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Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

Verfasst: 04.05.2017, 15:33
von KarlHeinz
Hallo,

ich bin erwerbslos, daher freiwillig versichert und zahle den den monatlichen Mindestbeitrag in der GKV.
In den ersten 4 Monaten des Jahres war ich noch angestellt und habe den Maximalbeitrag gezahlt.

Ich möchte nun aus steuerlichen Gründen KV-Beiträge für die nächsten 2,5 Jahre vorauszahlen.

Kann mir jemand sagen
a) wo die Vorauszahlung von KV-Beiträgen Sozialversicherungsrecht/Satzung/Beitragsverfahrensgrundsätzen o.ä. geregelt ist?
b) wie die Summe der akzeptierten Vorauszahlung berechnet wird?
Meine Sachbearbeiterin meint, es wäre der monatliche Mindestbeitrag * 12 * 2,5 anzusetzen. Die höheren Beitragszahlungen zu Beginn dieses Jahres würden nicht berücksichtigt, da diese für die Zukunft nicht zu erwarten wären.
c) gibt es einen Anspruch auf Vorauszahlung oder liegt das im Ermessen der Krankenkasse?

Vielen Dank,
Karl-Heinz