Beitragsnachzahlung / Falsche Berechung?
Verfasst: 20.08.2007, 22:41
Folgende Fragen:
Ich bekam bis zum 31.1 ALGII.
Am 13.8.2007 meldete ich meine Selbstständigkeit der KK. Diese begann am 15.5.2007.
Einkommen aus Selbstständigkeit : 1050 € im Monat.
1. Jetzt soll ich vom 1.4.-14.5. 118,42 KV und 15,93 Pflegeversicherung.
Muss ich für diesen Zeitraum (ohne Job) nachzahlen?
2. Ich soll bei einem Einkommen von 1050 € monatlich 266,44 € KV und 35,83 € PV = 302,27 € bezahlen.
Ist das nicht zuviel? Ich meine etwas von 170€ Mindestbeitrag gelesen zu haben. Wobei 1200 € Einkommen mind. zu Grunde gelegt werden. Speziell nach der Gesetzneuregelung.
3. Hat eine Pflichtversicherung nach $5 Abs. 1 Nr.13 SGB V 'Nachteile gegenüber der freiwilligen Versicherung die 3 Monate nach Versicherungsende beantragt werden kann? Wie höhere Beiträge oder Sicherheit des Krankenversicherungsschutzes?
Ich bekam bis zum 31.1 ALGII.
Am 13.8.2007 meldete ich meine Selbstständigkeit der KK. Diese begann am 15.5.2007.
Einkommen aus Selbstständigkeit : 1050 € im Monat.
1. Jetzt soll ich vom 1.4.-14.5. 118,42 KV und 15,93 Pflegeversicherung.
Muss ich für diesen Zeitraum (ohne Job) nachzahlen?
2. Ich soll bei einem Einkommen von 1050 € monatlich 266,44 € KV und 35,83 € PV = 302,27 € bezahlen.
Ist das nicht zuviel? Ich meine etwas von 170€ Mindestbeitrag gelesen zu haben. Wobei 1200 € Einkommen mind. zu Grunde gelegt werden. Speziell nach der Gesetzneuregelung.
3. Hat eine Pflichtversicherung nach $5 Abs. 1 Nr.13 SGB V 'Nachteile gegenüber der freiwilligen Versicherung die 3 Monate nach Versicherungsende beantragt werden kann? Wie höhere Beiträge oder Sicherheit des Krankenversicherungsschutzes?