Ich bin selbständig und seit einigen Jahren freiwilliges Mitglied in der GKV. Mir ist klar, dass die KV regelmäßig Einkommensnachweise anfordert - hierzu möchte sie jedes Mal eine Kopie des letzten Steuerbescheides und einen ausgefüllten Fragebogen.
Mir ist aber völlig unverständlich, warum dies *alle drei Monate* angefordert wird. Es dürfte selbst der KV bekannt sein, dass das Finanzamt nur einmal im Jahr einen Einkommensteuerbescheid ausstellt. Warum also fordert meine KV alle drei Monate eine neue Kopie an? Es ist nicht nur für mich Zeit und Aufwand, sondern auch für de KV selbst - sind die Verwaltungskosten nicht auch so hoch genug?
Wie oft ist es also gerechtfertigt, dass die KV einen Einkommensbescheid anfordert? Einmal im Jahr? Oder können sie tatsächlich alle drei Monate eine neue Kopie des letzten Steuerbescheids anfordern?
WIe oft Einkommensnachweis bei freiwilliger Versicherung?
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Re: WIe oft Einkommensnachweis bei freiwilliger Versicherung?
Hallo,
alle drei Monate ? - nein, das ist wirklich unüblich !!!
Gruss
Czauderna
alle drei Monate ? - nein, das ist wirklich unüblich !!!
Gruss
Czauderna
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Re: WIe oft Einkommensnachweis bei freiwilliger Versicherung?
Und was kann ich tun, um mich dagegen zu wehren? Als ich einmal vergessen hatte, die Unterlagen rechtzeitig zurückzuschicken, haben sie mich prompt auf den Höchstbeitrag eingestuft, und ich musste kämpfen, um wieder meinen normalen Betrag zu bkeommen (was sie nur "aus Kulanz" dann taten). Aber so kann ich mich kaum trauen, mal in Urlaub zu fahren - wehe, die Krankenkasse will mal wieder innerhalb von zwei Wochen den dritten oder vierten Einkommensnachweis des Jahres! Gibt es eine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren und auf einem Einkommensnachweis pro Jahr zu bestehen?
Re: WIe oft Einkommensnachweis bei freiwilliger Versicherung?
Hallo,
beschweren, und zwar schriftlich - wenn es nicht einen triftigen, also nachvollziehbaren Grund gibt seitens der Kasse, dann grenzt das an Schikane.
Ich kenne keinen Fall bei dem ohne einen triftigen Grund mehr als einmal im Jahr eine Einkommenserklärung verlangt wurde.
Gruss
Czauderna
beschweren, und zwar schriftlich - wenn es nicht einen triftigen, also nachvollziehbaren Grund gibt seitens der Kasse, dann grenzt das an Schikane.
Ich kenne keinen Fall bei dem ohne einen triftigen Grund mehr als einmal im Jahr eine Einkommenserklärung verlangt wurde.
Gruss
Czauderna
Re: WIe oft Einkommensnachweis bei freiwilliger Versicherung?
Czauderna´s Antwort ist so nicht ganz korrekt.
Es wird eine Einkommensanfrage (EKA) gemacht. ok.
Sinnvoll ist es, dass die KK (Krankenkasse) dies zu einem Zeitpunkt macht, in dem der nächste Einkommensteuerbescheid (ESTB) erwartet wird,
also ca. 12 Monate nach Erstellung des letzten ESTB.
Wenn auf die EKA dann die Antwort erfolgt, dass noch kein neuerer als der bereits vorliegende ESTB, durch das Finanzamt (FA) erstellt wurde,
muss man sich ja fragen, wann die KK die nächste EKA macht.
Sollte die KK jetzt erst in 12 Monaten die nächste EKA machen (der Versicherte aber den ESTB schon nach 2 Monaten haben, also 10 Monate vor der nächsten EKA) und der Versicherte die EKA nicht beantworten.
TJA: was dann
Dann beantwortet mir doch mal die Frage, in Abhängkeit der Vorgaben der Aufsichtsbehörden.
Denn bei fehlender Antwort muss die Höchststufe angesetzt werden.
Außerdem kommt es (bei uns) erst zum Höchstbeitrag nachdem
wir 1. ein Anschreiben gemacht haben, 2. eine Erinnerung gemacht haben (Höchstbeitrag angedroht haben)
3. nochmals den Höchstbeitrag angedroht haben 4. versuchen den Versicherten anzurufen, um ihm sei Fehlverhalten nochmals vor Augen zu halten
3. und 4. müssen wir ganz nicht machen. Wir betteln die Versicherten quasi an, dass wir den Höchstbeitrag nicht berechnen müssen, damit wir ihm nicht weh tun, was wir ja überhaupt nicht wollen
Wenn wir dann doch mal einmal den Höchstbeitrag festsetzen müssen, hat der Versicherte noch einen Monat Zeit, mit einer Antwort um die Ecke zu kommen.
FRAGESTELLER: auch wenn Deine KK Schritt 3 und 4 nicht macht.
Schritt 1 und 2 und dann den Bescheid , also 3 Schreiben hast Du bestimmt erhalten. Zwischen 1 und dem Bescheid sind sicherlich 60 Tage vergangen, in denen Zeit gewesen wäre, der KK mitzuteilen, dass Du noch keinen neuen ESTB.
Wenn Du also Kulanz von der KK erhalten hast, hast Du auch noch nach einem Monat nach Erlass des Bescheides erst reagiert, also 90 Tage nach der ersten Anfrage.
nur mal so zur Kenntnis.
Es wird eine Einkommensanfrage (EKA) gemacht. ok.
Sinnvoll ist es, dass die KK (Krankenkasse) dies zu einem Zeitpunkt macht, in dem der nächste Einkommensteuerbescheid (ESTB) erwartet wird,
also ca. 12 Monate nach Erstellung des letzten ESTB.
Wenn auf die EKA dann die Antwort erfolgt, dass noch kein neuerer als der bereits vorliegende ESTB, durch das Finanzamt (FA) erstellt wurde,
muss man sich ja fragen, wann die KK die nächste EKA macht.
Sollte die KK jetzt erst in 12 Monaten die nächste EKA machen (der Versicherte aber den ESTB schon nach 2 Monaten haben, also 10 Monate vor der nächsten EKA) und der Versicherte die EKA nicht beantworten.
TJA: was dann
Dann beantwortet mir doch mal die Frage, in Abhängkeit der Vorgaben der Aufsichtsbehörden.
Denn bei fehlender Antwort muss die Höchststufe angesetzt werden.
Außerdem kommt es (bei uns) erst zum Höchstbeitrag nachdem
wir 1. ein Anschreiben gemacht haben, 2. eine Erinnerung gemacht haben (Höchstbeitrag angedroht haben)
3. nochmals den Höchstbeitrag angedroht haben 4. versuchen den Versicherten anzurufen, um ihm sei Fehlverhalten nochmals vor Augen zu halten
3. und 4. müssen wir ganz nicht machen. Wir betteln die Versicherten quasi an, dass wir den Höchstbeitrag nicht berechnen müssen, damit wir ihm nicht weh tun, was wir ja überhaupt nicht wollen
Wenn wir dann doch mal einmal den Höchstbeitrag festsetzen müssen, hat der Versicherte noch einen Monat Zeit, mit einer Antwort um die Ecke zu kommen.
FRAGESTELLER: auch wenn Deine KK Schritt 3 und 4 nicht macht.
Schritt 1 und 2 und dann den Bescheid , also 3 Schreiben hast Du bestimmt erhalten. Zwischen 1 und dem Bescheid sind sicherlich 60 Tage vergangen, in denen Zeit gewesen wäre, der KK mitzuteilen, dass Du noch keinen neuen ESTB.
Wenn Du also Kulanz von der KK erhalten hast, hast Du auch noch nach einem Monat nach Erlass des Bescheides erst reagiert, also 90 Tage nach der ersten Anfrage.
nur mal so zur Kenntnis.
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Re: WIe oft Einkommensnachweis bei freiwilliger Versicherung?
Nein, ich hatte damals von der Kasse KEIN Erinnerungsschreiben erhalten - es war eine einzige Anfrage, und wenige Wochen später wurde einfach der Höchstbetrag festgesetzt. Darüber bekam ich auch keine spezielle Mitteilung - also kein Hinweis, dass es der Höchstbetrag sei, sondern einfach ein Schreiben mit dem neuen Beitrag. Ich fiel aus allen Wolken und wusste nicht warum. Hätte es eine Erinnerung gegeben, dass ich die Einkommensanfrage nicht beantwortet hatte, hätte ich ja gewusst, warum.
Die letzten drei Einkommensanfragen meiner Kasse waren im Juni, im September und jetzt wieder im Januar. Ich müsste nachschauen, wann davor der letzte war, aber das war irgendwann im Frühjahr 2015. Und Du meinst wirklich, dass das so okay ist? Viermal im Jahr nachfragen und einen neuen Einkommensnachweis anfordern?
Die letzten drei Einkommensanfragen meiner Kasse waren im Juni, im September und jetzt wieder im Januar. Ich müsste nachschauen, wann davor der letzte war, aber das war irgendwann im Frühjahr 2015. Und Du meinst wirklich, dass das so okay ist? Viermal im Jahr nachfragen und einen neuen Einkommensnachweis anfordern?
Re: WIe oft Einkommensnachweis bei freiwilliger Versicherung?
Hallo Heinrich,
nicht ganz korrekt - ja, wenn das von dir geschilderte Szenario auch wirklich zutrifft - ich schrieb ja dementsprechend - wenn es keine triftigen Gründe dafür gibt - aber normal ist das nicht - und wie Freiwilliges Mitglied in seiner Antwort beschreibt ist das schon schwer nachzuvollziehen.
Gruss
Czauderna
nicht ganz korrekt - ja, wenn das von dir geschilderte Szenario auch wirklich zutrifft - ich schrieb ja dementsprechend - wenn es keine triftigen Gründe dafür gibt - aber normal ist das nicht - und wie Freiwilliges Mitglied in seiner Antwort beschreibt ist das schon schwer nachzuvollziehen.
Gruss
Czauderna
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Re: WIe oft Einkommensnachweis bei freiwilliger Versicherung?
Normal ist daß sie einmal im Jahr abfragen und wenn der letzte Steuerbescheid dann wegen eigener taktischer Aufschieberei der Steuererklärung oder Langsamkeit des FAs sehr unaktuell ist soll man schnellstmöglich den nächsten nachreichen. Macht man das nicht muß man ggfs. nachzahlen.
Re: WIe oft Einkommensnachweis bei freiwilliger Versicherung?
stand denn in dem Bescheid auch nicht das Wort Beitragsbemessungsgrenze (dies wäre der Höchstbeitrag)
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