Prüfung der Familienversicherung ab 2005
Verfasst: 10.09.2007, 20:11
Vor kurzem bekam ich Post von meiner ehemaligen KK (Kündigung zum 30.4.07) mit der Aufforderung einen Bogen zur Prüfung der Familienversicherung ab 2005 auszufüllen und die entsprechenden Nachweise beizulegen.
Ich lehnte dies ab, da die Versicherung die relevanten Daten ( von ihr auch per mail bestätigt) bereits vorliegen hat.
Jetzt droht mir die Verischerung mit rückwirkender Kündigung und In-Rechnung-Stellung der angefallenen Kosten, falls ich den Bogen nicht ausgefüllt zurückschicke.
Frage 1: Bin ich verpflichtet, den Bogen auszufüllen und Nachweise erneut einzureichen.
Frage 2: Ist es rechtlich möglich mir aus solch einem Grund rückwirkend zu kündigen und mich für entstandene Kosten zu belangen?
LG
Monika
Ich lehnte dies ab, da die Versicherung die relevanten Daten ( von ihr auch per mail bestätigt) bereits vorliegen hat.
Jetzt droht mir die Verischerung mit rückwirkender Kündigung und In-Rechnung-Stellung der angefallenen Kosten, falls ich den Bogen nicht ausgefüllt zurückschicke.
Frage 1: Bin ich verpflichtet, den Bogen auszufüllen und Nachweise erneut einzureichen.
Frage 2: Ist es rechtlich möglich mir aus solch einem Grund rückwirkend zu kündigen und mich für entstandene Kosten zu belangen?
LG
Monika