Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

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pickpackbox
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Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon pickpackbox » 26.01.2016, 19:52

Hallo zusammen,

kurz die Vorgeschichte:

Meine Ehefrau ist pflichtversicherte Angestellte.

Ich war selbstständig und privat versichert und habe meine Selbstständigkeit zum 31.12.2015 aufgegeben (Ausscheiden als Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH, Abberufung als Geschäftsführer, Verkauf meines Gesellschaftsanteils). Dadurch war es mir möglich, zum 01.01.2016 in die GKV meiner Frau zu wechseln (Familienversicherung). Die GKV meiner Frau hat die notariellen Unterlagen über mein Ausscheiden als Geschäftsführer und Gesellschafter anstandslos akzeptiert und mir postwendend eine Bescheinigung über die Familienversicherung zum 01.01.2016 sowie eine EGK ausgestellt. Ich bin froh, mit meinen mittlerweile 45 Jahren noch die Kurve zurück in die GKV gekriegt zu haben.

Nun zu meinen Fragen:

Zur Zeit bin ich also familienversicherter Ehemann ohne eigenes Einkommen. Dabei soll es natürlich nicht bleiben, ich möchte Geld verdienen. Und zwar als Daytrader von zu Hause aus.

Wie lange muß ich die Füsse still halten, bis ich wieder eigenes Geld verdienen darf?

Ich möchte vermeiden, daß mich die GKV meiner Frau bei der Einkommensprüfung über den Steuerbescheid im nächsten Jahr rückwirkend wieder aus der GKV rauskegeln kann. Ich habe kein Problem damit, bei einem entsprechenden Verdienst aus der Familienversicherung auszuscheiden und dann als freiwilliges Mitglied in der GKV einen entsprechenden eigenen Beitrag zu entrichten, aber ich möchte keinesfalls, daß die GKV meiner Frau rückwirkend die Unwirksamkeit meines Beitritts feststellen und mich an die PKV zurück verweisen kann.

Ich bedanke mich für jegliche Hinweise/Hilfestellungen.

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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon Rossi » 27.01.2016, 21:25

Dem Grunde genommen reichen ein paar Tage aus oder mindestens 1 Monat aus.

D.h., im Januar 2016 ruhst Du dich schön aus. Zwischenzeitlich hast Du die PKV gem. § 205 Abs. 2 VVG außerordentlich rückwirkend gekündigt und schlummerst schön in der Familienversicherung.

Zum 01.02.2016 legst Du dann los und machst dich als Börsenzocker hauptberuflich selbständig. Dies teilst Du natürlich der GKV mit. Die GKV muss dann die Familienversicherung zum 31.01.2016 beenden und in die sog. obligatorische freiwillige Anschlussversicherung nehmen. Für diese Anschlussversicherung brauchst Du nicht die sonst regulären Vorversicherungszeiten (12 Monate unmittelbar oder in den letzten 5 Jahren min. 24 Monate). Es reicht 1 Monat aus.

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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon pickpackbox » 28.01.2016, 06:24

Hallo Rossi, vielen Dank für Deine Antwort.

Rossi hat geschrieben:Dem Grunde genommen reichen ein paar Tage aus oder mindestens 1 Monat aus.

D.h., im Januar 2016 ruhst Du dich schön aus. Zwischenzeitlich hast Du die PKV gem. § 205 Abs. 2 VVG außerordentlich rückwirkend gekündigt und schlummerst schön in der Familienversicherung.

Genauso habe ich das gemacht und genauso hat das bisher auch problemlos funktioniert.
Ich bin seit dem 01.01.2016 über meine Ehefrau familienversichert und werde im Januar 2016 keinerlei eigene Einkünfte haben.

Rossi hat geschrieben:Zum 01.02.2016 legst Du dann los und machst dich als Börsenzocker hauptberuflich selbständig. Dies teilst Du natürlich der GKV mit. Die GKV muss dann die Familienversicherung zum 31.01.2016 beenden und in die sog. obligatorische freiwillige Anschlussversicherung nehmen. Für diese Anschlussversicherung brauchst Du nicht die sonst regulären Vorversicherungszeiten (12 Monate unmittelbar oder in den letzten 5 Jahren min. 24 Monate). Es reicht 1 Monat aus.

Zunächst ist ein Daytrader eben nicht hauptberuflich selbstständig. Formaljuristisch ist das für das Finanzamt und die Sozialversicherung eine Privatperson, die von Kapitaleinkünften lebt. Es gibt also keine Gewerbeanmeldung o.ä., sondern einfach nur (meist stark schwankende) Einkünfte aus Kapitalerträgen. Es könnte also auch jede familienversicherte Hausfrau sein, die zwischendurch mit dem Notebook auf dem Sofa sitzt und an der Börse zockt.

Wie geplant habe ich also im Januar 2016 keinerlei Einkünfte und verdiene dann ab Februar 2016 Geld an der Börse. Die Einkünfte können stark schwanken. Vielleicht verdiene ich im Februar 2016 5.000 € und im März 2016 -1.000 €, im April 2016 7.000 € usw.

Dem Finanzamt ist das egal. Ich mache 2017 meine Einkommensteuererklärung für 2016. Habe ich in der Summe ein negatives Einkommen erzielt, gibt's einen Verlustvortrag für das nächste Jahr, habe ich in der Summe ein positives Einkommen erzielt, wird das einfach mit 25 % Kapitalertragsteuer zuzügl. Solidaritätszuschlag zuzügl. ggfs. Kirchensteuer versteuert.

Und jetzt zu meiner eigentlichen Befürchtung:

Ich gehe davon aus, das die GKV zur Prüfung der Familienversicherung im Jahr 2017 meinen Steuerbescheid für das Jahr 2016 anfordern wird. In dem Steuerbescheid für 2016 sind dann natürlich meine Kapitaleinkünfte des Jahres 2016 in einer Summe ausgewiesen.

Könnte es passieren, daß die GKV diese Summe aus dem Steuerbescheid dann einfach durch 12 teilt und dann feststellt, daß der Durchschnittsertrag in 2016 über 415 € monatlich lag und dann rückwirkend feststellt, daß die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht vorgelegen haben und mich rückwirkend zum 01.01.2016 wieder aus der GKV rausschmeisst und zurück an die PKV verweist? Daß das passieren kann, möchte ich in jedem Fall vermeiden!

Ich habe natürlich entsprechende Unterlagen (Kontoauszüge), aus denen hervorgeht, in welchem Monat ich wieviel Geld verdient habe, aber davon steht ja nichts im Steuerbescheid?

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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 28.01.2016, 07:34

Hallo,
es kommt darauf an, ab wann genau du über lfd. Einnahmen verfügst - d.h., selbst wenn es sich ergeben würde, dass aufgrund deines Einkommensteuerbescheides die Grenze für die Familienversicherung überschritten würde, dann ist es entscheidend, ab wann du diese Einnahmen erzielt hast. Beispiel: Familienversicherung ab 01.01.2016 (kein eigenes Einkommen) - ab 01.02.2016 Beginn der selbständigen Tätigkeit , ggf. sogar mit relativ. geringem Einkommen - Prüfung der Familienversicherung im März 17 ergibt Überschreitung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung in 2016 - dann aber erst ab 01.02.2016 - der Verbleib in der GKV ist auf jeden Fall gesichert.

Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon pickpackbox » 28.01.2016, 08:16

Noch eine Frage zum Umgang mit der Krankenkasse und zur Erhebung der Beiträge:

Sollte ich abwarten, bis die Krankenkasse im Jahr 2017 meinen Einkommensteuerbescheid für 2016 anfordert?

Oder sollte ich - proaktiv - der Krankenkasse ab sofort unverlangt mein monatliches Einkommen nachweisen?
Ich könnte denen ja jeweils am 1. eines Monats den Kontoauszug des Vormonats zusenden.

Nehmen wir an, diese Monatskontoauszüge ergäben die folgenden Einkünfte:

Februar 2016 = 600 €
März 2016 = -200 €
April 2016 = 2.000 €
...

Wird dann jeder Monat einzeln verbeitragt, also Februar 2016 und April 2016 aufgrund der jeweiligen Einnahmen und für März 2016 wieder Anspruch auf (kostenfreie) Familienversicherung?

heinrich
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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon heinrich » 29.01.2016, 17:51

es "kann" auf passieren, dass der Sachbearbeiter der KK durch 12 teilt. Dies ist der Normalfall.
Der Sachbearbeiter hat einen Fall nach dem anderen. Wie will er dies erkennen. Ist der Bescheid (keine FAMI rückwirkend)
wird es schwierig.

Dies wäre ein absoluten DILEMMA für Dich. Andere die vorher bereits in der GKV waren, müssen dann nachzahlen.
Du wärest aber rückwirkend betrachtet RAUS aus der GKV. Und dann ??? PKV , Basistarif.

Was Du tun solltest.
Ich bin immer für ein Gespräch (REDEN) mit den zuständigen (und nicht mit anonymen Menschen).

In Deinem außergewöhnlichen Fall würde ich nach einem Gespräch mit einem versierten Menschen (frag bei Deiner KK nach einem speziell
für FAMI = Familienversicherung ausgebildeten Fachmann (frau) Gruppenleiter, Teamleiter, Abschnittsleiter)
Ja Czauderna, das schreibe ich hier bewusst , weil der Fall sonst in die Hose geht.

Danach würde ich dies auch schriftlich fixieren und mir bestätigen lassen, dass nach Deinem Vortrag die FAMI tatsächlich mindestens bis 31.01.2016 besteht.

Anonsten komm bitte nicht HIER im Jahre 2017 an hast ein unlösbares Problem.

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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon pickpackbox » 30.01.2016, 04:27

Danke heinrich für Deine Antwort.

Das Gespräch mit der Krankenkasse hatte ich bereits Ende letzten Jahres versucht. Es handelt sich um eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Beim persönlichen Kontakt über eine örtliche Geschäftsstelle trifft man auf Mitarbeiter mit wenig in die Tiefe gehende Fachkenntnisse, beim telefonischen Kontakt trifft man auf ein zentrales, anonymes Callcenter.

Über das Callcenter wird man zwar durchaus auch an Spezialisten für den eigenen Fall weiterverbunden, jedoch hatte ich in den Gesprächen nach Schilderung meines Sachverhaltes jedes Mal das ungute Gefühl, daß mein Gegenüber mir eher ablehnend gegenüber stand, da zumindest indirekt "Trickserei" zum Erlangen der Mitgliedschaft in der GKV oder zum Erhalt des Status "Familienversicherung" unterstellt wurde bzw. nach meinem Empfinden irgendwie durchklang.

"Tricksen" möchte ich jedoch auf keinen Fall.
Die Rechtslage ist ja auch eigentlich einigermaßen klar und ich möchte meinen Status "sauber" haben.

Ich habe auch schon "halbseidene" Tipps erhalten (nicht von der Krankenkasse), zum Beispiel:
• Einfach von einem befreundeten Unternehmer auf 451 €-Basis einstellen lassen und dem dann das Geld in bar zurückgeben,
• das Daytrading-Handelskonto (und damit die Einkünfte) einfach auf den Namen der Ehefrau laufen lassen.

Eben genau solche "Klimmzüge" möchte ich allerdings nicht, da ich grundsätzlich ein sehr geradliniger Mensch bin.
Ich möchte meine Probleme selbst lösen und nicht unbeteiligte Dritte da mit hineinziehen.

Und wirklich sicher wäre ich letztlich auch nur, wenn ich im Jahr 2016 komplett auf eigene Einkünfte (gemäß Steuerbescheid) verzichten und erst im Jahr 2017 wieder damit anfangen würde, Geld zu verdienen?

Ich denke es führt kein Weg daran vorbei, den Sachverhalt direkt mit der Krankenkasse auf schriftlichem Weg zu klären?

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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 30.01.2016, 11:24

Hallo,
für mich ist der Fall nicht so problematisch - mein Rat - schreibe deine Kasse an und erkläre in diesem Schreiben, dass du zum 01.02.2016 (Beispiel - kann auch später sein) eine, nicht hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen wirst oder aufgenommen hast, aber über die Einnahmen noch keine Aussage machen kannst, weil eben aktuell noch keine gibt. Lass dir den Eingang dieses Schreibens schriftlich bestätigen.
Was kann passieren ? - Zunächst erhältst du die Bestätigung über den Eingang deines Schreibens - damit hast du den Nachweis, dass die Kasse zur Kenntnis genommen hat, dass du im Januar 2016 auf keinen Fall selbständig warst und auch keine Einnahmen vorlagen - ergo die Familienversicherung bestand - nicht mehr und nicht weniger willst du manifestiert haben. Was kann dann noch passieren - die Kasse wird erneut deinen Status feststellen wollen, also prüfen ob die Familienversicherung noch aufrechterhalten werden kann und ob du nun hauptberuflich selbständig bist oder nicht - aber davor
musst du keine Angst haben - das ist ein normaler Vorgang. Es kann aber auch sein, dass die Kasse die Familienversicherung einfach weiterlaufen lässt und dann bei der Wiederholungsprüfung der Familienversicherung (nach 12 Monaten) einen Einkommensnachweis für die Vergangenheit fordert (Einkommensteuerbescheid). Auf jeden Fall ist dann die Gefahr gebannt, dass die Kasse die Einnahmen von 2016 durch 12 teilt, sondern durch 11 oder weniger, je nachdem, was du in deinem Erst-Anschreiben mitgeteilt hast. Dann wird die Familienversicherung enden, die aber frühestens zum 01.02.2016 oder entsprechend später - auf jeden Fall kannst du in der GKV bleiben.

Der Vorschlag von Heinrich ist natürlich okay, aber Gespräch hin oder her - wenn sich später keiner mehr daran erinnern kann oder will, dann hast du ein Problem - ich glaube im Faust steht es schon "Was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach hause tragen".
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon pickpackbox » 30.01.2016, 17:18

Habe heute mit der Krankenversicherung gesprochen. Der Mitarbeiter machte einen kompetenten Eindruck und hat auch während des Gespräches immer wieder ins Gesetz geschaut und mir die Rechtsgrundlagen genannt. Hörte sich alles in allem leider nicht so gut für mich an ... :cry:

Ich muß eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten erreichen, bevor ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern kann. Das heißt, ich darf im Jahr 2016 nichts machen, was die Versicherungspflicht aufhebt, also kein Angestelltenverdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, keine Gewerbeanmeldung, kein Verdienst über 415/450 Euro in der Familienversicherung, sonst würde ich rückwirkend zum 01.01.2016 wieder aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausfliegen und zurück an die PKV verwiesen werden. :shock:

Rechtsgrundlagen:
§ 9 Abs. 1 SGB V (Vorversicherungszeit für die freiwillige Versicherung 12 Monate)
§ 5 Abs. 1 Satz 13 b) SGB V (es bestand eine private Krankenversicherung bis zum 31.12.2015)

Kapitaleinkünfte durch Daytrading im Jahr 2016 würden bei der Prüfung im Jahr 2017 zwingend durch 12 Monate geteilt werden, um die Berechtigung für die Familienversicherung zu überprüfen.

Erst ab 2017 könnte ich dann tun und lassen was ich wolle, ohne meinen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung zu gefährden. Bei schwankendem Verdienst könne ich diesen dann auch monatlich melden, so daß ich zum Beispiel in einem Monat mit hohem Verdienst verbeitragt werde (freiwillige Versicherung), und in einem Monat mit geringerem Verdienst wieder in der Familienversicherung sein könne. Da solle ich rechnen, was am günstigsten für mich wäre, anstatt hinterher im Folgejahr nachzahlen zu müssen.

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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon Dipling » 30.01.2016, 18:04

Maßgeblich für die freiwillige Versicherung ist § 188 Abs. 4 SGB, Vorversicherungszeiten bei Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder Familienversicherung sind seit dem 01.08.2013 nicht mehr erforderlich. Soll heißen: Selbst eine kurzzeitige rechtmäßige Familienversicherung reicht, um als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben zu können bzw. ohne andere Absicherung im Krankheitsfall sogar zu müssen.

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Re: Wechsel von PKV in GKV-Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 30.01.2016, 20:04

Hallo,
auch hier und kurt - der Kassenmensch hat dir eine falsche Auskunft gegeben !!!!
Gruss
Czauderna


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