Erfülle die 9/10 tel Regelung nicht

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Mannitu54
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Erfülle die 9/10 tel Regelung nicht

Beitragvon Mannitu54 » 12.03.2017, 16:37

Hlallo,
ich erfülle die 9/10 tel Regelung zur KVdR nicht. Mir ist bekannt das sämtliche zusätzliche Einnahmen bei der Bemesseung des Krankenkassenbeitrages berücksichtigt wird. Mein Frage ist :
- Werden die Einkünfte/ Gehalt etc meiner Frau auch hinzugezogen. Meine Frau ist gesetzlich versichert.
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Gruß
Manfred

Frank1
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Re: Erfülle die 9/10 tel Regelung nicht

Beitragvon Frank1 » 12.03.2017, 16:45

Besteht die Möglichkeit die Frage so zu formulieren, dass diese auch von Nichtprofis verstanden werden kann?

Frank1
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Re: Erfülle die 9/10 tel Regelung nicht

Beitragvon Frank1 » 12.03.2017, 16:52

Dank Google Frage verstanden.
Lt. Google spielen die Einkünfte der Ehefrau bei der Berechnung eine Rolle.

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Re: Erfülle die 9/10 tel Regelung nicht

Beitragvon Czauderna » 12.03.2017, 17:19

Hallo,
da hast du leider falsch gegoogelt - die persönlichen Einnahmen der Ehefrau spielen bei der Einstufung grundsätzlich keine Rolle.
Gruss
Czauderna

Frank1
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Re: Erfülle die 9/10 tel Regelung nicht

Beitragvon Frank1 » 12.03.2017, 17:42

www.gevestor.de
Die Bezüge des Ehepartners und andere Einkünfte wie Mieteinnahmen spielen für die Berechnung eine Rolle.

www.1averbraucherportal.de
Krankenkasse darf Einkünfte des Ehepartners berücksichtigen. Aktenzeichen B 12 KR 9/10 R

Google: B 12 KR 9/10 R und dann www.anwalt.de

GS
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Re: Erfülle die 9/10 tel Regelung nicht

Beitragvon GS » 13.03.2017, 00:55

Hallo Frank1,

Du hast falsch gegoogelt.

Bevor sich einer auf deinen drei Links einen Wolf sucht:
Unter dem angegebenen AZ: B 12 KR 9/10 R ist der fragliche Ehegatte des freiwilligen GKV-Mitglieds seinerseits nicht gesetzlich, sondern privat versichert.

Schau selber nach, und das Ganze nochmal von vorne.

Grüße
von GS

JuliaG
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Re: Erfülle die 9/10 tel Regelung nicht

Beitragvon JuliaG » 05.10.2017, 07:58

Auch wenn man privat versichert ist, muss man jedoch eine Pflegeversicherung separat abschließen. Nur zur Info.


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