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Familienversicherung Einkommensgrenze

Verfasst: 13.06.2016, 11:25
von MatthlK
Hallo,

wir füllen gerade den Antrag zur Aufnahme unserer Tochter in die Familienversicherung aus und sind etwas unsicher.

Zu unserer Situation:
Frau ist Angestellte in Vollzeit, GKV (nun Mutterschutz)
Mann ist Beamter in Vollzeit, privat versichert/50% beihilfeberechtigt und nebenberuflich selbstständig.

Wir haben gelesen, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) von der GKV zur Entscheidung verwendet wird.
D.h. Mann überschreitet diese -> privat über Mann versichern. Ist das korrekt? Oder zählt das Gesamteinkommen?

Die GKV möchte im Antrag Angaben zu Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, etc. Diese zählen aber doch gar nicht zur JAG?!
Dem Antrag ist unser Einkommenssteuerbescheid ist beizulegen.
Dürfen die Werbungskostenpauschale und Sparerpauschbetrag abgezogen werden?
Unsicher sind wir uns auch darüber, ob eine nebenberufliche Selbstständigkeit dazu zählt?

Weiß hier jemand Rat?

Vielen Dank
MatthlK

Re: Familienversicherung Einkommensgrenze

Verfasst: 13.06.2016, 12:32
von Rossi
Sofern das Gesamteinkommen oberhalb der JAEG liegt, besteht kein Anspruch auf die Familienversicherung.

Gesamteinkommen bedeutet, das Einkommen im Sinne des Steuerrechts. D.h., Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc. gehören dazu.

Re: Familienversicherung Einkommensgrenze

Verfasst: 13.06.2016, 20:14
von MatthlK
Vielen Dank! Verstanden.
Für den Fall, dass es knapp ausgeht: Dürfen Werbungskostenpauschale / Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden?

Falls jemand mal hier landet: Ich habe beim Stöbern auch noch folgendes dazu gefunden:
Quelle: http://www.lohn-info.de/krankenversicherung_familienversicherung.html

Für Kinder ist die Familienversicherung ausgeschlossen, wenn folgende Punkte auf den mit den Kindern verwandten Ehegatten oder Lebenspartner des Mitgliedes zutreffen:
* Kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
* und!
* das monatliche Gesamteinkommen übersteigt regelmäßig 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- 2009: 4.050,00 € (1/12 von 48.600 €)
- 2010: 4.162,50 € (1/12 von 49.950 €)
- 2011: 4.125,00 € (1/12 von 49.500 €)
- 2012: 4.237,50 € (1/12 von 50.850 €)
- 2013: 4.350,00 € (1/12 von 52.200 €)
- 2014: 4.462,50 € (1/12 von 53.550 €)
- 2015: 4.575,00 € (1/12 von 54.900 €)
- 2016: 4.687,50 € (1/12 von 56.250 €)
* und!
* das monatliche Gesamteinkommen ist regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds.

Re: Familienversicherung Einkommensgrenze

Verfasst: 14.06.2016, 07:33
von Dipling
Maßgeblich ist die Summe der Einkünfte laut Steuerbescheid. Der Sparer-Freibetrag z.B. wird dabei berücksichtigt.

Aber nicht zu Verwechseln mit dem "Gesamtbetrag der Einkünfte", der von der Summe der Einkünfte abweichen kann.

Re: Familienversicherung Einkommensgrenze

Verfasst: 14.06.2016, 08:06
von MatthlK
Alles geklärt. Vielen Dank!