PKV versichert - vorübergehend arbeitslos - und dann?
Verfasst: 06.09.2016, 13:33
Folgende Frage beschäftigt mich: Nehmen wir mal an, ein PKV-versicherter Angestellter, der deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kündigt seinen Job, weil er etwas Neues machen möchte. Er wird vorübergehend arbeitslos, weil das neue Beschäftigungsverhältnis sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht nahtlos an das alte Beschäftigungsverhältnis anschließt.
Er meldet sich arbeitslos.
Wird er dann versicherungspflichtig in der GKV? Darf er dann GKV-versichert bleiben, wenn er nach ein, zwei Monaten einen neuen Job findet und wieder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient? Oder ist da eine gewisse Zeitspanne der Zugehörigkeit zur GKV erforderlich, um freiwillig GKV-versichert zu bleiben?
Danke und viele Grüße
Er meldet sich arbeitslos.
Wird er dann versicherungspflichtig in der GKV? Darf er dann GKV-versichert bleiben, wenn er nach ein, zwei Monaten einen neuen Job findet und wieder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient? Oder ist da eine gewisse Zeitspanne der Zugehörigkeit zur GKV erforderlich, um freiwillig GKV-versichert zu bleiben?
Danke und viele Grüße