Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

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jordon
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Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon jordon » 25.07.2016, 13:54

Hallo,
ist es möglich bei jemanden, der Sozialgeld in Form des Anteils der Miete in Höhe von 150 EUR bekommt, die Krankenversicherung wird im Moment noch vom Jobcenter übernommen, Ihn bei Bewilligung von Kindergeld aufgrund Behinderung und ad er seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann, ihn in die Familienversicherung bei der Mutter aufnehmen zu lassen, auch wenn er dort nicht mehr wohnt?
Als Einkommen hätte er somit nur 190 EUR Kindergeld.
Er ist laut Gutachten nicht für den Arbeitsmarkt Leistungsfähig, eine Rente wurde wegen nicht Erfüllung der Versicherungszeiten abgelehnt.

Wäre denn das so möglich oder gibt es einen andren Weg?

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Re: Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon Czauderna » 25.07.2016, 14:04

Hallo,
so wie geschildert, sollte das grundsätzlich möglich sein - wie alt ist der oder die Betroffene und seit wann besteht die Behinderung und wie hoch ist der Grad der Behinderung ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon Rossi » 25.07.2016, 15:12

Es gibt 3 Hürden zu überwinden.

1. Das Kind muss behindert sein


Zitat 2 Abs. 1 SGB IX:
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

2. Das Kind muss außerstande sein sich selber zu unterhalten



Zitat LSG NRW
Die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, ist gegeben, wenn das Kind seinen eigenen Lebensunterhalt, zu dem auch notwendige Aufwendungen infolge der Behinderungen sowie sonstige Ausgaben des täglichen Lebens rechnen, nicht selbst bestreiten kann. Dies setzt zunächst voraus, dass das Kind infolge der Behinderung nicht in der Lage ist, durch Arbeit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, insbesondere eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben und mehr als nur geringfügige Einkünfte zu erzielen. Insoweit ist der Begriff des Außerstandeseins mit dem der Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 Abs. 2 SGB VI) vergleichbar (vgl. LSG NRW, L 5 KR/152/06 vom 26.06.2008).


3. Die Behinderung muss zu einem Zeitpunkt vorgelegen haben, in dem das Kind noch familienversichert gewesen ist.


jordon
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Re: Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon jordon » 26.07.2016, 12:09

Hallo besten Dank.
Die Behinderung (GdB 50), sowie das Gutachten über die Nichtleistungsfähigkeit sind von 2011, der junge Mann ist 27 Jahre alt.
Da eine BG nach SGB II besteht bekommt er nur einen Mietanteil von 150 EUR als Leistung, da das einkommen einer Parther in zu Hoch ist.
Diese 150 EUR würden dann, würden dann wegfallen, wenn er das Kindesgeld bekommt.

Zwischendurch war er auch einige Zeit freiwilliges Mitglied.
Besteht hier die Möglichkeit der Familienversicherung?

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Re: Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon Czauderna » 26.07.2016, 13:07

Hallo,
2011 war er 21 - wenn er zu diesem Zeitpunkt familienversichert war - meine ich "ja" müsste gehen.
Gruss
Czauderna

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Re: Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon Rossi » 26.07.2016, 13:47

Wer hat das Gutachten über die Nichterwerbsfähigkeit erstellt und wie alt war er damals zum Zeitpunkt des Gutachtens?

Wurde das Gutachten vom medizinischen Dienst des Jobcenters oder von der Deutschen Rentenversicherung erstellt?

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Re: Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon jordon » 26.07.2016, 23:41

Hallo,
beim erstellen des Gutachtens war er 22, erstellt wurde das Gutachten vom Medizinischen Dienst des Jobcenters.

Rossi
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Re: Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon Rossi » 27.07.2016, 08:23

Okay, dann sollte eine Familienversicherung als behindertes Kind ohne Altersgrenze möglich sein.

D.h. dann gleichzeitig, dass die Beendigung der Familienversicherung mit der Vollendung des 23. Lebensjahres und die Eintragung der anschließenden freiwilligen Krankenversicherung rechtswidrig waren.

Ob es Dir allerdings gelingt die Kasse davon zu überzeugen, bleibt abzuwarten.

Du solltest jetzt nachfolgendes machen:

- Akteneinsicht beim Jobcenter einfordern bzw. das ärztlichen Gutachten (nicht das Kurzgutachten sondern das ausführliche Gutachten) aushändigen lassen

- Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen (ärztliches Gutachten vom Jobcenter und vielleicht noch sonstige ärztliche Unterlagen beifügen)


- Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung rückwirkend beantragen, ab dem Datum des Gutachtens des Jobcenters, da hier ein berechtigtes Interesse einer rückwirkenden Feststellung besteht um das Kind in die Familienversicherung als behindertes Kind ohne Altersgrenze eintragen zu können.



Wenn Du beide Unterlagen hast, dann musst Du dich hier wieder melden. Ich habe für solche Fälle Musterschreiben.

jordon
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Re: Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon jordon » 28.07.2016, 13:34

Hallo,
besten Dank, ich gehe so vor wie beschrieben.

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Re: Familienversicherung möglich bei Schwerbehinderung?

Beitragvon tascha2002 » 12.09.2017, 15:43

Und wurde er wieder in die Familienversicherung aufgenommen?


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