich werde zusätzlich zu den jährlich anfallenden Zinsen einen einmaligen Zinsbonus in Höhe von rund 3.500 € wegen Nicht-Inanspruchnahme des Bauspardarlehens erhalten.
Auch unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrages in Höhe von 801 Euro wird das jährliche Höchsteinkommen von (derzeit) 5.661 € im Jahr 2017 wegen der Auszahlung des o. a. Zinsbonus im April 2017 mit rund 600 € (= Jahresbetrag) überschritten werden. Nach Auszahlung des Zinsbonus im April 2017 werden meine Einnahmen beim derzeitigen Zinsniveau wieder rund 230 € pro Monat betragen (also auch im Jahr 2018 und den folgenden Jahren weit unterhalb der Einkommensgrenze).
Liegt das Einkommen eines Familienversicherten dauerhaft höher bzw. übersteigt die maßgebende monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung, so muss man sich ja selbst krankenversichern. Kurzfristig – etwa bei Ferienjobs – dürfen die Einkommensgrenzen überschritten werden.
Für welche Zeiträume muss ich mich selbst krankenversichern?
Gesamteinkommen in der Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Gesamteinkommen in der Familienversicherung
Hallo,
die Zahlen bzw. Rechengrößen für das Jahr 2017 sind heute noch nicht bekannt . Unter Zugrundlegung der heutigen Zahlen
meine ich, dass für 2017 keine Familienversicherung möglich sein wird.
Gruss
Czauderna
die Zahlen bzw. Rechengrößen für das Jahr 2017 sind heute noch nicht bekannt . Unter Zugrundlegung der heutigen Zahlen
meine ich, dass für 2017 keine Familienversicherung möglich sein wird.
Gruss
Czauderna
Re: Gesamteinkommen in der Familienversicherung
Hallo, haben eine ähnliche Situation? Wie wurde das ganze jetzt mit dem Einmalbetrag = Bonuszins gehandhabt? Bzw. für welchen Zeitraum würde der Bonus als Einkommen für die KV herangezogen werden?
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