Krankengeld für volle 78 Wochen

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Goldi
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Krankengeld für volle 78 Wochen

Beitragvon Goldi » 20.04.2017, 16:28

Hallo,

leider habe ich hier noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Gibt es einen legalen Weg für 78 Wochen das Krankengeld weiter zu erhalten, wenn man angeschrieben wurde, dass man innerhalb der nächsten 10 Wochen eine Reha- oder Rentenantrag stellen soll. Falls es nicht geschieht, stellt man die Krankengeldzahlung ein.

Ich möchte weder einen Reha- noch Rentenantrag stellen. Nach Ablauf der 10 Wochen, würden mir noch 4 Monate Krankengeld zustehen.

Seit 12 Jahren beziehe ich eine BU-Rente §240SGB, 10 Jahren arbeite ich nun in einem anderen Bereich im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen. Damals vor der Rentenbewilligung habe ich das gesamte Programm, Gutachter, Reha, Nahtlosigkeit (ALG1) bei der Agentur usw. durchlaufen. Es hat mich genervt und kranker gemacht. Nun bin ich erneut erkrankt, Op. Chemo usw. kann und will nicht mehr arbeiten und auf keinen Fall wieder von vorne mit Reha, Gutachter usw. beginnen.
An der auf Dauer bewilligten BU-Rente will ich nicht rütteln, da ich in 2 Jahren in vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung gehen werde. Aufgrund einer Lebensversicherung kann ich nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist die Differenz finanziell ausgleichen.

Wie kann ich gegenüber der KK argumentieren, dass ich die vollen 78 Wochen Krankengeld erhalte ohne Reha- oder Rentenantrag?

Vielen Dank für Antworten!
Gruß
Goldi

Czauderna
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Re: Krankengeld für volle 78 Wochen

Beitragvon Czauderna » 20.04.2017, 19:24

Hallo,
nein, das wird nicht klappen - denn wenn du erwerbsunfähig bist, dann kannst du nicht mehr arbeiten und das Krankengeld ist im Grundsatz eine vorübergehende Leistung und hat Lohnersatzfunktion. Der Verfahrensablauf ist gesetzlich vorgegeben und abgesichert. Sicher kann eine Krankenkasse im Rahmen ihrer Fallsteuerung im Grunde genommen darauf verzichten den bewussten Verfahrensablauf in Gang zu setzen, das wird sie aber in deinem Fall, also mit der Argumentation von dir,hier und heute - mit Sicherheit nicht tun.
Warum bist aber so sicher, dass das alles so kommen wird ?.
Ich nehme mal an, so wie du geschrieben hast, dass du eine solche Aufforderung zur Stellung einer Reha-Maßnahme bereist erhalten hast.
Wenn du den Antrag in der 10. Woche stellst, dann bist du deiner Pflicht zur Antragstellung nachgekommen. Der Antrag wird nun von der Rentenversicherung geprüft - da bereist Krankengeldbezug vorliegt wird die Rentenversicherung den Antrag etwas schneller bearbeiten , aber es dauert erfahrungsgemäß doch schon mal 2 - 3 Wochen - es gibt dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten (die dritte, dass der Antrag abgelehnt wird, was für dich die beste Variante wäre, schließe ich mal als unwahrscheinlich aus), die eine ist die Bewilligung einer Reha., welche in der Regel für die Dauer von drei Wochen bewilligt wird, durchaus aber auch schon mal verlängert werden kann - zwischen Bewilligung und Antritt der Reha liegen meist auch ca. 14 Tage.
Du merkst, wir sind schon in der sechsten Woche nach Ende des 10-Wochenfrist.
Die Reha dauert mindestens drei Wochen und du wirst arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und bekommst weiter dein Krankengeld. Der Rentenversicherungsträger ist nun aufgefordert zu prüfen (weil du arbeitsunfähig entlassen wurdest), und zwar innerhalb von acht Wochen ob bei dir die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind - wenn das der Fall ist kann der Rentenversicherungsträger deinen Antrag auf Reha. als Rentenantrag umdeuten und du müsstest einen formellen Rentenantrag unterschreiben - und genau hier könntest du dann deine Argumentationskette aus deinem Beitrag oben starten gegenüber der Krankenkasse wenn bis dahin nicht sowieso die vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung schon von dir beantragt wurde.
Es könnte natürlich auch sein, dass der Rentenversicherungsträger keine Reha. bewilligt sondern gleich eine Umdeutung vornimmt, aber dann gilt eben das Gleiche wie oben in blau geschrieben.
Gruss
Czauderna

Goldi
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Re: Krankengeld für volle 78 Wochen

Beitragvon Goldi » 21.04.2017, 11:29

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antwort.

Wie so schön beschrieben gibt es ein HIN und HER. Genau dies will und kann ich nicht mehr. Wenn das Krankengeld eingestellt wird, werde ich die auf Dauer bewilligte Bu-Rente erhalten, bin als Rentner dort krankenversichert (hoffe, das stimmt so, da ich von der BU-Rente Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten bekomme).
Oder gibt es dort wieder eine Einschränkung? Muss ich noch etwas beachten?

Bis zur vorgezogenen Altersrente im übernächsten Jahr werde ich weiter krank geschrieben, da ich im ungekündigten Arbeitsverhältnis bin. Wie beschrieben werde ich meine Lebensversicherung zur finanziellen Überbrückung verwenden.

Netter Gruß
Goldi

Czauderna
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Re: Krankengeld für volle 78 Wochen

Beitragvon Czauderna » 21.04.2017, 11:57

Hallo,
wenn du keinen Antrag auf Reha stellst, dann wird zwar das Krankengeld verweigert (bis zu dem Tag, an dem du den Antrag dann stellst, oder eben auf Dauer), deine Versicherung (Krankengeldbezieher und beitragsfrei) ändert sich aber deshalb nicht, du bekommst eben nur kein Krankengeld.
Die Kasse erklärt dich ja nicht als arbeitsfähig und beendet den Fall, sondern sie sperrt dir das Krankengeld weil du eben der Aufforderung nach § 51 SGB V. nicht nachgekommen bist - wenn du auf das Krankengeld verzichten möchtest - dann mach das so.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld für volle 78 Wochen

Beitragvon gkdevil » 25.04.2017, 23:10

Hallo,
die Krankenkasse kann Dich gem. §51 SGB V lediglich dazu auffordern, den Rehaantrag zu stellen.
Insofern der Rentenversicherungsträger den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeutet, was er sicher tun wird, musst Du den formellen Rentenantrag eben NICHT stellen. Dazu kann die Krankenkasse Dich nämlich nicht auffordern, auch wenn das gerne behauptet wird. Dazu gibt es jedoch keinerlei Rechtsgrundlage. Bei einer Altersrente sähe das anders aus.
Und da Du Deiner Verpflichtung nachgekommen bist und den REHA-Antrag gestellt hast, kann die KK die Leistung nicht einstellen.

Goldi
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Re: Krankengeld für volle 78 Wochen

Beitragvon Goldi » 22.09.2017, 14:31

Hallo,

leider bin ich nicht sicher ob ich hier weiter Fragen kann oder es neu einstellen muss!

Heute erhielt ich von der KV ein Schreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber. "Wir brauchen noch angeben zum Arbeitsplatz." Der Arbeitgeber soll eine Arbeitsplatzbeschreibung vornehmen und ich soll dieses Schreiben an die KV zurück schicken. Im Anschreiben steht der nette Satz, "Mithilfe des Medizinischen Dienstes der KV kläre ich dann für Sie, in welcher Form wir Sie unterstützen können."

Gestern wurde ich nach einer weiteren Op aus der Klinik entlassen. Eine AHB habe ich abgelehnt! Ich werde nicht mehr arbeiten können. Seit 2005 beziehe ich eine Berufsunfähigkeitsrente §240 und habe dann im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze gearbeitet. In 2 Jahren werde ich in vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung gehen.

Bis Februar 2018 erhalte ich Krankengeld. Eine Aufforderung einen Rehaantrag zu stellen ist bisher nicht gekommen.

Wie soll ich mich auf dieses Schreiben verhalten? Was wird damit bezweckt? Kann ich dieses Schreiben ignorieren?


Vielen Dank für Hilfe!

Goldi


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