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Mitversicherung einer ü 80jährigen Frau - dringend

Verfasst: 17.08.2007, 10:43
von radsportfreak123
Hallo,

kann mir jemand Auskunft darüber erteilen, ob die Möglichkeit besteht, eine 84jährige Frau bei einem ihrer Verwandten (mit-)zu versichern oder ist dies gänzlich ausgeschlossen ?

Nach meinen bisherigen Recherchen gibt es nur wenige private Rentenversicherungen, die ein Eintrittsalter über 64 Jahre akzeptieren, vereinzelt wird bis 74 Jahre ausgewiesen.
Besteht insoweit die Möglichkeit, diese Frau bei einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerin aus ihrem Verwandtenkreis mitzuversichern ?

Für einen qualifizierten Hinweis wäre ich dankbar.

Mit Gruß
Andreas B.

Verfasst: 17.08.2007, 11:02
von Frank
Hallo,

wo soll die Dame mitversichert werden?
In einer gesetzlichen Krankenversicherung?
Familienversicherung scheidet aus.
Wo war sie denn zuletzt krankenversichert?

Gruß
Frank

Verfasst: 17.08.2007, 11:36
von radsportfreak123
Hallo Frank,
vielen Dank für die rasche Rückmeldung.

Die Dame war bisher leider nicht versichert.
Besteht die Möglichkeit, sie -in welcher Form auch immer- zu versichern ?

Gruß Andreas

Verfasst: 17.08.2007, 11:49
von Frank
Wenn sie nicht zuletzt privat versichert war, ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig.
Sie kann und muss sich dann rückwirkend zum 01.04.07 versichern. Auskünfte erteilt jede Krankenkasse.
Mehr Infos hier
viewtopic.php?t=357

Mal unterstellt ...,

Verfasst: 17.08.2007, 11:56
von GS
... es geht um die Krankenversicherung - heißt nicht dieses Forum so?:) - schreit hier alles danach, dass die gute Dame seit 1.4.2007 gesetzlich kranken- und damit auch pflegeversicherungspflichtig ist.

Tipp: Zur nächsten gesetzlichen Krankenkasse gehen, online oder per pedes, und die Aufnahmeformulare besorgen.

Die Kasse hält natürlich rückwirkend seit 1.4. die Hand auf, also sich schon mal mindestens von 5 x 130 Euronen für April bis August gedanklich verabschieden.

Gruß
Gerhard

Verfasst: 17.08.2007, 12:51
von radsportfreak123
Hallo,
vielen Dank für die prompte Rückmeldung.

Gilt die Pflichtversicherung auch dann, wenn es sich um eine seit Jahren in Deutschland lebende Ausländerin handelt ?

Mit Gruß
Andreas

Verfasst: 17.08.2007, 13:09
von Frank
Ja, es gilt für alle Einwohner.

Verfasst: 18.08.2007, 11:36
von fwilke
Hallo Kollegen,

wo lest Ihr eigentlich, dass immer alle Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007 in voller Höhe nachgezahlt werden müssen?

Bitte eine Quellenangabe für ein blindes Huhn!

Frank Wilke

Verfasst: 18.08.2007, 11:48
von Frank