Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Hallo zusammen,
Ich hoffe, dass mit hier das geballte Forumswissen helfen kann Folgendes:
seit 12 Jahren bin ich freiwillig gesetzlich versichert, weil ich nicht mehr arbeiten war, aber Einkünfte aus einer Erbengemeinschaft habe. Nächste Woche ich aber wieder an teilzeit zu arbeiten. Jetzt hatte ich gehofft, aus der freiwilligen GKV rauszukommen. Die wollen aber jetzt von mir eine GewerbeABmeldung. Ich habe aber kein Gewerbe in dem Sinn! In meiner Einkommenssteuererklärung sind einmal Mieten aufgeführt, und einmal "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Dieses sind auch Mieteinkünfte aus der Vermietung einer Gewerbehalle. Es steht aber in der EStE eindeutig aber "Beteiligung" daneben. Demzufolge dürfte das, laut meinem guten Bekannten, der beim Finanzamt arbeitet, gar nicht herangezogen werden als ein Einkommen, das krankenversicherungspflichtig ist, wenn Ihr wisst, wie ich das meine. Was ist also jetzt richtig? Mein Steuerberater ist ausgerechnet jetzt für 2 Wochen im Urlaub....ich habe auf jedem Fall jetzt erstmal meinem zukünftigen Arbeitgeber Bescheid gesagt, dass ich freiwillig in der GKV bin...
Ich hoffe, dass mit hier das geballte Forumswissen helfen kann Folgendes:
seit 12 Jahren bin ich freiwillig gesetzlich versichert, weil ich nicht mehr arbeiten war, aber Einkünfte aus einer Erbengemeinschaft habe. Nächste Woche ich aber wieder an teilzeit zu arbeiten. Jetzt hatte ich gehofft, aus der freiwilligen GKV rauszukommen. Die wollen aber jetzt von mir eine GewerbeABmeldung. Ich habe aber kein Gewerbe in dem Sinn! In meiner Einkommenssteuererklärung sind einmal Mieten aufgeführt, und einmal "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Dieses sind auch Mieteinkünfte aus der Vermietung einer Gewerbehalle. Es steht aber in der EStE eindeutig aber "Beteiligung" daneben. Demzufolge dürfte das, laut meinem guten Bekannten, der beim Finanzamt arbeitet, gar nicht herangezogen werden als ein Einkommen, das krankenversicherungspflichtig ist, wenn Ihr wisst, wie ich das meine. Was ist also jetzt richtig? Mein Steuerberater ist ausgerechnet jetzt für 2 Wochen im Urlaub....ich habe auf jedem Fall jetzt erstmal meinem zukünftigen Arbeitgeber Bescheid gesagt, dass ich freiwillig in der GKV bin...
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Hallo,
die Krankenkasse liegt hier meiner Meinung nach eindeutig falsch, denn wenn sie prüfen will, ob bei dir eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, dann haette sie das schon wesentlich früher machen müssen - wobei ich davon ausgehe, dass du derzeit nicht als hauptberuflich Selbständiger bei der Kasse versichert bist. Insofern ist es Fakt, dass du durch die Aufnahme einer Beschäftigung mit mehr als 450,00 € mtl. krankenversicherungspflichtig wirst als Arbeitnehmer. So, wie geschildert sehe ich dich auch nicht als hauptberuflich Selbständig an.
Gruss
Czauderna
die Krankenkasse liegt hier meiner Meinung nach eindeutig falsch, denn wenn sie prüfen will, ob bei dir eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, dann haette sie das schon wesentlich früher machen müssen - wobei ich davon ausgehe, dass du derzeit nicht als hauptberuflich Selbständiger bei der Kasse versichert bist. Insofern ist es Fakt, dass du durch die Aufnahme einer Beschäftigung mit mehr als 450,00 € mtl. krankenversicherungspflichtig wirst als Arbeitnehmer. So, wie geschildert sehe ich dich auch nicht als hauptberuflich Selbständig an.
Gruss
Czauderna
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Aha; die Kasse fordert eine Gewerbeabmeldung für ein Gewerbe, welches gar nicht gibt!?!?
Gehts noch?!
Ungefähr vergleichbar, wenn man von einem Ledigen eine Heiratsurkunde fordert!!!
Gehts noch?!
Ungefähr vergleichbar, wenn man von einem Ledigen eine Heiratsurkunde fordert!!!
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Danke schonmal! Ich habe mir jetzt eine Kopie des Feststellungsbecheid vom Finanzamt besorgt. Da steht drin, dass ich BETEILIGTE an einer Erbengemeinschaft bin, und dass ich daraus Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb beziehe. Ist das jetzt gut oder schlecht für mich bezüglich der Krankenversicherung?
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Wie bereits hier geschrieben ist die Forderung nach einer Gewerbeabmeldung nicht korrekt.
Wenn du bereits 18 Monate bei deiner derzeitigen KV bist, würde ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und mit Beginn deiner neuen Tätigkeit eine andere Krankenkasse nehmen.
Allerdings bin ich mir hier nicht 100% sicher ob das geht. Wenn nicht, werde ich bestimmt korrigiert.
Wenn du bereits 18 Monate bei deiner derzeitigen KV bist, würde ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und mit Beginn deiner neuen Tätigkeit eine andere Krankenkasse nehmen.
Allerdings bin ich mir hier nicht 100% sicher ob das geht. Wenn nicht, werde ich bestimmt korrigiert.
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Hallo,
wenn er bereits 18 Monate dabei ist, dann hat er die Bindungsfrist überstanden und kann ganz normal kündigen, z.B. schriftliche Kündigung im April an die Kasse, dann kann er zum 01.07. in eine andere Kasse wechseln, aber schreibt ja selbst, dass er seit 12 Jahren schon in dieser Krankenkasse versichert ist.
Gruss
Czauderna
wenn er bereits 18 Monate dabei ist, dann hat er die Bindungsfrist überstanden und kann ganz normal kündigen, z.B. schriftliche Kündigung im April an die Kasse, dann kann er zum 01.07. in eine andere Kasse wechseln, aber schreibt ja selbst, dass er seit 12 Jahren schon in dieser Krankenkasse versichert ist.
Gruss
Czauderna
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Ist das auch davon abhängig, wie hoch die Beteiligung ist? In meinem Fall ist die Einnahme aus der Beteiligung höher als mein zukünftiger Lohn....
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Hallo,
nein, spielt keine Rolle - der Status allein ist entscheidend, deshalb meine ich ja auch, dass die Kasse dich schon vorher als hauptberuflich Selbständig hätte einstufen können bzw. müssen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben waren. Die Aufnahme einer zusätzlichen Arbeitnehmertätigkeit ist jedenfalls kein Kriterium dafür, dass aus einer "nebenberuflichen" Tätigkeit eine hauptberufliche Selbständigkeit wird, eher umgekehrt.
Gruss
Czauderna
nein, spielt keine Rolle - der Status allein ist entscheidend, deshalb meine ich ja auch, dass die Kasse dich schon vorher als hauptberuflich Selbständig hätte einstufen können bzw. müssen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben waren. Die Aufnahme einer zusätzlichen Arbeitnehmertätigkeit ist jedenfalls kein Kriterium dafür, dass aus einer "nebenberuflichen" Tätigkeit eine hauptberufliche Selbständigkeit wird, eher umgekehrt.
Gruss
Czauderna
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Ich habe jetzt mal nachgeschaut. In meinen Unterlagen bei der Barmer steht: versichert als hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige. Doof War das trotzdem jahrelang ein Formfehler von denen, den ich als Laie nicht erkannt habe? So oder so werde ich die Versicherung wechseln. Ich werde nur noch abklären, ob unsere Söhne bei mir, oder meinem Mann mitversichert sind, da sich der Große noch in der kieferorthopädischen Behandlung befindet.
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Hallo,
sagen wir mal so, da hast du offenbar eine Menge Geld gespart - ja, das war dann ein Fehler der Kasse.
Durch den Kassenwechsel ändert sich aber deine Lage nicht großartig denn hauptberuflich Selbständig bist du ja offenbar, d.h. auch bei einem Kassenwechsel würde sich dein Status grundsätzlich nicht ändern.
Gruss
Czauderna
sagen wir mal so, da hast du offenbar eine Menge Geld gespart - ja, das war dann ein Fehler der Kasse.
Durch den Kassenwechsel ändert sich aber deine Lage nicht großartig denn hauptberuflich Selbständig bist du ja offenbar, d.h. auch bei einem Kassenwechsel würde sich dein Status grundsätzlich nicht ändern.
Gruss
Czauderna
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Wieso habe ich einen Menge Geld gespart? Ich liege laut denen ja eh schon knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze? Und gilt eine Beteiligung wirklich als hauptberufliche Selbstständigkeit?
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Stimmt. Ein Kassenwechsel bringt in diesem Fall nichts. Vielmehr wird es so sein, das das neue Arbeitsverhältnis zu keiner Veränderung führt.
der Status "hauptberuflich Selbständig" bleibt bestehen. Dadurch ist der Arbeitgeber von Zahlungen an die Krankenkasse befreit. Den vollen Beitrag (aber nicht höher als der Höchstbeitrag) zur Krankenversicherung zahlt der Arbeitnehmer alleine.
der Status "hauptberuflich Selbständig" bleibt bestehen. Dadurch ist der Arbeitgeber von Zahlungen an die Krankenkasse befreit. Den vollen Beitrag (aber nicht höher als der Höchstbeitrag) zur Krankenversicherung zahlt der Arbeitnehmer alleine.
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Hauptfrage bleibt bestehen: ist eine Beteiligung als selbstständige Tätigkeit anzusehen?
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Vergiss das Wort "Beteiligung". Dieses ist irrelevant.
Mieteinnahmen stellen eine gewerbliche Tätigkeit dar.
Ich nehme mal ein fiktives Beispiel:
Jemand erhält monatlich 10.000,- Euro an Mieteinnahmen. Hiervon sind Beiträge an die KV zu zahlen.
Nun hat dieser jemand einen Job mit einem Bruttoverdienst von 451,- Euro. Und nun sollen die 10.000,- Euro bei der KV unberücksichtigt bleiben?
Dann würden einige einen solchen Arbeitsvertrag vorlegen - auch wenn dieser nur fiktiv ist.
Mieteinnahmen stellen eine gewerbliche Tätigkeit dar.
Ich nehme mal ein fiktives Beispiel:
Jemand erhält monatlich 10.000,- Euro an Mieteinnahmen. Hiervon sind Beiträge an die KV zu zahlen.
Nun hat dieser jemand einen Job mit einem Bruttoverdienst von 451,- Euro. Und nun sollen die 10.000,- Euro bei der KV unberücksichtigt bleiben?
Dann würden einige einen solchen Arbeitsvertrag vorlegen - auch wenn dieser nur fiktiv ist.
Re: Freiwillig in der GKV, bald wieder Arbeitnehmer
Einnahmen aus privater Vermietung sind sicher keine gewerbliche Tätigkeit.
Natürlich gibt es auch gewerbliche Vermietung.
Natürlich hilft ein Job (ab welcher Einkommensgrenze kann ich nicht sagen), KV-Beiträge auf Mieteinnahmen zu vermeiden.
Solange ich einer nichtselbstständigen Beschäftigung nachging und freiwillig in der GKV war, hat sich die GKV für meine sonstigen Einkünfte nicht interessiert.
Gruss,
KarlHeinz
Natürlich gibt es auch gewerbliche Vermietung.
Natürlich hilft ein Job (ab welcher Einkommensgrenze kann ich nicht sagen), KV-Beiträge auf Mieteinnahmen zu vermeiden.
Solange ich einer nichtselbstständigen Beschäftigung nachging und freiwillig in der GKV war, hat sich die GKV für meine sonstigen Einkünfte nicht interessiert.
Gruss,
KarlHeinz
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