Rentenberechung ohne Anspruch auf KVvR
Verfasst: 03.02.2016, 08:56
Hallo,
angenommen ein 70 jähriger Rentner war sein ganzes Leben gesetzlich krankenversichert. Des Weiteren war er den größten Teil seines Lebens selbständig. In einem Angestelltenverhältnis war er nur 2 Jahre. Damit sind die 60 Monate, die Voraussetzung für die DRV-Rente sind, nicht erfüllt. Aus diesem Grund steht dem Rentner auch keine KVvR zu.
Zu diesem Szenario hätte ich einige Fragen:
1.)
Wie berechnet sich denn dann der Beitrag den der Rentner für die Krankenversicherung zahlen muss.
Hätte er Anspruch auf die KVvR wäre die Bemessungsgrundlage ja die Rente der DRV. Würde er z.B. 1.000 Euro Rente bekommen so würde die DRV 10,4% dieser 1000 Euro, sprich 104 Euro im Monat für die KVvR einbehalten, damit bekäme er 896 Euro (1000 Euro – 104 Euro) ausgezahlt und wäre damit bei der KVvR versichert.
2.)
Da er keine DRV-Rente bekommt frage ich mich welcher Betrage herangezogen wird, um den Beitrag zu gesetzlichen Krankenversicherung in der Rente zu ermitteln. Könnt ihr mir ein Beispiel geben.
3.)
Im obigen Beispiel hat der Renter ja nur 2 Jahre, sprich 12 Monate gearbeitet. Ist es Eurer Meinung nach empfehlenswert 48 Monate freiwillig in die DRV einzuzahlen, damit man die 60 Monate erreicht und damit Anspruch auf die DRV-Rente und die KVvR hat?
4.)
Angenommen man hat in der Rente keinen Anspruch auf KVvR. Kann man dann in der Rente frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wählen bei welcher man versichert sein möchte?
angenommen ein 70 jähriger Rentner war sein ganzes Leben gesetzlich krankenversichert. Des Weiteren war er den größten Teil seines Lebens selbständig. In einem Angestelltenverhältnis war er nur 2 Jahre. Damit sind die 60 Monate, die Voraussetzung für die DRV-Rente sind, nicht erfüllt. Aus diesem Grund steht dem Rentner auch keine KVvR zu.
Zu diesem Szenario hätte ich einige Fragen:
1.)
Wie berechnet sich denn dann der Beitrag den der Rentner für die Krankenversicherung zahlen muss.
Hätte er Anspruch auf die KVvR wäre die Bemessungsgrundlage ja die Rente der DRV. Würde er z.B. 1.000 Euro Rente bekommen so würde die DRV 10,4% dieser 1000 Euro, sprich 104 Euro im Monat für die KVvR einbehalten, damit bekäme er 896 Euro (1000 Euro – 104 Euro) ausgezahlt und wäre damit bei der KVvR versichert.
2.)
Da er keine DRV-Rente bekommt frage ich mich welcher Betrage herangezogen wird, um den Beitrag zu gesetzlichen Krankenversicherung in der Rente zu ermitteln. Könnt ihr mir ein Beispiel geben.
3.)
Im obigen Beispiel hat der Renter ja nur 2 Jahre, sprich 12 Monate gearbeitet. Ist es Eurer Meinung nach empfehlenswert 48 Monate freiwillig in die DRV einzuzahlen, damit man die 60 Monate erreicht und damit Anspruch auf die DRV-Rente und die KVvR hat?
4.)
Angenommen man hat in der Rente keinen Anspruch auf KVvR. Kann man dann in der Rente frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wählen bei welcher man versichert sein möchte?