Versichert währen der Elternzeit - vorsicht lang!
Verfasst: 31.08.2007, 11:51
Guten Tag zusammen,
erstmal - das ist wirklich ein super Forum! Habe schon einige interessante Beiträge gelesen und ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Zu meinem Fall:
Bin freiwillig pflichtversichert (bin knapp über dieser Grenze von 42.750 Euro Jahreseinkommen), unverheiratet, habe ein Kind (3 Jahre) und arbeite bereits seit 1 Jahr wieder Vollzeit.
Nun bin ich wieder schwanger (voraussichtlicher Termin April 2008) und da ich das "Problem" bereits bei meinem 1. Kind während der Elternzeit hatte, wird das jetzt wieder auf mich zukommen. Ich war nämlich nicht beitragsfrei versichert, sondern mußte einen Mindestbeitrag leisten bzw. mein Lebensgefährte.
Leider bietet mir mein ARbeitgeber keinen Teilzeitjob an, hat auch eher damit gerechnet, dass ich nicht mehr Vollzeit zum Arbeiten anfange.
Somit fällt die Möglichkeit weg, durch eine Teilzeit-Beschäftigung wieder unter diese Pflichtgrenze zu kommen.
Jetzt habe ich mich schon bisserl schlau gemacht, bzw. im ARD-Ratgeber http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen ... 1_03.phtml einen Beitrag gelesen, dass man durch Einzahlung in eine Pensionskasse sein versicherungspflichtiges Einkommen verringern kann.
Diese Möglichkeit habe ich jetzt mal gemacht (ab August), weiß aber nicht wie die Krankenkasse meine Einstufung jetzt berechnet. Nimmt sie das Einkommen seit Jahresanfang und rechnet das auf das Jahr 2007 hoch.
Dann würde ich noch für dieses Jahr über diese Grenze kommen. Wie ist das dann für 2008? Bin ich ab nächstes Jahr wieder pflichtversichert?
Ist jetzt ein bißerl lang geworden.
ich hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt. Finde die Thematik sehr kompliziert.
Mein Lebensgefährte ist privat versichert (Beamter) und wenn wir heiraten würden, dann wird für die Beitragsberechnung sein Einkommen hergenommen und das wäre weitaus mehr als der Mindestbeitrag.
Bin froh über jede hilfreiche Antwort oder Tipp.
Vielen Dank im Voraus!
erstmal - das ist wirklich ein super Forum! Habe schon einige interessante Beiträge gelesen und ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Zu meinem Fall:
Bin freiwillig pflichtversichert (bin knapp über dieser Grenze von 42.750 Euro Jahreseinkommen), unverheiratet, habe ein Kind (3 Jahre) und arbeite bereits seit 1 Jahr wieder Vollzeit.
Nun bin ich wieder schwanger (voraussichtlicher Termin April 2008) und da ich das "Problem" bereits bei meinem 1. Kind während der Elternzeit hatte, wird das jetzt wieder auf mich zukommen. Ich war nämlich nicht beitragsfrei versichert, sondern mußte einen Mindestbeitrag leisten bzw. mein Lebensgefährte.
Leider bietet mir mein ARbeitgeber keinen Teilzeitjob an, hat auch eher damit gerechnet, dass ich nicht mehr Vollzeit zum Arbeiten anfange.
Somit fällt die Möglichkeit weg, durch eine Teilzeit-Beschäftigung wieder unter diese Pflichtgrenze zu kommen.
Jetzt habe ich mich schon bisserl schlau gemacht, bzw. im ARD-Ratgeber http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen ... 1_03.phtml einen Beitrag gelesen, dass man durch Einzahlung in eine Pensionskasse sein versicherungspflichtiges Einkommen verringern kann.
Diese Möglichkeit habe ich jetzt mal gemacht (ab August), weiß aber nicht wie die Krankenkasse meine Einstufung jetzt berechnet. Nimmt sie das Einkommen seit Jahresanfang und rechnet das auf das Jahr 2007 hoch.

Dann würde ich noch für dieses Jahr über diese Grenze kommen. Wie ist das dann für 2008? Bin ich ab nächstes Jahr wieder pflichtversichert?
Ist jetzt ein bißerl lang geworden.

Mein Lebensgefährte ist privat versichert (Beamter) und wenn wir heiraten würden, dann wird für die Beitragsberechnung sein Einkommen hergenommen und das wäre weitaus mehr als der Mindestbeitrag.
Bin froh über jede hilfreiche Antwort oder Tipp.
Vielen Dank im Voraus!