Versicherungslücke ja oder nein?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Matzina
Beiträge: 1
Registriert: 24.04.2016, 19:41

Versicherungslücke ja oder nein?

Beitragvon Matzina » 24.04.2016, 19:58

Hallo,
ich bin ratlos. :?: Ich habe sämtliche threads hier im Forum und Google allgemein durchforstet zum Thema "nachgehender Leistungsanspruch" - konnte aber keinen identischen Fall zu meinem entdecken. Ich hoffe jemand kann helfen?
Hier meine Situation..

Habe zum 15.1.2016 mein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gekündigt. Am 1.2.2016 begann mein neues Arbeitsverhältnis und bin bei der gleichen KK „freiwillig Versichert“ weil ich über über Beitragsbemessungsgrenze verdiene. Zwischen drin liegen also 2 Wochen ohne Beschäftigung in denen ich NICHTS verdient habe. Ich habe mich auch nicht arbeitssuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit.

Ich hatte anfang des Jahres bei meiner KK angerufen und gefragt wie das nun sei mit den 2 Wochen „Lücke“ zwischen 2 Arbeitsverhältnissen - ob ich etwas tun müsse?. Nach §19 Sozialgesetzbuch ist man ja bis zu maximal 4 Wochen weiter versichert: Sogenannte gesetzliche Nachversicherungspflicht. KK bestätigt mir: "jaja, alles kein Problem mit dem Jobwechsel und den 2 Wochen Lücke - Ich müsse nichts machen. Gar nichts."

Jetzt bekomme ich einen Brief der KK nach dem anderen – ich hätte eine Versicherungslücke und müsse den Beitrag für die 2 Wochen Lücke nachzahlen.WARUM????
Da mein Mann NICHT gesetzlich versichert ist sondern privat müsse SEIN Einkommen nun heran gezogen werden um MEINEN Beitragssatz für die 2 Wochen zu ermitteln. Ich müsse dringend Einkommenssteuerbescheid von meinem Mann schicken.
Die Sachbearbeiterin rief mich nun wieder an: Ich solle bei meinem alten Arbeitgeber anrufen und den bitten die Abmeldung zum 15.1.2016 rückgängig zu machen und den 31.1.2016 an die KK übermitteln. .. Sorry - aber das ist doch Quatsch oder?

Ich verstehe also nicht warum ich überhaupt nachzahlen soll? Warum die gesetzliche Nachversicherungspflicht die doch kostenfrei ist, nicht greift? Und warum interessiert die KK das Einkommen meines Mannes für die Berechnung des Beitrags für diese „2-Wochen-Lücke“?

Liebe Forums-Mitglieder. Ich bin weiß, ich hätte mich mit dem Thema vorher viel mehr beschäftigen müssen. Bin zum Teil auch selber schuld mich auf telefonische Auskünfte von Sachbearbeiterin zu verlassen. Aber vielleicht kann mir jemand beantworten ob es das ist was ich vermute: Dadurch dass ich ab dem 1.2.2016 freiwillig versichert bin, weil ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, deswegen greift die gesetzliche Nachversicherungspflicht NICHT und ich bin ab dem 15.1.2016 tatsächlich freiwillig versichert. Könnte das sein?
Danke & viele Grüße

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 471
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Re: Versicherungslücke ja oder nein?

Beitragvon ratte1 » 24.04.2016, 20:17

Die Lücke zwischen zwei versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem nachgehenden Leistungsanspruch (das ist keine Versicherung!) geschlossen werden.

Im vorliegenden Fall führt das zweite Beschäftigungsverhältnis jedoch nicht zur Versicherungspflicht. Damit ist nach dem Ende der ersten Beschäftigung eine freiwillige Versicherung oder die obligatorische Anschlussversicherung (die Beitragshöhe ist gleich) durchzuführen. Eine freiwillige Versicherung schließt sich immer unmittelbar an die vorherige Pflichtmitgliedschaft an (§ 188 Abs.2 SGB V).

Daher ist die Entscheidung der KK m.E. richtig.

MfG

ratte1

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: Versicherungslücke ja oder nein?

Beitragvon heinrich » 25.04.2016, 06:12

vollkommen richtig sogar


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste