Gesetzliche KV: 1-Monat Übergangszeit zwischen 2 Jobs
Verfasst: 21.08.2007, 02:56
Hallo,
ich habe folgende Frage: Derzeit bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (allerdings insgesamt weniger als 12 Monate) und werde mein derzeitigen Arbeitsplatz zum 31. August 2007 verlassen. Da ich ab 1. Oktober 2007 bereits eine neue Stelle habe, bin ich lediglich den ganzen September ohne versicherungspflichtigen Job.
Unter der Annahme, dass ich im September kein Arbeitslosengeld I/II bekomme: wie bin ich in diesem Fall in der gesetzlichen Versicherung in der 1-monatigen Übergangszeit versichert?
- Greift für den September die 1-Monats-Regelung des § 19 Abs. 2 SGB, sofern ich im September kein Einkommen erziele? (handelt es sich bei dem 1-Monatigen Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 SGB überhaupt um einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz?)
- Oder könnte ich mich alternativ für den Monat September freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, obwohl ich insgesamt weniger als 12 Monate Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war? (z.B. zum Mindestarif von ca. 130 Euro, sofern ich im September kein Einkommen erziele). Muss mich die gesetzliche Kasse "freiwillig" versichern, wenn ich das will? (Ich war letztes Jahr als Student noch privat versichert und bin erst seit Anfang diesen Jahres in der Versicherungspflicht).
Vielen Dank für Eure Antworten
ich habe folgende Frage: Derzeit bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (allerdings insgesamt weniger als 12 Monate) und werde mein derzeitigen Arbeitsplatz zum 31. August 2007 verlassen. Da ich ab 1. Oktober 2007 bereits eine neue Stelle habe, bin ich lediglich den ganzen September ohne versicherungspflichtigen Job.
Unter der Annahme, dass ich im September kein Arbeitslosengeld I/II bekomme: wie bin ich in diesem Fall in der gesetzlichen Versicherung in der 1-monatigen Übergangszeit versichert?
- Greift für den September die 1-Monats-Regelung des § 19 Abs. 2 SGB, sofern ich im September kein Einkommen erziele? (handelt es sich bei dem 1-Monatigen Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 SGB überhaupt um einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz?)
- Oder könnte ich mich alternativ für den Monat September freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, obwohl ich insgesamt weniger als 12 Monate Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war? (z.B. zum Mindestarif von ca. 130 Euro, sofern ich im September kein Einkommen erziele). Muss mich die gesetzliche Kasse "freiwillig" versichern, wenn ich das will? (Ich war letztes Jahr als Student noch privat versichert und bin erst seit Anfang diesen Jahres in der Versicherungspflicht).
Vielen Dank für Eure Antworten