Hallo zusammen,
ich lebe seit knapp 10 Jahren im Ausland (wo, ist mind. einmal im Jahr unterschiedlich) und bin seither Privat versichert (Die Continentale).
Innerhalb eines Jahres bin ich in der Regel 1-2 Monate in Deutschland als Arbeitnehmer gemeldet und muss mich von meinem Chef gesetzlich versichern lassen.
Dementsprechend setze ich meine PKV für diese Zeit auf Anwartschaft und sobald ich erneut im Ausland tätig bin schalte ich sie aus,sodass ich wieder privat Versichert bin.
Folgendes Problem ist aufgetreten:
Dieses Jahr im Mai war ich für 4 Wochen als Arbeitnehmer gemeldet und bin dannach für 57 Tage in den Urlaub geflogen.Diesmal habe ich die Anwartschaft behalten und war in meinem Urlaub nicht versichert (ausser der Anwartschaft der PKV).
Als ich nach den 57 Tagen wieder zurück kam,hatte ich 2 Schreiben der GKV (TKK).Beigefügt waren jeweils 2 Dokumente in denen ich mein Versicherungsverhältnis (ob ich Student bin oder Beamter,Einnahmeverhältnisse etc.) beschreiben soll.Im dritten Schreiben baten Sie um Zahlung (nicht wenig) der fehlenden Zeit,da ich automatisch "freiwillig" versichert war.
Was nun? Bin ich verpflichtet diesen Beitrag zu zahlen? Ich konnte die Post nicht lesen (hat das Auswirkungen auf die Situation?) Arbeitslos für diese Zeit?
Ich bin z.Z 29 Jahre alt.Ich hoffe jemand kann mir in dieser Situation weiterhelfen.
Viele Grüße,
Philipp
Ausland:GKV will Rückzahlung
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Re: Ausland:GKV will Rückzahlung
Hallo,
wenn du der TK eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweisen kannst, dann musst du nichts zahlen, da dann die Anschlussversicherung nicht greift. Hier, wenn ich das richtig gelesen habe, warst du überhaupt nicht anderweitig versichert, weder über eine Auslandskrankenversicherung noch über deine PKV - da wirst du wohl zahlen müssen - es sei denn die PKV lässt sich rückwirkend umstellen - aber ob das geht und ob sich die TK jetzt noch darauf einlässt, das kann ich nicht sagen.
Gruss
Czauderna
wenn du der TK eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweisen kannst, dann musst du nichts zahlen, da dann die Anschlussversicherung nicht greift. Hier, wenn ich das richtig gelesen habe, warst du überhaupt nicht anderweitig versichert, weder über eine Auslandskrankenversicherung noch über deine PKV - da wirst du wohl zahlen müssen - es sei denn die PKV lässt sich rückwirkend umstellen - aber ob das geht und ob sich die TK jetzt noch darauf einlässt, das kann ich nicht sagen.
Gruss
Czauderna
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