Hallo,
ich werde mich SaZ 4 verpflichten, spiele aber mit den Gedanken zu verlängern oder Berufssoldat zu werden. Ich bin zurzeit in der GKV. Meine Fragen versuche ich verständlich zu formulieren, auch wenn ich kein Experte bin:
1. Ich möchte folgende Situationen absichern: Rückkehr in GKV nach Ende der SaZ-Zeit, ggf. PKV-Beihilfe-Absicherung bei DU oder Berufssoldatzeit.
2. Wenn ich nach der SaZ-Zeit wieder in die GKV möchte, muss ich eine Anwartschaft für die KV oder Pflege in der GKV erwerben oder reicht dann eine neue sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus? Würde die GKV die Anwartschaft und ggf. die Pflegepflicht in der PKV mir negativ auslegen?
3. Die (kleine oder große?) Anwartschaft in der PKV ist abzuschließen.
4. Wo sollte / muss ich die Pflegepflichtversicherung abschließen? Kann eine Anwartschaft in der GKV bzw. PKV überhaupt ohne Pflegev. abgeschloßen werden?
5. Muss ich die Beihilfe nach der SaZ in Anspruch nehmen, wenn ich schon wieder sozialversicherungspflichtig bin und GKV versichert?
Fazit: Welche Versicherungskonstellation brauche ich? Ich steige langsam nicht mehr durch!
GKV, Anwartschaft, Pflege: SaZ 4 oder länger! Hilfe!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: GKV, Anwartschaft, Pflege: SaZ 4 oder länger! Hilfe!
Kann niemand helfen? Es eilt und ich habe den Durchblick verloren. Danke!
Re: GKV, Anwartschaft, Pflege: SaZ 4 oder länger! Hilfe!
Nun ja, wenn Du als SaZ eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnimmst und noch keine 55 Jahre alt bist, dann wirst Du wieder in der GKV pflichtig. Vorausgesetzt der Lohn liegt unterhalb der JAEG.
Es könnte natürlich sein, dass Du nach der Entlassung nicht sofort eine Anstellung findest. Wenn Du nur die freie Heilfürsorge von der Bundeswehr erhalten hast, dann landest Du wieder in der GKV gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist. Diese Versicherungspflicht ist nur dann ausgeschlossen, wenn Du zuletzt "privat versichert" gewesen bist. Die freie Heilfürsorge ist aber eben keine private Krankenversicherung, sodass Du als zuletzt gesetzlich versichert zählst.
Wenn Du allerdings aus dem aktiven Dienst als Soldat ausscheidest, dann bekommst Du in der Regel (je nach Dauer der Verpflichtungszeit) noch so den sog. BFD. Während dieser Zeit bekommst Du die sog. Übergangsgebührnisse und hast nur einen Beihilfeanspruch (keine komplette freie Heilfürsorge). Wenn Du dann hingehst und sicherst den Rest über eine private Krankenversicherung ab, dann bist Du zuletzt privat versichert gewesen und würdest nicht in die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommen. Dies gilt aber nur, wenn Du beschäftigungslos bist.
Eine sv-pflichtige Beschäftigung dürfte auf jeden Fall eine Rückkehr in die GKV auslösen.
Solche Fälle haben wir hier im Forum schon zig mal gehabt. Die Klamotte ist nicht ganz einfach.
Es kommt auch wirklich darauf an, wie der berufliche Werdegang bei der Bundeswehr ist.
Es könnte natürlich sein, dass Du nach der Entlassung nicht sofort eine Anstellung findest. Wenn Du nur die freie Heilfürsorge von der Bundeswehr erhalten hast, dann landest Du wieder in der GKV gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist. Diese Versicherungspflicht ist nur dann ausgeschlossen, wenn Du zuletzt "privat versichert" gewesen bist. Die freie Heilfürsorge ist aber eben keine private Krankenversicherung, sodass Du als zuletzt gesetzlich versichert zählst.
Wenn Du allerdings aus dem aktiven Dienst als Soldat ausscheidest, dann bekommst Du in der Regel (je nach Dauer der Verpflichtungszeit) noch so den sog. BFD. Während dieser Zeit bekommst Du die sog. Übergangsgebührnisse und hast nur einen Beihilfeanspruch (keine komplette freie Heilfürsorge). Wenn Du dann hingehst und sicherst den Rest über eine private Krankenversicherung ab, dann bist Du zuletzt privat versichert gewesen und würdest nicht in die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommen. Dies gilt aber nur, wenn Du beschäftigungslos bist.
Eine sv-pflichtige Beschäftigung dürfte auf jeden Fall eine Rückkehr in die GKV auslösen.
Solche Fälle haben wir hier im Forum schon zig mal gehabt. Die Klamotte ist nicht ganz einfach.
Es kommt auch wirklich darauf an, wie der berufliche Werdegang bei der Bundeswehr ist.
Re: GKV, Anwartschaft, Pflege: SaZ 4 oder länger! Hilfe!
hi Rossi,
wie siehst Du es, wenn er sich
während der Zeit als Zeitsoldat
in einer privaten Krankenversicherung anwartschaftsversichert
und privat pflegeversichert
Thema: § 5, 1,13 SGB V, wenn er nicht mehr Zeitsoldat ist und auch keine Job bekommt.
Würdest Du dann sagen, dass er in die Mitgliedschaft 5,1,13 SGB V reinkommt oder nicht reinkommt.
wie siehst Du es, wenn er sich
während der Zeit als Zeitsoldat
in einer privaten Krankenversicherung anwartschaftsversichert
und privat pflegeversichert
Thema: § 5, 1,13 SGB V, wenn er nicht mehr Zeitsoldat ist und auch keine Job bekommt.
Würdest Du dann sagen, dass er in die Mitgliedschaft 5,1,13 SGB V reinkommt oder nicht reinkommt.
Re: GKV, Anwartschaft, Pflege: SaZ 4 oder länger! Hilfe!
Hoi Heinrich!
Mittlerweile sehe ich es anders. Eine Anwartschaft für eine PKV ist nur eine Berechtigung zur PKV. Es ist aber keine PKV im Sinne des § 193 Abs. 3 VVG.
Also kommt er zurück in die GKV; dazu gab es auch LSG Entscheidungen, die sich mit diesem Charakter sehr ausführlich beschäftigt haben.
Mittlerweile sehe ich es anders. Eine Anwartschaft für eine PKV ist nur eine Berechtigung zur PKV. Es ist aber keine PKV im Sinne des § 193 Abs. 3 VVG.
Also kommt er zurück in die GKV; dazu gab es auch LSG Entscheidungen, die sich mit diesem Charakter sehr ausführlich beschäftigt haben.
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