Hallo,
wir haben Probleme mit der DAK.Es häufte sich ein riesiger Rückstand an. (ca. 24 000 Euro)
Mein Mann war ab 2003 selbständig und konnte aber nicht genug Aufträge bringen.
Daher liefen wir alle gesamt (damals 2 Kinder ( 10/6) und 2 Erwachsene über das Amt als Aufstocker.
Die Einnahmen meines Mannes wurden damals mit ca. 800 Euro veranlagt plus 2x Kindergeld.
Nun hat die DAK ja schon vor längerem eine Auflistung der nicht gezahlten Beiträge geschickt und da fiel uns auf,dass seit 2005 Säumniszuschläge und Beiträge angemahnt werden.
Wie kann man denn sowas nachprüfen lassen ? Bei der DAK hiess es,man könne keine Neuberechnung vor 2013 mehr machen.
Was sollen wir denn jetzt tun ?
Zahlte Arbeitsamt die KK nicht ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Zahlte Arbeitsamt die KK nicht ?
Hallo,
Wenn das Arbeitsamt bei einer Leistung auch die Krankenversicherungsbeiträge übernimmt, dann erfolgt eine entsprechende Meldung durch das Arbeitsamt an die Kasse und im Bewilligungsbescheid steht auch, dass die Krankenversicherungsbeiträge an die zuständige Krankenkasse abgeführt werden. Wenn das bei Euch der Fall war, dann solltest Ihr den Bewilligungsbescheid der DAK schnellstmöglich noch mal vorlegen. Ansonsten wird das Arbeitsamt wohl keine Beiträge seinerzeit übernommen haben, könnte bei einer "Aufstockung" ggf. der Fall sein.
Was die Säumniszuschläge angeht, so laufen die bei einem Beitragsrückstand lfd. mtl. auf - derzeit sind das 1% pro Monat - waren, bis vor einigen Jahren sogar 5% pro Monat per Gesetz, das wurde aber dann auf 1% reduziert. So, wie geschildert macht ihr derzeit keine Ratenzahlung ?.
Was die "Neuberechnung" von Säumniszuschlägen für die Zeit vor 2013 betrifft - da bin ich überfragt - das hat wahrscheinlich etwas mit der Verjährung zu tun, die es verhindert, dass hier Beiträge und Säumniszuschläge nach- oder neu berechnet werden können.
Gruss
Czauderna
Wenn das Arbeitsamt bei einer Leistung auch die Krankenversicherungsbeiträge übernimmt, dann erfolgt eine entsprechende Meldung durch das Arbeitsamt an die Kasse und im Bewilligungsbescheid steht auch, dass die Krankenversicherungsbeiträge an die zuständige Krankenkasse abgeführt werden. Wenn das bei Euch der Fall war, dann solltest Ihr den Bewilligungsbescheid der DAK schnellstmöglich noch mal vorlegen. Ansonsten wird das Arbeitsamt wohl keine Beiträge seinerzeit übernommen haben, könnte bei einer "Aufstockung" ggf. der Fall sein.
Was die Säumniszuschläge angeht, so laufen die bei einem Beitragsrückstand lfd. mtl. auf - derzeit sind das 1% pro Monat - waren, bis vor einigen Jahren sogar 5% pro Monat per Gesetz, das wurde aber dann auf 1% reduziert. So, wie geschildert macht ihr derzeit keine Ratenzahlung ?.
Was die "Neuberechnung" von Säumniszuschlägen für die Zeit vor 2013 betrifft - da bin ich überfragt - das hat wahrscheinlich etwas mit der Verjährung zu tun, die es verhindert, dass hier Beiträge und Säumniszuschläge nach- oder neu berechnet werden können.
Gruss
Czauderna
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