Freiwillige Versicherung in der GKV
Verfasst: 11.03.2016, 22:51
Hallo,
aufgrund verschiedenartiger Auslegung des § 5 SGB V i.V.m. mit Incomingversicherung (unser besteht von Mitte 12/2015-Ende 03/2016) würden wir gerne bei 2 oder 3 Kassen einen Antrag stellen.
Kann ich einen Vertrag bei Annahme wiederrufen oder habe ich dann am Ende im schlimmsten Fall 3 Mitgliedschaften für 18 Monate in der GKV?
Wo steht ggfls. ein Widerrufsrecht im SGBB?
Vielen Dank!
aufgrund verschiedenartiger Auslegung des § 5 SGB V i.V.m. mit Incomingversicherung (unser besteht von Mitte 12/2015-Ende 03/2016) würden wir gerne bei 2 oder 3 Kassen einen Antrag stellen.
Kann ich einen Vertrag bei Annahme wiederrufen oder habe ich dann am Ende im schlimmsten Fall 3 Mitgliedschaften für 18 Monate in der GKV?
Wo steht ggfls. ein Widerrufsrecht im SGBB?
Vielen Dank!