Bin seit 1.1.07 pflichtversichert, aber GKV stellt auf ruhen

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frajofrau
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Bin seit 1.1.07 pflichtversichert, aber GKV stellt auf ruhen

Beitragvon frajofrau » 23.08.2007, 11:55

Hallo!
wer kennt sich vieleicht damit aus.DAK stellt mich auf ruhend obwohl mein arbeitgeber beiträge an die GKV zahlt.Mit dem neuen gesetz dürfen die das sagen die.war bis ende 2006 freiwillig versichert konnte 2 monate nicht bezahlen.jetzt sind ja auch keine 2 monate mehr offen da ich was abzahle.ich habe gelesen das das nur für freiwillige gilt.solange wie das nicht bezahlt ist ruht alles?
vielleicht weiß einer was darüber Danke für die hilfe

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Beitragvon Frank » 23.08.2007, 18:20

Hallo,

mit dem Arbeitsverhältnis ist eine Pflichtversicherung eingetreten. Ich gehe mal davon aus, dass du über 400 EUR mtl. verdienst. Somit bist du auch normal versichert.
Den Rückstand für die vergangene freiwillige Versicherung zahlst du ja zurück.

Du kannst auch mal die Hotline vom Gesundheitsministerium anrufen. Dort wird dir auch geholfen.
01805 - 99 66 01

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Beitragvon frajofrau » 23.08.2007, 19:23

vielen dank!das habe ich bereits getan im gesundheitsministerium angerufen.die dürfen das ruhend stellen.verdiene eben sehr wenig und könnte garnichts abzahlen.die verlangen das trotzdem obwohl mir nur 150€ zum leben im monat dann bleiben.die wollen eben eine höhere rate.
das hat das neue gesetz entschlossen ist so die armen trift das zuerst.
liebe grüße frajofrau

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Beitragvon Frank » 23.08.2007, 19:31

das ist ja echt traurig für unser land. hätte ich nicht gedacht.

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Beitragvon Cassiesmann » 23.08.2007, 19:31

frajofrau hat geschrieben:vielen dank!das habe ich bereits getan im gesundheitsministerium angerufen.die dürfen das ruhend stellen.verdiene eben sehr wenig und könnte garnichts abzahlen.die verlangen das trotzdem obwohl mir nur 150€ zum leben im monat dann bleiben.die wollen eben eine höhere rate.
das hat das neue gesetz entschlossen ist so die armen trift das zuerst.
liebe grüße frajofrau


Wenn Sie "bedürftig" sind, erhalten Sie einen Zuschuss zur GKV bzw. die Beiträge werden komplett übernommen!

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Beitragvon frajofrau » 23.08.2007, 21:13

kenn mich darin nicht mehr weiter aus.verdiene doch ca 850€ monatlich.das wehren die ab.nach abzug von miete etc.kosten für fahrgeld und andere gläubiger abzahlen bleibt nur soviel übrig.150€ zum essen.krankenkasse weiß das, aber die geben sich mit 15€ nicht ab im monat, stattdessen schicken sie mir das hauptzollamt vorbei demnächst, ob es eben so entspricht.
Wer übernimmt denn das?quäl mich zurzeit gesundheitlich rum da ich behandlung abbrechen mußte und kein geld privat habe um das zu bezahlen.schlimm vielen vielen dank für die nette hilfe mfg.frajofrau

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Beitragvon Cassiesmann » 23.08.2007, 21:30

frajofrau hat geschrieben:kenn mich darin nicht mehr weiter aus.verdiene doch ca 850€ monatlich.das wehren die ab.nach abzug von miete etc.kosten für fahrgeld und andere gläubiger abzahlen bleibt nur soviel übrig.150€ zum essen.krankenkasse weiß das, aber die geben sich mit 15€ nicht ab im monat, stattdessen schicken sie mir das hauptzollamt vorbei demnächst, ob es eben so entspricht.
Wer übernimmt denn das?quäl mich zurzeit gesundheitlich rum da ich behandlung abbrechen mußte und kein geld privat habe um das zu bezahlen.schlimm vielen vielen dank für die nette hilfe mfg.frajofrau


Gehen Sie zum Sozialamt, zur Schuldnerberatung und danach zur AOK!

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Beitragvon frajofrau » 23.08.2007, 21:40

vielen dank.das werde ich dann wohl tun müßenliebe grüße frajofrau

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Beitragvon Rossi » 24.08.2007, 15:00

Tja, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Der Gesetzgeber hat zum 01.04.2007 zahlreiche Änderungen vorgenommen. Unter anderem auch die Bestimmungen von § 16 Abs. 3 a SGB V:

(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Versicherte dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.

Hier ist die Rede von Versicherten die mit 2 Monatsbeiträgen sich im Rückstand befinden.

Tja, wie ich das derzeit sehe, ist das bei dir wohl der Fall, oder!?!?

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Beitragvon Cassiesmann » 24.08.2007, 15:53

rossi hat geschrieben:[b](3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen ...


Wie kommst Du denn auf die KSK, hab ich was überlesen?

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Beitragvon Rossi » 24.08.2007, 19:53

Jooh, Du hast etwas überlesen.

Schaue Dir mal näher Satz 2 an; dann kommt vermutlich die Erleuchtung; oder?!?!?!

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Beitragvon Cassiesmann » 24.08.2007, 23:45

rossi hat geschrieben:Jooh, Du hast etwas überlesen.

Schaue Dir mal näher Satz 2 an; dann kommt vermutlich die Erleuchtung; oder?!?!?!


Okay, da der 2. Satz mit dem GKV-WSG kam, sehe ich meinen Fehler ein und versteh auch den Zusammenhang!

http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... istung.pdf

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Beitragvon Rossi » 25.08.2007, 00:03

Vielen Dank Cassiesmann, dieses Rundschreiben kannte ich noch nicht.

Werde mir den lyrischen Erguss bei Zeiten mal reinpfeifen. Die Probleme mit dem Tatbestand des Ruhens werden noch kommen bzw. sind im Anmarsch!

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Beitragvon Cassiesmann » 25.08.2007, 00:22

rossi hat geschrieben:Vielen Dank Cassiesmann, dieses Rundschreiben kannte ich noch nicht.

Ich bis eben auch nicht ;-)

Werde mir den lyrischen Erguss bei Zeiten mal reinpfeifen. Die Probleme mit dem Tatbestand des Ruhens werden noch kommen bzw. sind im Anmarsch!


Wohl nicht nur da!

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Beitragvon Frank » 25.08.2007, 11:19

Der alte Rückstand aus der freiwilligen Zeit wird ja getilgt und beträgt auch keine 2 Monate mehr. Auf Seite 9 des des lese ich, dass bei einer Vereinbarung einer Ratenzahlung, das Ruhen des Vertrages vorzeitig beendet werden kann. Da würde ich die Kasse doch drauf ansprechen.


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