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Verjährung alter Beiträge

Verfasst: 18.10.2016, 19:26
von Almabtrieb
Hallo,

ich habe eine Frage zur Verjährung. Die AOK berechnet mir rückwirkend die Beitrage, die ich früher nicht gezahlt habe. Versicherungspflicht hätte bei mir seit 2007 bestanden. Den Bescheid zur Berechnung dafür habe ich am 9.2.2016 erhalten. Welche Monate oder Jahre sind verjährt bzw. nicht verjährt.

Vielen Dank

Re: Verjährung alter Beiträge

Verfasst: 18.10.2016, 20:39
von Czauderna
Hallo,
wenn ich richtig gerechnet habe, dann sind die Beiträge von 2007 bis einschl. 30.11.2011 (Dezember 2011 war erst am 15.1. 2012 fällig) bzw. bis 31.12.2011 verjährt.
Gruss
Czauderna

Re: Verjährung alter Beiträge

Verfasst: 20.10.2016, 11:33
von Almabtrieb
Hallo,

vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Die AOK erklärt mir dazu am Telefon, dass sie meine rückständigen Beiträge schon im Dezember 2015 berechnet hätten, und im Dezember 2015 wäre auch das Jahr 2011 noch nicht verjährt gewesen. Wann ich den entsprechenden Bescheid erhalten hätte, wäre nicht entscheidend, sondern nur der Zeitpunkt ihrer Berechnung. In dem Fall hätte ich eben Pech und es müssten 5 Jahre berechnet werden.

Gruß

Re: Verjährung alter Beiträge

Verfasst: 20.10.2016, 19:25
von Czauderna
Hallo,
ich bin jetzt nicht der Rechtsexperte dafür, meine aber, dass die Kasse recht hat, denn ich glaube mich noch an die Begriffe "Hemmung der Verjährung" und "Unterbrechung der Verjährung" erinnern zu können. Vielleicht meldet sich noch ein Experte, der sich da etwas besser auskennt.
Gruss
Czauderna

Re: Verjährung alter Beiträge

Verfasst: 20.10.2016, 20:23
von holy
Wie sieht es denn jetzt genau aus?

Re: Verjährung alter Beiträge

Verfasst: 21.10.2016, 04:13
von Almabtrieb
also für mich ist das nicht so ganz koscher. Es ist schon seltsam, dass alle Forderungen von mir nach drei Jahren verjähren, aber die der Krankenversicherungen erst nach vier. Und wenn das wirklich so ist, wie die AOK jetzt behauptet, dann ist es noch schlimmer. Denn dann können sie ja auch noch im August behaupten, sie hätten das schon im Dezember letzten Jahres berechnet und dadurch noch ein Jahr mehr dazu gewinnen. Ich soll jetzt auf jeden Fall Beiträge für über 5 Jahre nachzahlen.

Re: Verjährung alter Beiträge

Verfasst: 21.10.2016, 08:17
von Rossi
Nun ja, sehr innovativ die Aussage der Kasse.

Die Kasse hat aufgrund deiner Anzeige zur Versicherungspflicht die Mitgliedschaft festgestellt und Beiträge erhoben und dir genau mitgeteilt, wann diese fällig sind. Dies erfolgte im Januar 2016 und nicht früher. Ergo, ist das Datum der Statusfeststellung (Bescheid der Kasse) bzw. der Fälligkeit maßgebend. Und genau hiervon wird die Verjährung gerechnet.

Mit Hemmung hat jenes überhaupt nichts zu tun.

Re: Verjährung alter Beiträge

Verfasst: 21.10.2016, 11:56
von Czauderna
Hallo,
okay, eine plausible Erklärung von Rossi, das Datum des Bescheides (2016) ist maßgebend, also ist 2011 verjährt.
Gruss
Czauderna