Hallo,
brauche eure Hilfe!
Ich bin 53 Jahre (Deutsche, ledig) und war Jahrzehnte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Die letzten 12 Jahre habe ich für die UN in Deutschland gearbeitet, bei der wir AN eine Art Sonderstatus u.a. in Sachen Sozialabgaben haben; u.a. war ich dort (zwangsweise) privatversichert.
Da ich nun neben vielen anderen Kollegen zu Ende Juni 2016 gekündigt wurde, stellt sich die Frage der Weiterversicherung.
ALG1 oder Hartz4 erhalte ich nicht.
Obwohl ich mich im Netz zu dem Wechselthema schlau gemacht habe, habe ich noch folgende Fragen:
Frage(n):
Was würdest ihr in meiner Situation in Sachen Krankenversicherung unternehmen / empfehlen (bis ich hoffentlich bald einen neuen Job habe) ?
Ob auch die Möglichkeit besteht, z.B. 2-3 Monate einen 450 Euro Job zu machen um wieder in die Gesetzliche zu kommen; oder wie lange müsste man so einen Minijob machen?
Und wie sieht das eigentlich mit der Kündigungsfrist aus. Sollte durch den 450€-Job ein Wechsel von der GKK zur PKV möglich sein, bedarf es dann einer KündigungsFRIST oder endet die Private, sobald die Gesetzliche beginnt ?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe !
Ela
Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
Hallo,
das mit dem 450,00 € Job wird nicht klappen, denn dieser löst keine Krankenversicherungspflicht aus - so kannst du nicht in die GKV wechseln.
Bist du verheiratet ?.
Gruss
Czauderna
das mit dem 450,00 € Job wird nicht klappen, denn dieser löst keine Krankenversicherungspflicht aus - so kannst du nicht in die GKV wechseln.
Bist du verheiratet ?.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
nein, bin seit zig Jahren geschieden;
wie hoch müsste denn der Verdienst pro Mt. sein und wieviele Monate müsste ein Job mit diesem Verdienst andauern, um wieder in die GKV zu kommen?
dank´ dir + lg
Ela
wie hoch müsste denn der Verdienst pro Mt. sein und wieviele Monate müsste ein Job mit diesem Verdienst andauern, um wieder in die GKV zu kommen?
dank´ dir + lg
Ela
Re: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
Der Regelfall:
Du musst eben mehr als 450,01 € verdienen damit du in die GKV pflichtversichert wirst und dieses Einkommensniveau zumindest 12 Monate beibehalten, damit du bei erneuter Arbeitslosigkeit zumindest in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst.
Aber ich denke hier greift SGB V § 9 Abs. 1 Nr. 5, der wie folgt lautet:
D.h. selbst wenn du einen Minijob aufnimmst, hast du Anspruch auf Aufnahme in die GKV. Die freiwillige Versicherung kostet dann pro Monat ca. 170 €.
Du musst eben mehr als 450,01 € verdienen damit du in die GKV pflichtversichert wirst und dieses Einkommensniveau zumindest 12 Monate beibehalten, damit du bei erneuter Arbeitslosigkeit zumindest in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst.
Aber ich denke hier greift SGB V § 9 Abs. 1 Nr. 5, der wie folgt lautet:
Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland oder bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation endete, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr in das Inland oder nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei der zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation wieder eine Beschäftigung aufnehmen
D.h. selbst wenn du einen Minijob aufnimmst, hast du Anspruch auf Aufnahme in die GKV. Die freiwillige Versicherung kostet dann pro Monat ca. 170 €.
Re: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
super, dank dir !!!
Re: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V greift bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung (bis 450 EUR Gehalt) aber nicht. Die Regelung betrifft den Fall, in dem ein Job über der Versicherungspflichtgrenze aufgenommen wird.
Wird ein sozialversicherungspflichtiger Job unterhalb der Versicherungspflichtgrenze aufgenommen, greift ohnehin die normale Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
12 Monate Vorversicherungszeit sind seit Einführung des § 188 Abs. 4 SGB V nicht mehr erforderlich; theoretisch reicht schon ein Tag sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, um anschließend als freiwilliges Mitglied versichert zu sein.
Wird ein sozialversicherungspflichtiger Job unterhalb der Versicherungspflichtgrenze aufgenommen, greift ohnehin die normale Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
12 Monate Vorversicherungszeit sind seit Einführung des § 188 Abs. 4 SGB V nicht mehr erforderlich; theoretisch reicht schon ein Tag sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, um anschließend als freiwilliges Mitglied versichert zu sein.
Re: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
dank dir, habe aber folgende Fragen
==> wo kann man die Regelung finden, dass die Vers.Grenze überschritten werden muss? Gilt dabei der Monats- oder Jahreswert (für West diese Werte: 2016 ,4.687,50 € ,56.250 €)?
==> das bedeutet, dass wenn ich mit über 450,-- /Mt, jedoch unter der VersGrenze von ca. 4.700,--/Mt abhängig beschäftigt bin, dass ich mich dann wieder in der Gesetzlichen versichern kann? UND das Ganze auch noch, wenn ich (theoretisch) nur 1 Tag sozverspflichtig beschäftigt war?
danke, Ela
Dipling hat geschrieben:§ 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V .... Die Regelung betrifft den Fall, in dem ein Job über der Versicherungspflichtgrenze aufgenommen wird.
==> wo kann man die Regelung finden, dass die Vers.Grenze überschritten werden muss? Gilt dabei der Monats- oder Jahreswert (für West diese Werte: 2016 ,4.687,50 € ,56.250 €)?
Dipling hat geschrieben:Wird ein sozialversicherungspflichtiger Job unterhalb der Versicherungspflichtgrenze aufgenommen, greift ohnehin die normale Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
12 Monate Vorversicherungszeit sind seit Einführung des § 188 Abs. 4 SGB V nicht mehr erforderlich; theoretisch reicht schon ein Tag sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, um anschließend als freiwilliges Mitglied versichert zu sein.
==> das bedeutet, dass wenn ich mit über 450,-- /Mt, jedoch unter der VersGrenze von ca. 4.700,--/Mt abhängig beschäftigt bin, dass ich mich dann wieder in der Gesetzlichen versichern kann? UND das Ganze auch noch, wenn ich (theoretisch) nur 1 Tag sozverspflichtig beschäftigt war?
danke, Ela
Re: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
Wird die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten, bedeutet dies Versicherungspflicht, welche eine freiwillige Versicherung ausschließt. Eine Jobaufnahme mit Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (d.h. keine Versicherungspflicht, stattdessen ggf. freiwillige Versicherung) ist daher der einzige Anwendungsfall des § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.
Der Arbeitgeber führt bei Jobaufnahme eine vorausschauende Betrachtung der regelmäßig zu erwartenden Lohnbestandteile auf ein Zeitjahr (nicht auf das Kalenderjahr) durch und meldet entsprechend als versicherungspflichtig oder versicherungsfrei.
Ist der Job versicherungspflichtig, also mehr als 450 EUR Gehalt, aber unter der Versicherungspflichtgrenze, führt dies regelmäßig in die GKV. Eine bestehende PKV kann rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht gekündigt werden.
Endet die Versicherungspflicht - und sei es nach nur kurzer Beschäftigung, z.B. durch Kündigung innerhalb der Probezeit, setzt sich GKV automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt seinen Austritt und weist einen anderweitigen Versicherungsschutz nach.
Der Arbeitgeber führt bei Jobaufnahme eine vorausschauende Betrachtung der regelmäßig zu erwartenden Lohnbestandteile auf ein Zeitjahr (nicht auf das Kalenderjahr) durch und meldet entsprechend als versicherungspflichtig oder versicherungsfrei.
Ist der Job versicherungspflichtig, also mehr als 450 EUR Gehalt, aber unter der Versicherungspflichtgrenze, führt dies regelmäßig in die GKV. Eine bestehende PKV kann rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht gekündigt werden.
Endet die Versicherungspflicht - und sei es nach nur kurzer Beschäftigung, z.B. durch Kündigung innerhalb der Probezeit, setzt sich GKV automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt seinen Austritt und weist einen anderweitigen Versicherungsschutz nach.
Re: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
dank dir nochmals!
Kaum zu glauben, dann scheine ich mittlerweile gar nichts mehr zu verstehen. Überall erfährt man, dass der Wechsel von der PKV in die GKV schwer bis unmöglich sein soll. Und wenn ich deinen letzten Absatz richtig verstehe, kann ich gar keine Hürde erkennen.
Zusammengefasst: Ich suche mir z.B. einen 451 Euro Job, komme allein dadurch in die Gesetzliche, mach den Job für eine Zeit (notfalls nur paar Tage) und bleibe in der Gesetzlichen (z.B. ohne Einkommen für 170 Euro Beitrag pro Mt) und habe dann Zeit mir einen vernünftigen Job zu suchen ? Und das obwohl ich die letzten Jahre in der Privaten war? Das wäre ja super.
dank dir sehr !!!
Kaum zu glauben, dann scheine ich mittlerweile gar nichts mehr zu verstehen. Überall erfährt man, dass der Wechsel von der PKV in die GKV schwer bis unmöglich sein soll. Und wenn ich deinen letzten Absatz richtig verstehe, kann ich gar keine Hürde erkennen.
Zusammengefasst: Ich suche mir z.B. einen 451 Euro Job, komme allein dadurch in die Gesetzliche, mach den Job für eine Zeit (notfalls nur paar Tage) und bleibe in der Gesetzlichen (z.B. ohne Einkommen für 170 Euro Beitrag pro Mt) und habe dann Zeit mir einen vernünftigen Job zu suchen ? Und das obwohl ich die letzten Jahre in der Privaten war? Das wäre ja super.
dank dir sehr !!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste