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Freiwillige Versicherung in der GKV - ab wann??

Verfasst: 11.03.2016, 22:56
von Roter_Stern
Hallo,

angenommen, die freiwillige GKV für meine ausländische Frau und die Familienversicherung für meinen Stiefsohn wird genehmigt: ab wann werden Beiträge Fällig? Ich selber bin privat KV.

Mitte 12/2016 Zuzug aus dem nichteurop. Ausland, sofort dann Anmeldung beim Einwohnermeldewesen, Ende 01/2016 Erteilung der Aufenthaltserlaubnis über mehr als 1 Jahr. Für die Zeit von Einreise bis 31.03.2016 habe wir eine deutsche Reisekrankenversicherung für Frau und Kind abgeschlossen.

Danke!

Re: Freiwillige Versicherung in der GKV - ab wann??

Verfasst: 13.03.2016, 11:30
von Rossi
Deine Holde kommt schon mal nicht in die frei. Kv. gem. § 9 SGB V.

Deine Holde unterliegt ggf. der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Diese Versicherungspflicht beginnt mit dem 1. Tag ohne Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall. Dies wäre dann ggf. der 01.04.2016 (Ende Auslandskrankenverischerung)