Ich bin seit kurzem freiberuflich-künstlerisch tätig und plane die Anmeldung in die KSK.
Die KSK nimmt zur Beitragsermittlung ja das Arbeitseinkommen. Eine GKV würde hingegen das Steuereinkommen heranziehen (z.B. auch Kapitalerträge oder Vermietung).
Frage 1: Muss ich an die GKV zusätzlich zur KSK eine Meldung meines Steuereinkommens an die Krankenkasse machen und dann Einkünfte aus den von der KSK nicht herangezogenen Einkommen zustätzlich privat abführen?
Frage 2: Was mache ich, wenn ich, wie in meinem Fall, eine Erbengemeinschaft über ein Nießbrauchrecht vertrete, ich also die Steuern für Einkünfte zahle, die ich aber nicht selbst einnehme. Müsste ich dann Krankenkassenbeiträge für diese nicht erhaltenen, aber versteuerten Einkünfte abführen? Damit würden die GKV-Beiträge meinen kompletten Verdienst auffressen und ich wäre ratz-fatz insolvent.
(Alternativ bleibt mir natürlich eine PKV, die für meine Einkünfte aber schon nochmal deutlich teurer wäre als eine reine KSK-Versicherung bei der GKV, aber womöglich günstiger als eine KSK-Versicherung mit zusätzlicher Abführung an die GKV aus weiteren fiktiven Einkünften. Eine dritte Möglichkeit wäre, dass ich meine gezahlten Krankenkassenbeiträge auf fiktive Einkünfte von der Gemeinschaft zurückfordere, was bürokratisch ein Deasaster wäre).
Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Hallo,
meines Wissens nach - nein, musst du nicht - bei der KSK handelt es sich um eine Pflichtversicherung und die gilt dann alleine. Die Krankenkasse will dann keine anderen Beiträge haben.
Gruss
Czauderna
meines Wissens nach - nein, musst du nicht - bei der KSK handelt es sich um eine Pflichtversicherung und die gilt dann alleine. Die Krankenkasse will dann keine anderen Beiträge haben.
Gruss
Czauderna
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Also wäre die KSK wie eine Versicherung eines Arbeitsgebers anzusehen, wo ich z.B. meine Zinserträge auch nicht an die GKV übermitteln würde?
(Mein Problem ist ein wenig, dass ich mittlerweile ganz verschiedene Meinungen zu dem Thema habe und jetzt keine Fehler bei der Entscheidung machen möchte. Ich kann beide Argumente verstehen. Eine doppelte Bewertung (KSK für die Arbeit, GKV "freiwillig" für Kapitalerträge oder Vermietung) ist kompliziert, bürokratisch unhandlich und in Spezialfällen wie meinem komplex/für mich unmachbar, andererseits ist die einseitige Bewertung von Arbeitseinkommen unfair gegenüber anderen Selbstständigen (z.B. günstig über die KSK versichern und dann hohe Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung zusätzlich beziehen - wobei das für Arbeitnehmer ähnlich gilt). Allerdings haben diese Selbstständigen ohnehin eher eine PKV).
(Mein Problem ist ein wenig, dass ich mittlerweile ganz verschiedene Meinungen zu dem Thema habe und jetzt keine Fehler bei der Entscheidung machen möchte. Ich kann beide Argumente verstehen. Eine doppelte Bewertung (KSK für die Arbeit, GKV "freiwillig" für Kapitalerträge oder Vermietung) ist kompliziert, bürokratisch unhandlich und in Spezialfällen wie meinem komplex/für mich unmachbar, andererseits ist die einseitige Bewertung von Arbeitseinkommen unfair gegenüber anderen Selbstständigen (z.B. günstig über die KSK versichern und dann hohe Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung zusätzlich beziehen - wobei das für Arbeitnehmer ähnlich gilt). Allerdings haben diese Selbstständigen ohnehin eher eine PKV).
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Hallo,
schau mal hier - vielleicht hilft das weiter - http://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/bemessungsgrundlage.html
Gruss
Czauderna
schau mal hier - vielleicht hilft das weiter - http://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/bemessungsgrundlage.html
Gruss
Czauderna
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Das ist ja die Info für Unternehmen, die die KSK-Abgabe leisten müssen. Ich bin aber Freiberufler, der die KSK zur Krankenversicherung nutzen will. 

Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Hallo, na gut, dann nimm halt den hier --http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html
Steht da etwas von anderen Einnahmen als vom Arbeitseinkommen als Künstler - ich meine - nein.
Gruss
Czauderna
Steht da etwas von anderen Einnahmen als vom Arbeitseinkommen als Künstler - ich meine - nein.
Gruss
Czauderna
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Das ist schon richtig, das bestätigt auch die KSK.
Mir geht es um die Meldung möglicher weiterer Einnahmen bei der Krankenkasse. Wenn ich bei der KSK bin "entgeht" dieser ja Einkünfte, z.B. aus Zinserträgen, die sonst Bemessensgrundlage wären. Ich zahle also deutlich weniger ein. Daher weiß ich nicht, ob ich nun neben der KSK (Arbeitseinkommen) weitere Einkünfte direkt an die GKV melden (und dann zusätzlich privat) abführen muss.
Mir geht es um die Meldung möglicher weiterer Einnahmen bei der Krankenkasse. Wenn ich bei der KSK bin "entgeht" dieser ja Einkünfte, z.B. aus Zinserträgen, die sonst Bemessensgrundlage wären. Ich zahle also deutlich weniger ein. Daher weiß ich nicht, ob ich nun neben der KSK (Arbeitseinkommen) weitere Einkünfte direkt an die GKV melden (und dann zusätzlich privat) abführen muss.
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Hallo,
na, dann gebe ich es mal auf - mehr als nein, die Kasse will da nix, kann ich dann auch nicht mehr sagen - Mein Rat, frag einfach deine Kasse - dann hast du es auch "amtlich".
Gruss
Czauderna
na, dann gebe ich es mal auf - mehr als nein, die Kasse will da nix, kann ich dann auch nicht mehr sagen - Mein Rat, frag einfach deine Kasse - dann hast du es auch "amtlich".
Gruss
Czauderna
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Meine Kasse weiß ich ja noch gar nicht. Die kommt ja erst, wenn die KSK mich aufnimmt.
Ich kann aber natürlich bei einigen potentiellen Kassen nachfragen (mit der Vermutung, weiterhin verschiedene "unverbindliche" Schätzungen) zu bekommen... hm, aber trotzdem keine blöde Idee: Wenn mir eine der angefragten Kassen das wirklich verbindlich sagen kann, dann weiß ich schon, für welche ich mich entscheide.

Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Hallo,
außer deiner Kasse sagt dir niemand etwas verbindlich und deine Kasse auch nur dann wenn du konkret und offiziell fragst. In allen anderen Fällen bis du mit einer Antwort genau so gut oder schlecht bedient wie hier. Das gilt übrigens für alle Fragen im Rahmen von Beitrags- und Leistungsrecht der GKV.
Und noch etwas - da gibt es keine Unterschiede zwischen den Kassen, das SGB und das KSK gelten für alle Kassen, was die Krankenversicherungspflicht oder Krankenversicherungsfreiheit betrifft.
Gruss
Czauderna
außer deiner Kasse sagt dir niemand etwas verbindlich und deine Kasse auch nur dann wenn du konkret und offiziell fragst. In allen anderen Fällen bis du mit einer Antwort genau so gut oder schlecht bedient wie hier. Das gilt übrigens für alle Fragen im Rahmen von Beitrags- und Leistungsrecht der GKV.
Und noch etwas - da gibt es keine Unterschiede zwischen den Kassen, das SGB und das KSK gelten für alle Kassen, was die Krankenversicherungspflicht oder Krankenversicherungsfreiheit betrifft.
Gruss
Czauderna
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Ich hatte halt bislang auf dem unformellen Wege immer wieder unterschiedliche Aussagen von unterschiedlichen (Kassen-)mitarbeitern bekommen, die von "ist uns egal" bis zu "das ist Betrug" reichten. Da werde ich dann halt hellhörig und hatte gehofft, dass das Problem hier vielleicht bekannt ist.
Meine aktuelle Rücklaufquote von der schriftlichen Anfrage, die seit gestern läuft (ich habe jetzt mal probehalber 6 Kassen angefragt, wie sie das handhaben und jetzt 3 Rückantworten) ist bislang auch noch leicht unterschiedlich (Tendenz geht aber zu: "Ab der KSK brauchen wir den Einkommenssteuernachweis nicht mehr und alle anderen Tätigkeiten/Einnahmen werden beitragsfrei" sowie "Das ändert sich aber, wenn die künstlerische Tätigkeit nicht mehr überwiegt, Stichwort: Vorrangigkeitsprüfung". Ob z.B. die Tätigkeit als Vermieter im Rahmen einer KSK-Mitgliedschaft eine Tätigkeit in diesem Sinne wäre oder nicht (und damit Vorrang kriegen könnte ggü. der künstlerischen Tätigkeit) sieht eine Kasse als Prüfung bei sich, die anderen wollen damit gar nichts zu tun haben. Einige denken, dass es eine beitragspflichtige Einnahme würde, wenn die künstlerische Tätigkeit nicht mehr überwiegt ("Das müssen sie dann angeben und Beiträge darauf entrichten"), andere gar nicht ("Das melden sie nur an ihr Finanzamt")).
Ich hoffe, man versteht hier mein Problem: Ich glaube einfach, dass es die KKs selbst nicht genau wissen, ich aber im Falle einer Prüfung, die stattfinden kann, nicht vor hohen Nach- oder Strafzahlungen stehen möchte, wenn sich plötzlich der Beitrag rückwirkend erhöht. Ich vermute, ich werde mich für eine KK entscheiden, die mir hier eine zumindest halbwegs eindeutige Aussage liefern kann und die abheften. Das hilft mir bei einem Rechtsstreit dann zwar auch nicht zwingend, aber zumindest kann man dann hoffentlich Vorsatz ausschließen.
(Die Zitate sind sinngemäß wieder gegeben)
Meine aktuelle Rücklaufquote von der schriftlichen Anfrage, die seit gestern läuft (ich habe jetzt mal probehalber 6 Kassen angefragt, wie sie das handhaben und jetzt 3 Rückantworten) ist bislang auch noch leicht unterschiedlich (Tendenz geht aber zu: "Ab der KSK brauchen wir den Einkommenssteuernachweis nicht mehr und alle anderen Tätigkeiten/Einnahmen werden beitragsfrei" sowie "Das ändert sich aber, wenn die künstlerische Tätigkeit nicht mehr überwiegt, Stichwort: Vorrangigkeitsprüfung". Ob z.B. die Tätigkeit als Vermieter im Rahmen einer KSK-Mitgliedschaft eine Tätigkeit in diesem Sinne wäre oder nicht (und damit Vorrang kriegen könnte ggü. der künstlerischen Tätigkeit) sieht eine Kasse als Prüfung bei sich, die anderen wollen damit gar nichts zu tun haben. Einige denken, dass es eine beitragspflichtige Einnahme würde, wenn die künstlerische Tätigkeit nicht mehr überwiegt ("Das müssen sie dann angeben und Beiträge darauf entrichten"), andere gar nicht ("Das melden sie nur an ihr Finanzamt")).
Ich hoffe, man versteht hier mein Problem: Ich glaube einfach, dass es die KKs selbst nicht genau wissen, ich aber im Falle einer Prüfung, die stattfinden kann, nicht vor hohen Nach- oder Strafzahlungen stehen möchte, wenn sich plötzlich der Beitrag rückwirkend erhöht. Ich vermute, ich werde mich für eine KK entscheiden, die mir hier eine zumindest halbwegs eindeutige Aussage liefern kann und die abheften. Das hilft mir bei einem Rechtsstreit dann zwar auch nicht zwingend, aber zumindest kann man dann hoffentlich Vorsatz ausschließen.
(Die Zitate sind sinngemäß wieder gegeben)
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Hallo,
nein, das Problem verstehe ich nicht so ganz, aber ich war ja auch nur bei einer Krankenkasse beschäftigt. Aus deinem Beitrag geht klar das hervor, was ich weiter oben schon beschrieben habe - eine verbindliche Auskunft auf eine allgemeine Frage bekommst du nicht, jedenfalls nicht so, dass du daraufhin
wirklich weißt, wie es bei dir weitergehen wird. Einzig und allein deine Kasse ist hier maßgebend und natürlich spielt die Entscheidung der Künstlersozialkasse, ob du überhaupt krankenversicherungspflichtig nach dem KSG. wirst, die wichtigste Rolle.
Gruss
Czauderna
nein, das Problem verstehe ich nicht so ganz, aber ich war ja auch nur bei einer Krankenkasse beschäftigt. Aus deinem Beitrag geht klar das hervor, was ich weiter oben schon beschrieben habe - eine verbindliche Auskunft auf eine allgemeine Frage bekommst du nicht, jedenfalls nicht so, dass du daraufhin
wirklich weißt, wie es bei dir weitergehen wird. Einzig und allein deine Kasse ist hier maßgebend und natürlich spielt die Entscheidung der Künstlersozialkasse, ob du überhaupt krankenversicherungspflichtig nach dem KSG. wirst, die wichtigste Rolle.
Gruss
Czauderna
Re: Gesetzlich mit KSK versichert... muss man weitere Beiträge abführen?
Danke auf alle Fälle schon mal für die vielen Antworten. Ich versuche es mal anders zu formulieren. Wenn meine Kasse mir z.B. schriftlich bestätigt: "Die Beitragsberechnung erfolgt ab einer Meldung bei der KSK zukünftig ausschließlich über die KSK.", ist das eine rechtsverbindliche Antwort, auf die ich mich verlassen kann oder muss ich davon ausgehen, dass auch dies unverbindlich ist und sich (von Änderungen im KSG mal abgesehen) rückwirkend jederzeit ändern kann?
(Dass die KSK mich erst aufnehmen muss, ist mir natürlich klar, aber ich muss die Szenarien ja mal durchspielen und meinen Finanzplan entsprechend aufstellen).
(Dass die KSK mich erst aufnehmen muss, ist mir natürlich klar, aber ich muss die Szenarien ja mal durchspielen und meinen Finanzplan entsprechend aufstellen).
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