Ich bin Rentner und habe bei der überprüfung der gesetzlichen Familienversicherung vergessen anzugeben, dass meine Frau eine polnische Rente bezieht und auch dort gesetzlich KV ist. (Sie lebt überwiegend dort).
Kann die deutsche Krankenkasse die Nachzahlung der Beiträge für sie verlangen oder würde sie nur den Status der
Familienversicherung verlieren. Sie zahlt ja Beiträge in Polen.
Doppelte gesetzliche Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Doppelte gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
seit wann ist sie familienversichert bei dir und ab wann bezieht sie und wie viel Rente aus Polen und hat sie die deutsche Krankenkasse in Anspruch genommen ?.
Gruss
Czauderna
seit wann ist sie familienversichert bei dir und ab wann bezieht sie und wie viel Rente aus Polen und hat sie die deutsche Krankenkasse in Anspruch genommen ?.
Gruss
Czauderna
Re: Doppelte gesetzliche Krankenversicherung
Tut mir leid ich habe mein Passwort vergessen, bin jetzt minora1
Seit 3 Jahren ist sie doppelt versichert. Sie bekommt ca. 200 euro rente, die deutsche KV hat sie kaum in Anspruch genommen, vielleicht 2-3 Zahnarztkontrolle.
Seit 3 Jahren ist sie doppelt versichert. Sie bekommt ca. 200 euro rente, die deutsche KV hat sie kaum in Anspruch genommen, vielleicht 2-3 Zahnarztkontrolle.
Re: Doppelte gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
bei dem Einkommen hat sich grundsätzlich schon mal Anspruch auf die Familienversicherung, die übrigens nichts kostet, bliebe jetzt zu klären ob die Versicherung in Polen vorrangig vor der Familienversicherung ist - das kann ich jetzt und hier leider noch nicht beantworten, muss ich selbst erst recherchieren, aber vielleicht kann ja Rossi schon etwas dazu sagen.
Gruss
Czauderna
bei dem Einkommen hat sich grundsätzlich schon mal Anspruch auf die Familienversicherung, die übrigens nichts kostet, bliebe jetzt zu klären ob die Versicherung in Polen vorrangig vor der Familienversicherung ist - das kann ich jetzt und hier leider noch nicht beantworten, muss ich selbst erst recherchieren, aber vielleicht kann ja Rossi schon etwas dazu sagen.
Gruss
Czauderna
Re: Doppelte gesetzliche Krankenversicherung
Hallo Minora,
eine eigene Mitgliedschaft in einem anderen EU-Staat ist vorrangig vor einer Familienversicherung in D.
Die dt. Krankenkasse kann und wird keine Beiträge nachfordern. Die dt. Krankenkasse wird versuchen, die Kosten für die Leistungen zurückzubekommen (wenn der Betrag nicht geringfügig ist).
Bei Arztbesuchen in D immer die Europäische Versicherungskarte der poln. Krankenkasse beim Arzt vorlegen (wenn Arztbesuche in diesem Quartal waren, europ. Karte noch beim Arzt nachreichen.
Gruß
RHW
eine eigene Mitgliedschaft in einem anderen EU-Staat ist vorrangig vor einer Familienversicherung in D.
Die dt. Krankenkasse kann und wird keine Beiträge nachfordern. Die dt. Krankenkasse wird versuchen, die Kosten für die Leistungen zurückzubekommen (wenn der Betrag nicht geringfügig ist).
Bei Arztbesuchen in D immer die Europäische Versicherungskarte der poln. Krankenkasse beim Arzt vorlegen (wenn Arztbesuche in diesem Quartal waren, europ. Karte noch beim Arzt nachreichen.
Gruß
RHW
Re: Doppelte gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
sorry, wir haben ja auch noch RHW als Experten in Sachen Krankenkasse - dass ich dich nicht genannt habe, war keine Absicht.
Gruss
Czauderna
sorry, wir haben ja auch noch RHW als Experten in Sachen Krankenkasse - dass ich dich nicht genannt habe, war keine Absicht.
Gruss
Czauderna
Re: Doppelte gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
meine Frau hat das gleiche Problem mit der doppelten KV. Sie war immer in Polen krankenversichert und seit 2001 auch mit mir in meiner deutschen Krankenversicherung. Also seit 2001 doppelt versichert.Dass das ein Problem ist fiel uns erst vor Monaten auf, da sie in diesem Februar 60 Jahre wird und Rente in Polen beantragen kann.
Meine Frau wohnt schon seit 2001 bei mir in Deutschland, ist aber noch in Polen gemeldet.
Sie hat in Deutschland nie gearbeitet.
Die Frage ist jetzt folgende. Wenn ich jetzt die Abmeldepapiere der polnischen KV meiner KV bringe und damit sozusagen meine Frau bei meiner deutsche KV anmelden will, so wird doch die deutsche KV mir sagen dass meine Frau bereits seit 2001 angemeldet ist.
Kann ich dadurch Probleme bekommen, bzw. werde ich die bereits geleisteten Arzt und Krankenhausrechnungen zurückzahlen müssen?
Danke und Gruß
Gerd
meine Frau hat das gleiche Problem mit der doppelten KV. Sie war immer in Polen krankenversichert und seit 2001 auch mit mir in meiner deutschen Krankenversicherung. Also seit 2001 doppelt versichert.Dass das ein Problem ist fiel uns erst vor Monaten auf, da sie in diesem Februar 60 Jahre wird und Rente in Polen beantragen kann.
Meine Frau wohnt schon seit 2001 bei mir in Deutschland, ist aber noch in Polen gemeldet.
Sie hat in Deutschland nie gearbeitet.
Die Frage ist jetzt folgende. Wenn ich jetzt die Abmeldepapiere der polnischen KV meiner KV bringe und damit sozusagen meine Frau bei meiner deutsche KV anmelden will, so wird doch die deutsche KV mir sagen dass meine Frau bereits seit 2001 angemeldet ist.
Kann ich dadurch Probleme bekommen, bzw. werde ich die bereits geleisteten Arzt und Krankenhausrechnungen zurückzahlen müssen?
Danke und Gruß
Gerd
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