Leistungsunterschied und Anwartschaftszeit in Bosnien

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Teko
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Leistungsunterschied und Anwartschaftszeit in Bosnien

Beitragvon Teko » 15.11.2016, 15:43

Hallo an alle,

ich bin Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und plane meinen Wohnsitz wegen meiner bosnischen Ehefrau, dauerhaft nach Bosnien und Herzegowina zu verlegen.

Bisher als wir im Urlaub dort waren, welche sich in der letzten Zeit auch immer mehr gehäuft haben, habe ich hierfür den Auslandskrankenschein BH 6 von der Krankenkasse erhalten.

Ich habe mich vorab bei der Krankenkasse informiert, wie das wäre, wenn ich meinen Wohnsitz dauerhaft nach Bosnien verlege. Ich würde dann wohl hier den Auslandskrankenschein BH 11/1 erhalten, welchen ich vor Ort in ein Gesundheitsbuch umtauschen kann. Mit dem Gesundheitsbuch erhalte ich dann vor Ort alle Leistungen, welche vor Ort auch alle anderen mit dem Gesundheitsbuch erhalten. Also nach dem bosnischen Leistungskatalog, nicht nach dem deutschen.

Ebenso hat man mir gesagt, das ich dann nicht mehr Mitglied in der deutschen Pflegeversicherung bin, aber eventuell, das wusste die Mitarbeiterin nicht, gebe es die Möglichkeit die Beiträge in der deutschen Pflegeversicherung freiwillig weiter zu zahlen als Anwartschaftszeit. Würden wir dann irgendwann nach Deutschland zurück kehren, wären wir durch die Anwartschaftszeit durchgehend versichert.

Kann mir vielleicht einer von euch bitte sagen, ob es diese Möglichkeit der freiwilligen Weiterzahlung der Pflegeversicherung für Bosnien gibt, damit also auch die Anwartschaftszeit vorhanden ist und meine zweite Frage wäre, ob mir einer sagen kann, wo ich die Leistungen der deutschen und bosnischen Krankenversicherung vergleichen kann?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Teko

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