Freiwillige Versicherung in der GKV - ab wann??
Verfasst: 11.03.2016, 22:56
Hallo,
angenommen, die freiwillige GKV für meine ausländische Frau und die Familienversicherung für meinen Stiefsohn wird genehmigt: ab wann werden Beiträge Fällig? Ich selber bin privat KV.
Mitte 12/2016 Zuzug aus dem nichteurop. Ausland, sofort dann Anmeldung beim Einwohnermeldewesen, Ende 01/2016 Erteilung der Aufenthaltserlaubnis über mehr als 1 Jahr. Für die Zeit von Einreise bis 31.03.2016 habe wir eine deutsche Reisekrankenversicherung für Frau und Kind abgeschlossen.
Danke!
angenommen, die freiwillige GKV für meine ausländische Frau und die Familienversicherung für meinen Stiefsohn wird genehmigt: ab wann werden Beiträge Fällig? Ich selber bin privat KV.
Mitte 12/2016 Zuzug aus dem nichteurop. Ausland, sofort dann Anmeldung beim Einwohnermeldewesen, Ende 01/2016 Erteilung der Aufenthaltserlaubnis über mehr als 1 Jahr. Für die Zeit von Einreise bis 31.03.2016 habe wir eine deutsche Reisekrankenversicherung für Frau und Kind abgeschlossen.
Danke!