Weiterversicherung für Nichterwerbstätige

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Ralfonso
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Weiterversicherung für Nichterwerbstätige

Beitragvon Ralfonso » 02.12.2016, 18:44

Liebe Experten,
allein ein richtigen Betreff für meine Frage einzustellen ist schon nicht einfach. Ich weiß auch nicht, ob dies in den Bereich PKV oder GKV gehört.

Problem. Sohn 18,5 Jahre - durchgehend bis zum 31.07. privat versichert.

Die private Versicherung zum 31.07. gekündigt, da sozialversicherungpflichte Beschäftigung zum 01.08. begonnen.
Die Beschäftigung wurde zum 30.11. gekündigt (kein Anspruch auf ALG).
Die GKV lehnt die Weiterversicherung auch als freiwillige Versicherung ab, da er nicht 1 Jahr Mitglied gewesen ist.
Die PKV will ihn nur mit einem Neuvertrag aufnehmen, da die Versicherung länger als 3 Monate gekündigt ist.
Da hohe Risikofaktoren hinzugekommen sind und er evtl. in 6 Wochen wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, stellt sich mir die Frage, ob es eine Lücke gibt, sodass er wieder in den Altvertrag der PKV einsteigen kann, oder die GKV ihn weiter versichern muss.

Vielen Dank für Ideen & Antworten
Ralf

Czauderna
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Re: Weiterversicherung für Nichterwerbstätige

Beitragvon Czauderna » 02.12.2016, 18:49

Hallo,
die GKV muss ihn nahtlos weiter versichern wenn er nicht in die PKV zurück geht - das mit der Vorversicherungszeit gibt es nicht mehr - Mein Rat - nicht abwimmeln lassen bei der GKV - der Mindestbeitrag für die freiwillige Weiterversicherung beträgt zwischen 150,00 und 170,00 € (incl. Pflegeversicherung).
Gruss
Czauderna

Dipling
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Re: Weiterversicherung für Nichterwerbstätige

Beitragvon Dipling » 02.12.2016, 21:11

Wie schon geschrieben wurde, die GKV muss den Sohn gem. § 188 Abs. 4 SGB V weiter versichern, es sei denn, er erklärt seinen Austritt aus der GKV und weist einen anderen Versicherungsschutz nach. Aufgrund dieser Regelung ist die Erfüllung von Vorversicherungszeiten (§ 9 SGB V) nicht erforderlich.

Wenn der PKV-Vertrag seit mindestens 5 Jahren bestand, müsste ihn die PKV ebenfalls wieder aufnehmen, und zwar zu den alten Konditionen. Die Frist beträgt 12 Monate.
§ 5 Abs. 9 SGB V:
(9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden.

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Re: Weiterversicherung für Nichterwerbstätige

Beitragvon Rossi » 04.12.2016, 21:13

Ganz nett die Auskunft der Kasse, vermutlich geballt mit Fachkompetenz.

Die sog. OAV (obligatorische Anschlussversicherung / § 188 (4) SGBV), bei der es keine bestimmten Vorversicherungszeiten nicht mehr gibt, sondern einzig und allein darauf ankommt, dass man explizit erklärt auszutreten, gibt es schon seit dem 01.08.2013 (also seit mehr als 3 Jahren).

Dein Beipsiel steht sogar sinngemäß in den sog. Umsetzungshinweisen der Spitzenverbände der Kassen drinne; die Mitgliedschaft ist fortzuführen.

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Re: Weiterversicherung für Nichterwerbstätige

Beitragvon Ralfonso » 05.12.2016, 16:38

Hallo und Danke erstmal für die schnellen Auskünfte.

GKV und PKV haben überhaupt keine Hilfestellung gegeben. Die PKV hat an den Makler verwiesen, der nur einen Neuvertrag abschließen möchte und sich sonst auch nicht bewegt.
Die Situation hat sich etwas entspannt da er ab dem 1.12 bis 31.12 eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nachgehen wird und wieder bei der GKV angemeldet wird. Ab dem 01.01.2017 stellt sich das Problem aber erneut. Und wir möchten es möglichst richtig machen.

Wie es aussieht gibt scheinbar ja die Möglichkeit für GKV und PKV. Ab dem 01.01.17 wird er 2- 3 Monate unbezahltes Praktikum und ab dem 01.4 wird er wahrscheinlich eine rein schulische Ausbildung Physiotherapie beginnen für die das Praktikum notwendig ist.

Aber die Antwort von Rossi verwirrt mich etwas "allein darauf ankommt, dass man explizit erklärt auszutreten" d.h ich muss der GKV mitteilen das ich austrete um dann freiwillig weiterversichert werden zu können?

Wenn das so klappen würde wie Dipling das beschreibt wäre die PKV ja die bessere und günstiger Lösung mit (ca 101€ Beitrag bis 31.07) statt der freiwilligen Vers. in der GKV 150-170 € wie Chauderna schrieb. wie berechnet sich der Beitrag in der freiwilligen GKV

Danke euch

Czauderna
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Re: Weiterversicherung für Nichterwerbstätige

Beitragvon Czauderna » 05.12.2016, 17:17

Hallo,
nochmal der Ablauf - Arbeitgeber meldet zum 30.11.2016 ab - Kasse fragt beim Mitglied nach, wie dessen Situation (Status) ab 01.12.2016 sein wird.
Dann gibt es drei Szenarien -
1. Mitglied erklärt und weist nach, dass es ab dem 01.12.2016 wieder bei PKV versichert sein wird. Folge davon . Ende der GKV-Mitgliedschaft zum 30.11.
2. Mitglied erklärt, dass es sich freiwillig bei der GKV-Kasse weiter versichern möchte und über keinerlei Einkommen verfügt. Folge davon - Die bisherige Pflichtmitgliedschaft wird zum 01.12.2016 in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt und entsprechend der Einkommenserklärung die Einstufung nach der gesetzlich festgelegten Mindestbeitragsbemessungsgrenze (2016 = 968,33 €) vorgenommen, was einen monatlichen Beitrag zwischen 150,00 € und 170,00 € entspricht.
3. Mitglied antwortet der Kasse nicht - Folge davon - Nach 14 Tagen stellt die Kasse sie sog. Anschlussversicherung (OAV) her, teilt dies dem Mitglied mit und nimmt (jedenfalls machen das die meisten Kassen) die Einstufung nach der gesetzlich festgelegten Höchstbeitragsbemessungsgrenze ( 2016 = 4237,50 €) vor, was einem Beitrag zwischen 720,00 - 760,00 € entspricht. Natürlich kann diese Einstufung ab Beginn angepasst werden, wenn das Mitglied eine entsprechende Einkommenserklärung abgibt.
So sollte es auch hier laufen.
Gruss
Czauderna

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Re: Weiterversicherung für Nichterwerbstätige

Beitragvon Ralfonso » 18.10.2017, 19:37

Danke nochmal für die Antworten,

es hat so geklappt wie beschrieben das wir plötzlich beide Alternativen hatten.

Die AOK hat erst eingelenkt als ich ihnen ihre Ausführungshinweise ihre eigenen GKV-Spitzenverband gemailt habe findet man prima im Internett - (Grundsätzliche Hinweise zur
Umsetzung der obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V vom 17. Juni 2014) - , da hieß es plötzlich es sei alles ein Missverständnis gewesen.

Die Private hat dann plötzlich nach Drohung von Einschaltung Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) auch blitzschnell eingelenkt. da die PKV günstiger war haben wir uns dafür entschieden. Seit dem 1.8 d.J macht er eine neue Ausbildung und ist wieder in der GKV.

Jedenfalls habe ich einiges gelernt :-)


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