Hartz 4 und GKV
Verfasst: 04.07.2016, 17:10
Hallo zusammen,
ich hätte gern in Erfahrung gebracht, wie sich die Krankenkassenbeiträge berechnen, wenn ein Arbeitnehmer 2011 ausgesteuert wurde, von seinem Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz bekam und aus diesem Grund, wegen mangelndem Einkommen ALG I bzw. ALG II beantragen musste.
Besagter Arbeitnehmer wurde 2016 vom Arbeitgeber gekündigt und erhielt hierauf eine Abfindung.
Jobcenter sagt ganz klar bei Abfindung, du hast ein einmaliges Einkommen erhalten, lebe erst einmal davon.
Jedoch will die Krankenkasse nach wie vor ihre Beiträge (jetzt vom freiwillig Versicherten) auf Grund der Abfindung erhalten.
Aber wie berechnet sich dieser Versicherungsbeitrag, wenn der Arbeitnehmer viele Jahre zuvor Sozialleistungen erhalten hat?
Kann die KK einfach so daher gehen und tatsächlich den letzten Lohnzettel vom Monat September 2010 her nehmen und daraus den Beitrag errechnen(?), obwohl doch fast 5 Jahre eine Vorrangversicherung (ALG-1/ALG II) bestand. Ist das nicht irgendwie "verjährt" (ein dummes Wort für diesen Vorgang, aber mir fällt kein anderes ein).
Wie der beitragspflichtige Anteil von der Abfindung errechnet wird, dass ist mir klar. Mir geht es nur darum zu erfahren, ob tatsächlich nach so vielen Jahren Sozialleistungen wirklich der letzte Monat mit Gehalts-/Lohneingang (auch 5 Jahre später) als Bezugsgröße herangezogen werden kann, um den Beitrag zu errechnen.
LG Zarozin
ich hätte gern in Erfahrung gebracht, wie sich die Krankenkassenbeiträge berechnen, wenn ein Arbeitnehmer 2011 ausgesteuert wurde, von seinem Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz bekam und aus diesem Grund, wegen mangelndem Einkommen ALG I bzw. ALG II beantragen musste.
Besagter Arbeitnehmer wurde 2016 vom Arbeitgeber gekündigt und erhielt hierauf eine Abfindung.
Jobcenter sagt ganz klar bei Abfindung, du hast ein einmaliges Einkommen erhalten, lebe erst einmal davon.
Jedoch will die Krankenkasse nach wie vor ihre Beiträge (jetzt vom freiwillig Versicherten) auf Grund der Abfindung erhalten.
Aber wie berechnet sich dieser Versicherungsbeitrag, wenn der Arbeitnehmer viele Jahre zuvor Sozialleistungen erhalten hat?
Kann die KK einfach so daher gehen und tatsächlich den letzten Lohnzettel vom Monat September 2010 her nehmen und daraus den Beitrag errechnen(?), obwohl doch fast 5 Jahre eine Vorrangversicherung (ALG-1/ALG II) bestand. Ist das nicht irgendwie "verjährt" (ein dummes Wort für diesen Vorgang, aber mir fällt kein anderes ein).
Wie der beitragspflichtige Anteil von der Abfindung errechnet wird, dass ist mir klar. Mir geht es nur darum zu erfahren, ob tatsächlich nach so vielen Jahren Sozialleistungen wirklich der letzte Monat mit Gehalts-/Lohneingang (auch 5 Jahre später) als Bezugsgröße herangezogen werden kann, um den Beitrag zu errechnen.
LG Zarozin