Familienversicherung Einkommensgrenze
Verfasst: 13.06.2016, 11:25
Hallo,
wir füllen gerade den Antrag zur Aufnahme unserer Tochter in die Familienversicherung aus und sind etwas unsicher.
Zu unserer Situation:
Frau ist Angestellte in Vollzeit, GKV (nun Mutterschutz)
Mann ist Beamter in Vollzeit, privat versichert/50% beihilfeberechtigt und nebenberuflich selbstständig.
Wir haben gelesen, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) von der GKV zur Entscheidung verwendet wird.
D.h. Mann überschreitet diese -> privat über Mann versichern. Ist das korrekt? Oder zählt das Gesamteinkommen?
Die GKV möchte im Antrag Angaben zu Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, etc. Diese zählen aber doch gar nicht zur JAG?!
Dem Antrag ist unser Einkommenssteuerbescheid ist beizulegen.
Dürfen die Werbungskostenpauschale und Sparerpauschbetrag abgezogen werden?
Unsicher sind wir uns auch darüber, ob eine nebenberufliche Selbstständigkeit dazu zählt?
Weiß hier jemand Rat?
Vielen Dank
MatthlK
wir füllen gerade den Antrag zur Aufnahme unserer Tochter in die Familienversicherung aus und sind etwas unsicher.
Zu unserer Situation:
Frau ist Angestellte in Vollzeit, GKV (nun Mutterschutz)
Mann ist Beamter in Vollzeit, privat versichert/50% beihilfeberechtigt und nebenberuflich selbstständig.
Wir haben gelesen, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) von der GKV zur Entscheidung verwendet wird.
D.h. Mann überschreitet diese -> privat über Mann versichern. Ist das korrekt? Oder zählt das Gesamteinkommen?
Die GKV möchte im Antrag Angaben zu Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, etc. Diese zählen aber doch gar nicht zur JAG?!
Dem Antrag ist unser Einkommenssteuerbescheid ist beizulegen.
Dürfen die Werbungskostenpauschale und Sparerpauschbetrag abgezogen werden?
Unsicher sind wir uns auch darüber, ob eine nebenberufliche Selbstständigkeit dazu zählt?
Weiß hier jemand Rat?
Vielen Dank
MatthlK