Wechsel von der Heilfürsorge zur GKV
Verfasst: 12.07.2016, 18:15
Hallo alle zusammen,
ich habe ein ziemlich komplexes und kniffliges Problem und hoffe hier Hilfe erfahren zu können.
Hier ein kurzer Abriss meines Problems:
Ich bin 2005 direkt nach der Schule in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Bund eingestellt wurden. Zuvor war ich zwangsweise als Schüler über meinen Vater bei einer PKV versichert. Der ursprüngliche Gedanke der Familienversicherung über meine Mutter griff nicht, da mein Vater mehr verdient hat.
Nach bestandenen Studium 2008 bin ich in ein Beamtenverhältnis auf Probe angestellt wurden. Während meiner gesamten Beamtenlaufbahn war ich Heilfürsorgeempfänger und hatte nur kleine Zusatzversicherungen bei einer PKV (Zahnzusatz, Zusatzpflege).
Nun würde ich gerne zum 01.10.16 in die freie Wirtschaft wechseln, tue mich aber äußerst schwer eine Krankenversicherung zu bekommen. Ich verfüge zwar über eine kleine Anwartschaftsversicherung bei einer PKV, dabei handelt es sich jedoch um eine Restkostenanwartschaft, die die Möglichkeit des PKV-Eintritts mit Pensionseintritt gewährleistet (mit Abschluss = eingefrorener Gesundheitszustand, zur Absicherung der 30 % zur Beihilfe von 70 % während der Pension). Diese kleine Anwartschaft stellt keine Krankenvollversicherungsanwartschaft dar und somit keine Pflicht der Aufnahme durch eine PKV.
Mir persönlich wäre ein Eintritt in die GKV am liebsten. Jedoch würde ich im neuen Job über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen. Auch war die Versicherung vor der Heilfürsorge eine PKV, auch wenn es keine freie Wahl war.
Hinzu kommt, dass ich eine Vorerkrankung habe (Krebs, seit 1 Jahr jedoch gesund) aus dem letzten Jahr, die für mich im Bereich der PKV nur in dem Basistarif mit horrenden Beiträgen enden würde.
Nun die Frage: Seht Ihr eine Möglichkeit des GKV-Eintritts? Die Reduzierung des Bruttoeinkommens unter die Pflichtversicherungsgrenze funktioniert nicht, da ist das Einkommen zu weit weg... Wäre es eine Möglichkeit sich nach dem Stichtag der Beendigung des Beamtenverhältnisses vorübergehend arbeitslos zu melden? Und ist die als Schüler zwangsweise Versicherung bei der PKV bereits eine unüberwindbare Hürde für den GKV-Eintritt?
Ich bin gespannt, wer hier so tief in der Materie steckt und eine Antwort weiß
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus...
Grüße
ich habe ein ziemlich komplexes und kniffliges Problem und hoffe hier Hilfe erfahren zu können.
Hier ein kurzer Abriss meines Problems:
Ich bin 2005 direkt nach der Schule in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Bund eingestellt wurden. Zuvor war ich zwangsweise als Schüler über meinen Vater bei einer PKV versichert. Der ursprüngliche Gedanke der Familienversicherung über meine Mutter griff nicht, da mein Vater mehr verdient hat.
Nach bestandenen Studium 2008 bin ich in ein Beamtenverhältnis auf Probe angestellt wurden. Während meiner gesamten Beamtenlaufbahn war ich Heilfürsorgeempfänger und hatte nur kleine Zusatzversicherungen bei einer PKV (Zahnzusatz, Zusatzpflege).
Nun würde ich gerne zum 01.10.16 in die freie Wirtschaft wechseln, tue mich aber äußerst schwer eine Krankenversicherung zu bekommen. Ich verfüge zwar über eine kleine Anwartschaftsversicherung bei einer PKV, dabei handelt es sich jedoch um eine Restkostenanwartschaft, die die Möglichkeit des PKV-Eintritts mit Pensionseintritt gewährleistet (mit Abschluss = eingefrorener Gesundheitszustand, zur Absicherung der 30 % zur Beihilfe von 70 % während der Pension). Diese kleine Anwartschaft stellt keine Krankenvollversicherungsanwartschaft dar und somit keine Pflicht der Aufnahme durch eine PKV.
Mir persönlich wäre ein Eintritt in die GKV am liebsten. Jedoch würde ich im neuen Job über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen. Auch war die Versicherung vor der Heilfürsorge eine PKV, auch wenn es keine freie Wahl war.
Hinzu kommt, dass ich eine Vorerkrankung habe (Krebs, seit 1 Jahr jedoch gesund) aus dem letzten Jahr, die für mich im Bereich der PKV nur in dem Basistarif mit horrenden Beiträgen enden würde.
Nun die Frage: Seht Ihr eine Möglichkeit des GKV-Eintritts? Die Reduzierung des Bruttoeinkommens unter die Pflichtversicherungsgrenze funktioniert nicht, da ist das Einkommen zu weit weg... Wäre es eine Möglichkeit sich nach dem Stichtag der Beendigung des Beamtenverhältnisses vorübergehend arbeitslos zu melden? Und ist die als Schüler zwangsweise Versicherung bei der PKV bereits eine unüberwindbare Hürde für den GKV-Eintritt?
Ich bin gespannt, wer hier so tief in der Materie steckt und eine Antwort weiß

Grüße