GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

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GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon PKV-GKV » 23.12.2016, 09:56

Hallo,
wünsche Euch erst mal Frohe Festtage :)

Situation:
- Ich bin Selbstständig
- PKV versichert
- Einkommen laut Steuerbescheid 2015 knapp über 5.000 EUR ohne Werbungskosten.
- Heirat Anfang Dezember 2016
- Ehefrau arbeitet und hat Einkommen.
- Ehefrau in der GKV
- Einkommen in 2016 nicht über 3.000,- (Steuerbescheid liegt natürlich noch nicht vor.)

Nun wollte ich in die Familienversicherung meiner Frau wechseln.
- Einkommenssteuerbescheid 2015 von mir eingereicht.
- Einnahmeüberschussrechnungen für die letzten 6 Monate von mir eingereicht. (Durchschnittlich kein Gewinn!)

Nun finden wir gestern einen Anruf auf der Mailbox:
GKV: Das mit der Familienversicherung wird wohl nichts, weil mein Einkommen etwas zu hoch sei. Man müsse wohl den Einkommenssteuerbescheid für 2016 abwarten. Er wollte sich dann nochmal die Tage melden.

- Die PKV Beiträge kann ich nicht weiter zahlen.
- Die PKV hat zwar gerade die Beiträge erhöht und ich könnte sie deshalb zum 01.01.2017 kündigen, aber dann hätte ich gar keine Krankenversicherung mehr.

Mir ist klar, dass der Einkommenssteuerbescheid 2015 minimal über dem Freibetrag (EUR 415,- x 12 Monate) liegt,
aber das ändert ja nichts an meiner Situation.

FRAGE:
Was kann ich tun bzw. wie kann ich argumentieren, dass mich die Krankenversicherung (GKV) dennoch aufnimmt.
Wie gehe ich vor?

Vielen Dank im Voraus !!!

Rossi
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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Rossi » 23.12.2016, 11:30

Also, bei der Einkommensermittlung ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise vorzunehmen. Dies ist zumindest die gefestigte BSG-Rechtsprechung.

Probleme gibt es natürlich immer bei Selbständigen, da hier eine vorausschauende Betrachtungsweise schwer möglich ist.

Im Bereich der Beitragsbemessung für die freiwillige Krankenversicherung (nicht der Familienversicherung) gilt immer der aktuelle Steuerbescheid. Dies ist gefestigte BSG-Rechtsprechung.

Da es im Bereich der Familienversicherung noch keine gefestigte Rechtsprechung für die Selbständigen gibt, geht man einfach hin und nimmt die Rechtsprechung aus der Beitragsbemessung, also analog. Was nicht passt wird passend gemacht. Hierzu gibt es vom Spitzenverband Bund der Kassen auch eine klare Position aus dem Jahre 2007. Ob dies dann vorm BSG Bestand hat, müsste ggf. geklärt werden.

In 2015 hat man dies dann allerdings ein wenig gelockert.

Guckst Du hier:

https://sozialversicherung-kompetent.de ... digen.html

Neues Besprechungsergebnis vom 08.04.2014


Nachdem das Bundesversicherungsamt (BVA) im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit festgestellt hat, dass die Krankenkassen bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens von Selbstständigen unterschiedlich verfahren, wurde der GKV-Spitzenverband nochmals zu einer Positionierung aufgefordert. Es sollte mitgeteilt werden, ob der Nachweis des Arbeitseinkommens in bestimmten Fallkonstellationen auch außerhalb des Einkommensteuerbescheids geführt werden kann. Aufgrund dessen hat sich die Fachkonferenz Beiträge des GKV-Spitzenverbandes am 08.04.2014 nochmals mit der Thematik beschäftigt.

Als Besprechungsergebnis stellte die Fachkonferenz Beiträge am 08.04.2014 zunächst fest, dass am bisherigen Besprechungsergebnis vom 27.09.2007 festgehalten wird und zur Bestimmung des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Zusammenhang mit der Feststellung des Gesamteinkommens auf den letzten (aktuellen) Einkommensteuerbescheid zurückzugreifen ist. Dieser Steuerbescheid entfaltet dann mit dem Beginn des auf das Bescheiddatum folgenden Monats Wirkung.

Wird von Versicherten jedoch eingebracht, dass sich das Arbeitseinkommen des nicht gesetzlich krankenversicherten Ehegatten oder das eigene Einkommen dauerhaft erheblich ändert, ist dieses entsprechend nachzuweisen. Der Nachweis ist mittels einer Bescheinigung des Finanzamtes zusammen mit den Einkommensunterlagen oder durch einen Vorauszahlungsbescheid zu führen. Die Nachweise werden dann berücksichtigt, wenn es zu einer Abweichung des Arbeitseinkommens von mehr als 25 Prozent (mehr als ein Viertel) gegenüber dem letzten Einkommensteuerbescheid kommt. Irrelevant ist diesbezüglich, aus welchen Gründen sich die Einkommenssituation geändert hat. Die bisherige Festlegung auf einzelne anlassbezogene Ausnahmetatbestände ist damit hinfällig.


Für mich ist das eine Lachnummer! Warum soll das Finanzamt etwas bescheinigen? Es stellt ein Versteckspiel dar und hat im Ansatz nicht mit den Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens (SGB X), welches für die Kasse auch gilt, nichts zu tun.

Denn für die Kasse gilt auch die sog. Amtsermittlung (siehe §§ 20 ff. SGB X) und kein Versteckspiel hinter irgendwelchen Bescheinigungen.

Du hast meines Erachtens klipp und klar bzw. überzeugend nachgewiesen, dass das Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt. Ferner hast Du in den letzten 6 Monaten auch keinen Gewinn erzielt.

Leider wirst Du dies mit Sicherheit sozialgerichtlich klären lassen müssen.

Czauderna
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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Czauderna » 23.12.2016, 11:45

Hallo,
ich könnte mir auch vorstellen, dass die Kasse ggf. hier trotz des Einkommens auch hauptberufliche Selbständigkeit erkennt - denn wenn er 5000,00 € hat und Sie " nur" 3000,00 €, dann ist sein Arbeitseinkommen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Sollte man ggf. auch berücksichtigen bei der
sozialgerichtlichen Klärung.
Gruss
Czauderna

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Rossi » 23.12.2016, 11:55

Ich glaube, dass Du etwas verwechselst; Günter.

Ich lese es so, dass der Ehemann in 2016 5.000,00 € Gewinn hatte und in 2016 voraussichtlich nur 3.000,00 €.

Ggf. sollte man auch berücksichtigen, dass die Grenze ab dem 01.01.2017 mtl. 425,00 € beträgt. D.h., 425,00 € * 12 = 5.100,00 €. Ich weißt jetzt nicht, wie hoch der Gewinn in 2015 genau war. Denn der Poster schreibt knapp über 5.000,00 €.

Wenn der Gewinn in 2015 bis 5.100,00 € betragen hat, dann könnte man ab dem 01.01.2017 zumindest schon mal die Kuh vom Eis holen.

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Czauderna » 23.12.2016, 12:10

Hallo Rossi,
Situation:
- Ich bin Selbstständig
- PKV versichert
- Einkommen laut Steuerbescheid 2015 knapp über 5.000 EUR ohne Werbungskosten.
- Heirat Anfang Dezember 2016
- Ehefrau arbeitet und hat Einkommen.
- Ehefrau in der GKV
- Einkommen in 2016 nicht über 3.000,- (Steuerbescheid liegt natürlich noch nicht vor.)

hm, koennte sein, muss aber nicht - du meinst also, das Einkommen des Ehemanns wäre in 2016 nur 3000,00 € -
ja, wenn das so ist, dann kann die Kasse auch nicht mit der hauptberuflichen Selbständigkeit kommen.
Gruss
Guenter

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon PKV-GKV » 27.12.2016, 16:28

Vielen Dank für Euro Hinweise und antworten.

Habe nun nochmals bei der Krankenkasse vorgetragen. Ergebnis:

"wir haben in der Vergangenheit bei Fällen, wo die entsprechenden Einkommensnachweise noch nicht vorlagen, die Einkommensprognosen aber eine Familienversicherung
rechtfertigen würden, die Familienversicherung „unter Vorbehalt“ eingerichtet. Die verbindliche Bestätigung erfolgte dann bei Einreichung des Steuerbescheides.

Die vorläufige Beurteilung ist uns leider untersagt worden, so dass immer amtliche Unterlagen – in Ihrem Fall der Steuerbescheid – vorliegen müssen.

Sie können daher nur so schnell wie möglich die Steuererklärung machen und auf eine rasche Bearbeitung seitens des Finanzamtes hoffen.

Wichtig ist auch, dass Sie keine Arbeitnehmer beschäftigen, d.h. in der G+V-Rechnung dürfen keine Personalkosten auftauchen (lediglich ein einzelner „Mini-Jobber“ wirkt sich nicht nachteilig aus. "


Angestellte habe ich im Übrigen nicht!

Gut bleibt wohl nur der Weg zum Sozialgericht :(

Kann mir jemand sagen, welches Sozialgericht zuständig ist,
dass wo die Krankenkasse ihren Hauptsitz hat oder das wo mein Wohnsitz liegt.


Werde parallel dazu versuchen die PKV - aufgrund einer Beitragserhöhung zum 01.01.2017 - zu kündigen.

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon PKV-GKV » 27.12.2016, 16:45

Noch eine FRAGE:
Einkommen 2015 lag laut Einkommenssteuerbescheid bei EUR 5.037,- (ohne Werbungskosten).
Der Freibetrag für die Familienversicherung wird ja ab 01.01.2017 bei EUR 425,- je Monat, sprich im Jahr bei EUR 5.100,-

Welchen Freibetrag hat denn die Krankenkasse anzusetzen, den aktuellen Freibetrag von 2017 oder den von 2015?

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Rossi » 27.12.2016, 17:15

Wenn Du die Familienversicherung ab dem 01.01.2017 eintragen lassen willst, dann natürlich den Freibetrag für 2017 in Höhe von 425,00 €.

Also bist Du unterhalb der Freigrenze.

Hast Du die Ablehnung schriftlich bekommen? Denn dort sollte eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein. D.h., erst einmal Widerspruch, dann ggf. Widerspruchsbescheid von der Kasse und dann ggf. Klage. Das dauert, dauert und dauert!

Wenn Dir wesentliche Nachteile entstehen, kannst Du ggf. eine sog. einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht (sog. Schnellverfahren) beantragen. Hierbei kann man das Widerspruchsverfahren umgehen. Allerdings muss der Anordnungsanspruch für dies Schnellverfahren glaubhaft gemacht werden. Die Zuständigkeit des Sozialgerichtes richtet sich nach dem Wohnort von dir und nicht nach dem Sitz der Kasse.

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon PKV-GKV » 27.12.2016, 17:48

Hallo Rossi,

vielen Dank !

Nein, schriftliche Ablehnung mit Rechtsmittelbelehrung ist noch nicht da. Nur mündlich und per E-Mail verweigert.

Wenn ich also meinen Antrag auf Familienversicherung ändere, also nicht zum 03.12.2016 (Heirat), sondern auf den 01.01.2017 ändere gelten die neuen Freibeträge für 2017.

1) Dann sollte es bei der GKV ohne Probleme und ohne Vorbehalt durchgehen?

2) Wenn ich parallel dazu meine PKV zum 01.01.2017 kündige - aufgrund der Beitragserhöhung - dann dürfte das Thema PKV auch zukünftig mehr keine Probleme machen, oder? Sprich sollte ich doch über die EUR 425 Freibetrag für die Familienversicherung kommen, muss ich dann nicht mehr zurück in die PKV oder?

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Czauderna » 27.12.2016, 20:09

Hallo,
wie schon an anderer Stelle geschrieben - theoretisch genügt ein Tag Familienversicherung um dann in der GKV verbleiben zu können. Die PKV zu kündigen ohne die Zusicherung der Familienversicherung in der GKV zum 01.01.2017 zu haben, das halte ich für sehr mutig, denn wenn das nun doch nix wird mit der Familienversicherung dann wird meines Wissens nach die Kündigung bei der PKV nicht unwirksam - und dann ?.
Aber dazu sollte ein PKV-Experte etwas sagen können oder Rossi
Gruss
Czauderna

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Rossi » 28.12.2016, 09:52

Du solltest die PKV unter Vorbehalt (Bestehen der Fami) zeitnah kündigen.

Grundsätzlich muss man bei der Kündigung der PKV bestimmte Kündigungsfristen einhalten und natürlich auch eine Anschlussversicherung nachweisen. Die Fristen sind grundsätzlich immer in der Zukunft gerichtet. Eine Ausnahme hiervon (also ohne Frist) gibt es bei der Familienversicherung. Hier kann man max. 3 Monate rückwirkend die PKV kündigen. D.h., wenn Du ab dem 01.01.2017 in die Familienversicherung möchtest, dann musst Du spätestens bis zum 31.03.2017 kündigen. Danach geht es immer nur mit Wirkung für die Zukunft. Dies ist alles in § 205 Abs. 2 VVG geregelt.

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Frank1 » 12.03.2017, 14:58

Interessante Story. Wie ist der aktuelle Stand?

Einige Formulierungen aus dem link habe ich in dem Schreiben meiner KK entdeckt.

Zurück zur Story: Was hätte dagegen gesprochen das Gewerbe ende 2016 abzumelden, in die Familienversicherung zu gehen und
etwas später erneut ein Gewerbe anzumelden?

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Metternich » 22.03.2017, 15:04

Zurück zur Story: Was hätte dagegen gesprochen das Gewerbe ende 2016 abzumelden, in die Familienversicherung zu gehen und
etwas später erneut ein Gewerbe anzumelden?


Aber wäre das rein rechtlich überhaupt nötig gewesen? Eigentlich ist das doch so das man in eine Gesetzliche Krankenversicherung / Familienversicherung integriert werden kann, wenn man kein eigenes Einkommen hat. Hab mich hier mal ein bisschen belesen. Da steht:

Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sie zahlen dann aber den kompletten Beitrag für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Abhängig von Ihrer individuellen Situation kann die freiwillige Versicherung sinnvoller sein als ein Wechsel in die private Krankenversicherung. In der gesetzlichen Versicherung sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen in der Regel beitragsfrei mitversichert. In der privaten Versicherung zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, ist die gesetzliche Krankenversicherung oftmals insgesamt günstiger als die private Krankenversicherung. Dafür sind die Leistungen im Vergleich zur privaten Versicherung schlechter.


Der Fehler liegt damit ja rechtlich nicht in der Selbstständigkeit bzw. dem eigenen Gewerbe, sondern dem Einkommen. In diesem Zeitraum hätte schlicht nichts verdient werden dürfen, da das aber doch passiert ist geht es nun doch nicht so einfach.

Oder versteht ich das falsch?

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Re: GKV verweigert Aufnahme Ehemann - Selbstständig - in Familienversicherung - Nachweis Einkommen

Beitragvon Czauderna » 22.03.2017, 15:58

Hallo,
ja, etwas - das Einkommen spielt zwar auch eine Rolle ist aber nicht unbedingt entscheidend - nehmen wir mal folgendes Beispiele :
GmbH-Geschäftsführer mit 50% Stimmenanteil aber keinerlei Einkommen (hat es tatsächlich mal so gegeben). Der Status ist hauptberuflich Selbständig, also keine Familienversicherung obwohl ohne Einkommen bzw. Einkommen unter 425,00 €, oder Alleininhaber einer Firma - lt. Steuerbescheid mit Verlust am Jahresende - Staus ebenfalls hauptberuflich Selbständig, demnach keine Familienversicherung.
Gruss
Czauderna


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