Versicherungspflicht Britischer Staatsbürger
Verfasst: 21.10.2016, 11:43
Hallo an alle,
ich hoffe, ich habe das richtige Forum mit meiner Frage erwischt. Es geht um einen speziellen Fall der Versicherungspflicht. Meine Lebensgefährtin (britische Staatsbürgerin) ist Anfang August zu mir gezogen (Anmeldung erfolgte am 04.08). Sie ist freiberuflich als Lehrerin tätig und hat Mitte September angefangen, zu arbeiten. Während dieser Zeit war über die staatliche Krankenversicherung in Großbritannien krankenversichert. Die HEK in Berlin, bei der wir sie jetzt versichert haben, meint, dass die Versicherung ab 04.08. in Kraft treten müsse.
Ist das rechtens so? Mir ist bekannt, dass für alle mit Wohnsitz in Deutschland Versicherungspflicht besteht, allerdings war die ja gegeben, nur eben nicht bei einer deutschen Versicherung.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Liebe Grüße aus den Bergen
ich hoffe, ich habe das richtige Forum mit meiner Frage erwischt. Es geht um einen speziellen Fall der Versicherungspflicht. Meine Lebensgefährtin (britische Staatsbürgerin) ist Anfang August zu mir gezogen (Anmeldung erfolgte am 04.08). Sie ist freiberuflich als Lehrerin tätig und hat Mitte September angefangen, zu arbeiten. Während dieser Zeit war über die staatliche Krankenversicherung in Großbritannien krankenversichert. Die HEK in Berlin, bei der wir sie jetzt versichert haben, meint, dass die Versicherung ab 04.08. in Kraft treten müsse.
Ist das rechtens so? Mir ist bekannt, dass für alle mit Wohnsitz in Deutschland Versicherungspflicht besteht, allerdings war die ja gegeben, nur eben nicht bei einer deutschen Versicherung.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Liebe Grüße aus den Bergen
