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rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 09.03.2017, 17:38
von Frank1
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
1.8.2015 Wechsel von einer gesetzlichen KV zu einer anderen gesetzlichen KV (Pflichtversichert).
Meine Frau (selbständig + auf 450,- Euro Basis tätig) wurde aufgrund des Steuerbescheid von 2013
beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen. Der Steuerbescheid von 2014 lag noch nicht vor.
Im Juli 2016 habe ich der neuen KV den Steuerbescheid von 2015 vorgelegt. Diesen erkennt die KV erst ab August
2016 an. Für das Jahr 2015 wäre der Steuerbescheid 2014 maßgebend. Dies verstehe ich trotz Erklärungsversuche
der KV (u.a. gesetzliche Vorgabe) nicht. Meine Frau wurde aufgrund der Steuerbescheide 2014 + 2015 von der früheren
KV als beitragsfreies Familienmitglied eingestuft. Darf die neue KV den Steuerbescheid für 2014 verlangen, obwohl
der Steuerbescheid für 2015 vorliegt und die Mitgliedschaft erst am 1.8.2015 begonnen hat?
Unabhängig davon: Die Zusendung des Bescheides hätte keinerlei negativen Folgen, aber hier möchte ich doch
klarheit. Sollte es zu einer Kündigung kommen - welches Gericht wäre Zuständig?
Meine Frau beginnt evtl. ab April eine unselbständige Tätigkeit. Darf sie sich eine andere KV aussuchen?
Re: rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 09.03.2017, 18:47
von Czauderna
Hallo,
wer hat den nun den Steuerbescheid für 2014 erhalten ? - die Kasse, die bis zum 31.07.2015 zuständig war ?
Wenn die neue Kasse, also die ab 01.08.2015 die Familienversicherung nach den Steuerbescheid für 2013 vorgenommen hat weil der für 2014 noch nicht vorlag dann passt da doch etwas nicht zusammen. Du schreibst weiter, dass du Steuerbescheid für 2015 im Juli 2016 der Kasse vorgelegt hast - wann wurde denn der Steuerbescheid für 2015 vom Finanzamt ausgestellt ?.
Gruss
Czauderna
Re: rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 09.03.2017, 21:24
von Frank1
Alte Krankenkasse hat alle Steuerbescheide bis einschließlich 2015 erhalten. Ehefrau beitragsfrei in Familienversicherung.
Der Steuerbescheid für 2015 wurde im Juli 2016 ausgestellt.
Neue Krankenkasse hat im August 2015 den Steuerbescheid für 2013 erhalten, da der von 2014 zu diesem Zeitpunkt noch
nicht vorlag. Auch hier erfolgte die beitragsfreie Einstufung meiner Frau in die Familienversicherung.
Dann war lange Zeit Ruhe. Nun hat die neue KV diverse Unterlagen angefordert. Ich habe dann u.a. den Steuerbescheid für
2015 an die KV geschickt. Diesen Steuerbescheid erkennt die neue KV nicht als Beitragsgrundlage für 2015 an und verlangt
den Steuerbescheid für 2014. Und dies sehe ich nicht ein.
Sicherlich könnte ich den Steuerbescheid 2014 um des lieben Friedens willen an die neue KV schicken, da er an der Einstufung
meiner Frau nichts ändert, aber wie gesagt, dies sehe ich nicht ein.
Re: rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 09.03.2017, 22:37
von Czauderna
Hallo,
Tut mir leid, vielleicht stehe ich auf dem berühmten Schlauch, aber wie kann die alte Kasse die Steuerbescheide von 2013,2014 und 2015 erhalten haben, die neue Kasse aber nur den von 2013 weil der von 2014 noch nicht vorlag am 01.08.2015. wenn der Bescheid nach dem 01.08.2015 erstellt wurde, hätte er (auch) der neuen Kasse geschickt werden müssen.
Aber, was soll's - wenn sich deiner Meinung deshalb doch nix ändert, dann schick den geforderten Bescheid von 2014 der Kasse nicht zu - was kann sie machen .
Noch eine grundsätzliche Anmerkung - die neue Kasse ist nicht zwingend an die Entscheidung der alten Kasse gebunden, die hätte ja auch falsch sein können, d.h. Keine Familienversicherung ab 01.08.2015.
Gruß
Czauderna
Re: rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 10.03.2017, 12:01
von Frank1
Die neue KV hat zu Beginn der Mitgliedschaft den Steuerbescheid von 2013 erhalten. Der 2014 lag noch nicht vor. Dann war erst mal Ruhe.
Bei der nächsten Aufforderung einen aktuellen Steuerbescheid zu schicken lag bereits der 2015 vor. Den hat die Kasse somit bekommen.
Die Mitgliedschaft in der neuen Kasse begann am 1. August 2015.
Der Steuerbescheid für 2015 (1.1.-31.12.) liegt der KV vor.
Der Steuerbescheid für 2014 ist m.E. für eine Einstufung in 2015 irrelevant.
Re: rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 10.03.2017, 15:16
von Czauderna
Hallo,
so, jetzt ist es klarer - doch, der von 2014 ist schon für die neue Kasse wichtig - denn das sich an dem Anspruch auf Familienversicherung nicht geändert hätte, das meinst du und weißt es vielleicht sogar auch, aber die Kasse nicht - der fehlt nämlich genau der ausschlaggebende Bescheid. Dass sie damals sich mit dem 2013er zufrieden gab, das war ein Entgegenkommen seitens der Kasse, mehr nicht.
Gruss
Czauderna
Re: rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 11.03.2017, 20:11
von Frank1
Sorry, aber hier möchte ich doch noch nachfragen.
Mitglied in der neuen KV seit 1.8.2015. Steuerbescheid für 2015 liegt vor. Beitragsrelevante Einnahmen unter 4.000,- Euro.
Somit Familienversicherung okay.
Weshalb ist der Steuerbescheid für 2014 der ausschlaggebende Bescheid für die Beurteilung der Familienversicherung für 2015?
Die Beitragsrelevanten Einnahmen lagen auch in 2014 unter 4.000,- Euro.
Aber - was wäre wenn meine Frau in 2014 z.B. 20.000,- Euro Gewinn gemacht hätte, somit selber beitragspflichtig gewesen wäre
und eigene Beiträge an die vorherige KV gezahlt hätte?
Re: rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 11.03.2017, 21:05
von Czauderna
Hallo,
Aber - was wäre wenn meine Frau in 2014 z.B. 20.000,- Euro Gewinn gemacht hätte, somit selber beitragspflichtig gewesen wäre
und eigene Beiträge an die vorherige KV gezahlt hätte?
Dann wäre die Familienversicherung zum 01.08.2015 nicht zustande gekommen - Fakt war, dass für die Einstufung ab 01.08.2015 der Steuerbescheid von 2015 noch nicht genommen werden konnte (damals), weil 2015 noch nicht vorbei war und 2014 nicht genommen werden konnte, weil eben noch nicht vorlag. Deshalb hat die Kasse den Bescheid von 2013 akzeptiert, was sie nicht hätte tun müssen - sie hätte damals auch andere Einkommensnachweise fordern können.
Der Einkommensteuerbescheid für 2015 hätte sich erst mit Erstellung des Bescheides, also in 2016 ausgewirkt - theoretisch wäre es also denkbar gewesen, dass aufgrund des Steuerbescheides für 2014 bzw. anderer Einkommensnachweise keine Familienversicherung ab 01.08.2015 ergeben hätte,
so meine ich sieht es die Kasse, aber das kann sie dir am besten selbst erklären ob meine Sicht zutrifft wenn du sie gezielt danach fragst.
Gruss
Czauderna
Re: rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 11.03.2017, 21:30
von Frank1
Vielen Dank bis hierhin.
Ich werde nun den Gesetzgeber mit dieser Frage konfrontieren.
Werde mich mit dem Ergebnis hier wieder melden.