Selbständig ohne KV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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PaulMueller
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Selbständig ohne KV

Beitragvon PaulMueller » 04.03.2016, 19:13

Liebe Forumsmitglieder,

bis ca. 2000 war ich in der Barmer versichert und habe mich dann selbständig gemacht. Habe mich dann in der PKV versichert, welche mir wegen Beitragsrückständen gekündigt wurde. Aus Angst vor heftigen Strafbeiträgen habe ich das Thema in den letzten Jahren schlicht und einfach ignoriert. Leider habe ich von der Möglichkeit 2013 strafbeitragsfrei in die KV zurück zu kommen zu spät erfahren. Frau und Kinder sind in der GKV versichert, in der ich mich auch gerne versichern lassen würde. Gibt es eine Möglichkeit, dort hinein zu kommen ohne dass ich durch Strafbeiträge ruiniert würde? Reicht es aus, einen Monat keine Rechnungen zu schreiben um in die Familienversicherung aufgenommen zu werden? Müsste ich mich irgendwo sozialversicherungspflichtig beschäftigen lassen? Fragen über Fragen....

Es wäre wirlklich schön wenn mir einer von Euch dabei helfen könnte, dass ich nachts wieder ruhig schlafen könnte.

Bin übrigens 44 Jahre alt. Somit sollte zumindest das Alter keinen Hinderungsrund darstellen.

Besten Dank für Eure Antworten
Paul

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Czauderna » 05.03.2016, 11:17

Hallo,
solange keine Krankenversicherungspflicht eintritt wirst du selbst nicht Mitglied der GKV werden können. Krankenversicherungspflicht, auch als Arbeitnehmer wird nicht eintreten solange du hauptberuflich Selbständig bist. Du hast meiner Auffassung nach nur zwei Möglichkeiten - wobei die erste die wohl finanziell beste sein dürfte.
1. Du gibst deine Hauptberufliche Selbständigkeit auf und hast keine Einkommen über 415,00 € mtl.
Dies hätte zur Folge, dass du bei deiner Ehefrau in die kostenfreie Familienversicherung könntest und die Kasse deiner Frau auch nicht nachfragen würde, wo du denn bisher krankenversichert gewesen bist.
Wenn du dann deine hauptberufliche Selbständigkeit nach einer gewissen Zeit (z.B. sechs Monate) wieder aufnehmen würdest, könntest du dich in der GKV freiwillig weiter versichern.

2. Du gibst deine hauptberufliche Selbständigkeit auf, bzw. reduzierst sie auf ein Minimum, nimmst eine kranken versicherungspflichtige Tätigkeit auf - die Kasse stellt fest, dass die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorrangig ist und du bist sofort in der GKV. Hier könnte es allerdings schon passieren, dass die Kasse dich wegen der vergangenen 4 Jahre nach deiner Vorversicherung befragen wird, das muss dich aber nicht aufregen, denn die GKV wäre in den vergangenen vier Jahren ohnehin nicht für dich zuständig gewesen.
Gruss
Czauderna

PaulMueller
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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon PaulMueller » 09.03.2016, 18:43

Hallo und besten Dank für die schnelle Rückmeldung.

Habe ich es richtig verstanden, dass ich mein Gewerbe einfach ruhend stellen muss, d. h. für eine gewisse Zeit keine Rechnungen schreibe, mich in diesem Stadium bei der KV meiner Frau melde und dort aufgenommen werde? Gibt es dabei Fristen zu beachten? Oder kann ich heute beschließen das Gewerbe ruhend zu stellen, morgen zur KV gehen und 4 Wochen später weitermachen und mich selbst bei der KV weiter versichern?

Danke für die Antwort und viele Grüße
Paul

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon PaulMueller » 09.03.2016, 19:01

Habe mir gerade mal online das Formular zur Feststellung der Familienversicherung bei der Barmer angesehen. Dort wird nach der Vorversicherung gefragt. Die Fragen lauten: "Bisherige Versicherung bei" und "Endete am".
Also scheint die Vorversicherung doch eine Rolle zu spielen?

Czauderna
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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Czauderna » 09.03.2016, 20:45

Hallo,
aber nicht bei der Familienversicherung - das will die Kasse nur wissen, weil es ein Meldeverfahren gibt, wenn jemand direkt aus einer GKV-Kasse in die Familienversicherung wechselt, dann meldet eben die neue Kasse der alten den Beginn der Familienversicherung - dafür die Frage auf dem Bogen. Trage da ein dass du zuletzt in der PKV warst - dann passt das schon.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon PaulMueller » 04.04.2016, 20:38

Bin so langsam am Verzweifeln....
Barmer besteht darauf, dass ich das Gewerbe abmelden und mich sozialversicherungspflichtig beschäftigen lassen muss. Laut eigener Aussage haben die Angst vor einer Prüfung. Gibt es irgendwas schriftliches, was ich denen geben kann um ihnen zu zeigen, dass sie sich im Bereich des Machbaren befinden?

Czauderna
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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Czauderna » 04.04.2016, 21:15

Hallo,
das ist meines Erachtens schlichtweg falsch was die Kasse da verlangt. Die haben die Familienversicherung durchzuführen aufgrund deiner schriftlichen Angaben, die natürlich dann aber auch stimmen müssen, d.h. auch einer nachträglichen Prüfung standhalten muessen ( z.B. Einkommensteuerbescheid).
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon PaulMueller » 06.04.2016, 21:30

Genau das ist ja mein Problem. Aktuell könnte ich den Einkommensteuerbescheid 2015 vorlegen, welcher natürlich ein zu hohes Einkommen bescheinigt. Ein Einkommensteuerbescheid gibt es ja nur jahresweise. Wie genau könnte das weitere Vorgehen aussehen? Reicht ein Schreiben des Steuerberaters, dass das Gewerbe seit März 2016 ruhend ist bzw. ich seit dem keine Rechnungen mehr geschrieben habe? Sollte ich mich ab April 2016 für einen Minijob anstellen lassen? Nach 2? Monaten kündigen und mit meiner Selbständigkeit weiter machen?

Sorry, bin echt ziemlich verzweifelt gerade.

Suche einfach nach einem Weg, der mich zurück in die KV bringt und nicht gleichzeitig in den Ruin treibt....

Czauderna
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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Czauderna » 06.04.2016, 21:42

Hallo,
das mit dem Steuerberater ist schon mal gut, das mit dem "Mini-Job" nicht, den dieser löst keine Krankenversicherungspflicht aus.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Aras » 07.04.2016, 04:08

Konkreter:
Du musst schon 450,01 Euro oder mehr aus einem nicht
-selbstständigen Arbeitsverhältnnis verdienen um eine kranken Versicherungspflicht auszulösen.

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Suse » 03.06.2017, 11:26

@PaulMueller:

Bist du jetzt wieder versichert? Mich würde es wahnsinnig interessieren, ob du ohne "Strafbeiträge" und Gezeter in der Familienversicherung aufgenommen wurdest?!

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Suse » 04.06.2017, 10:28

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
aber nicht bei der Familienversicherung - das will die Kasse nur wissen, weil es ein Meldeverfahren gibt, wenn jemand direkt aus einer GKV-Kasse in die Familienversicherung wechselt, dann meldet eben die neue Kasse der alten den Beginn der Familienversicherung - dafür die Frage auf dem Bogen. Trage da ein dass du zuletzt in der PKV warst - dann passt das schon.
Gruss
Czauderna


Hallo Czauderna,
kannst du mir auch sagen, ob "Strafzahlungen" (aufgrund der fehlenden Vorversicherung) zu erwarten sind?

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Czauderna » 04.06.2017, 11:15

Hallo,
nein, denn es geht um die Familienversicherung und das ist keine Antragsversicherung sondern eine Versicherung die ab Erfüllung der Voraussetzungen, also ggf. auch rückwirkend beginnen kann - was vor diesem Beginn liegt spielt hier keine Rolle, demnach keine "Strafzahlungen".
Anders verhält es sich, wenn es um eine eigene Mitgliedschaft geht - hier kann sich die Zuständigkeit der GKV-Kasse rückwirkend ergeben und dies kann Beitragsforderungen, zumindest im Rahmen der Verjährung (4 Jahre) nach sich ziehen, was zwar auch eine Art von "Bestrafung" ist, so aber nicht genannt wird.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Suse » 04.06.2017, 11:46

Ach was, echt? ????
D.h. wenn ich meinen partner heirate, wäre er (vorausgesetzt er verdient unter 400 € und geht keiner Beschäftigung nach) dann ohne strafzahlungen über mich versicherbar?!?! Gibt es dazu einen Gesetzestext wi ich das schwarz auf weiß habe?!
Vielen vielen Dank für deine Antwort!

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Re: Selbständig ohne KV

Beitragvon Czauderna » 04.06.2017, 14:47

hallo,
grundsätzlich wäre das möglich - die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 10 SGB V. - wenn er alle Voraussetzungen erfüllt, dann könnte er ab dem Tag der Eheschließung in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna


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