Prüfung der Familienversicherung ab 2005

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MonikaSpölgen
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Prüfung der Familienversicherung ab 2005

Beitragvon MonikaSpölgen » 10.09.2007, 20:11

Vor kurzem bekam ich Post von meiner ehemaligen KK (Kündigung zum 30.4.07) mit der Aufforderung einen Bogen zur Prüfung der Familienversicherung ab 2005 auszufüllen und die entsprechenden Nachweise beizulegen.
Ich lehnte dies ab, da die Versicherung die relevanten Daten ( von ihr auch per mail bestätigt) bereits vorliegen hat.

Jetzt droht mir die Verischerung mit rückwirkender Kündigung und In-Rechnung-Stellung der angefallenen Kosten, falls ich den Bogen nicht ausgefüllt zurückschicke.

Frage 1: Bin ich verpflichtet, den Bogen auszufüllen und Nachweise erneut einzureichen.
Frage 2: Ist es rechtlich möglich mir aus solch einem Grund rückwirkend zu kündigen und mich für entstandene Kosten zu belangen?

LG
Monika

Rossi
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Beitragvon Rossi » 11.09.2007, 00:12

Nun denn, eins ist klar, wer Sozialleistungen in Anspruch nimmt (Familienhilfeanspruch), der ist auch gem. §§ 60 ff. SGB I zur Mitwirkung verpflichtet. D. h. er muss auf Anforderung Angaben machen.

Kommt er dieser Mitwirkung nicht nach, können die Sozialleistungen versagt werden. Allerdings in der Regel immer nur für die Zukunft und nicht wie hier rückwirkend. Das wäre pottfalsch!!

Der Anspruch auf eine Familienversicherung entsteht allerdings kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ebenso entfällt dieser Anspruch, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. D. h. wenn die Krankenkasse feststellt, dass die Voraussetzungen seit 2005 nicht mehr vorliegen, dann kann sie die Versicherung rückwirkend beenden und dir die Leistungen in Rechnung stellen (bzw. zurückfordern).

Mal ne Preisfrage?

Hast Du etwas im Keller verbuddelt? Ansonsten beantworte doch einfach diesen Bogen und alles ist in Butter.


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