Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4279
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Czauderna » 24.09.2018, 10:34

Hallo,
ich habe es zweimal gerechnet - einmal so, wie ich es noch aus meiner aktiven Zeit kenne und einmal mit dem Rossi-Rechner und siehe da, ich habe das gleiche Ergebnis in beiden Fällen erhalten. Knackpunkt ist tatsächlich der Zeitraum vom 22.04. - 22.09.1995. Es muss geklärt werden, ob da nun tatsächlich eine Privatversicherung oder doch noch eine GKV-Versicherung vorlag - wenn PKV, dann keine Erfüllung der Vorversicherungszeit - wenn Versicherung dann Erfüllung der Vorversicherungszeit. Du kannst dem Rechner ruhig vertrauen, glaube mir.
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Rossi » 24.09.2018, 10:53

Wobei, wenn er in diesem Zeitraum sowohl in der PKV als auch in der GKV war, also doppelt versichert (solche Fälle gibt es In der Tat), dann würde es auch reichen für die KVdR!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4279
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Czauderna » 24.09.2018, 11:09

Rossi hat geschrieben:Wobei, wenn er in diesem Zeitraum sowohl in der PKV als auch in der GKV war, also doppelt versichert (solche Fälle gibt es In der Tat), dann würde es auch reichen für die KVdR!


Hallo Rossi,
genau deshalb muss es geklärt sein.
Gruss
Guenter

Maschunka
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 23.09.2018, 14:55

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 24.09.2018, 16:48

Hallo Rossi
Also ich konnte den Rechner auf dem Laptop meines Sohnes runterladen und habe alle Daten eingegeben und es fehlen 7 Tage für die Kvdr, macht es nun Sinn ,den Rentenantrag zurück zu nehmen und dann dann evtl .erst ab September oder Oktober in Rente zu gehen ,noch wäre dieses möglich ,denn ich habe die Formblätter für die Krankenkassen noch nicht abgeschickt ,kann mir jemand raten ,was ich am besten mache .
Wir haben auch 2 Jahre ein Pflegekind gehabt ,die aus einem schlechten Elternhaus kam ,aber leider lief das nicht über das Jugendamt und ich hab keine Ahnung ob das dann anerkannt wird ,ich hatte mit der Mutter irgendwie eine schriftliche Vereinbarung ,dass sie bei uns wohnt und ich sie in der Schule anmelden darf ,sie ist einfach nicht mehr zur Schule gegangen und ich wollte sie dann bei uns in der Nähe anmelden und brauchte das Einverständnis der Mutter dazu ,leider hab ich davon auch keine Kopie ,liegt in der Schule ,ob es da noch ein Archiv gibt ,keine Ahnung aber danach werde ich mich morgen erkundigen.Wenn ich damals gewusst hätte wie wichtig das mal ist ,hätte ich alles gehütet [

Maschunka
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 23.09.2018, 14:55

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 24.09.2018, 17:25

In der Zeit vom 22.04 -22.09 95 war er noch nicht privat versichert ,es wurden ja Beiträge aus dem Überbrückungsgeld an die Krankenkasse gezahlt,aber in wie weit das dann auch dahin gemeldet wurde ,keine Ahnung und was hat die Krankenkasse daraus gemacht hat ,ach ist das doch alles kompliziert ,warum kann man nicht einfach ruhig in Rente gehen ,das hab ich mir nicht mit solchen Hindernissen vorgestellt.
Noch eine andere Frage ,wie nehme ich den Rentenantrag zurück ,einfach formlos?
Ach nochmal zu dem Rechner ,unten in den Voversicherungszeiten kommen doch nur die Zeiten rein ,die der 2. Hälfte zuzuordnen sind ,oder?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4279
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Czauderna » 24.09.2018, 19:34

Hallo,
richtig - nur die zweite Hälfte zählt , aber die verschiebt sich, je nachdem, wann der Rentenantrag tatsächlich gestellt wird.- Es muss doch möglich sein festzustellen, ob eine GKV-Versicherung in dem fraglichen Zeitraum bestanden hat - einfach mal die Kasse fragen - 1995 ist ja nun nicht solange her. Also, ob das mit dem 7 Tagen stimmt ? - Ich habe mittels Rossis-Rechner eigentlich mehr "Fehltage" raus bekommen - aber ist auch egal. Ich kann nur raten, sich mit der Krankenkasse vor Abgabe des Rentenantrags in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen. Verbindliche Bestätigung kann ohnehin nur die Kasse abgeben und auch die Sache mit dem Pflegekind - bitte an die Kasse wenden und dort klären ob das Kind auch Berücksichtigung findet - dann wäre ja sowieso alles okay.
Gruss
Czauderna

Maschunka
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 23.09.2018, 14:55

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 24.09.2018, 21:34

Hallo Czauderna ,das glaube ich dass du mehr Fehltage hast ,ich habe ja auch den 07.06.2018 als Eingang angegeben ,das ist das Datum als mein Mann den Antrag unterschrieben hat ,aber das Eingangsdatum bei der Rentenversicherung zählt und das war der 18.06.2018 ,steht auf einem Schreiben der RV drauf und ich habe heute auch noch mal nachgefragt bei der RV ,da wurde mir das mit dem 18.06 bestätigt .ich habe den Antrag an unsere zuständige Rentenstelle geschickt und von da wurde der Antrag nach Berlin weitergeleitet ,weil einige Zeiten fehlten bzw. falsch gerechnet wurden oder es wurde nicht mit dem Koeffizienten hochgerechnet im Rentenverlauf ,war grauselig, es waren sehr viele Fehler drin ,bei mir übrigens nicht so ,liegt wohl am zuständigen Sachbearbeiter ,da ist er dann erst am 18 06 eingegangen ,ist ja nur unser Vorteil ,wenn ich das vorher alles gewusst hätte ,wäre der Antrag erst Ende August rausgegangen.
In 2004 fehlen ihm noch 5 Tage ,als er den Arbeitgeber gewechselt hat ,da war er mal 5 Tage ohne Beschäftigung und so komm ich auf die 7 Tage die fehlen für die KVdR.
Das Problem mit der Krankenkasse ist ,es war die Hamburger HZK ,die ist dann fusioniert und die nächste dann auch wieder, ich glaube es ist jetzt die Barmer GEK, na ich werd es mal versuchen das mit 1995 raus zubekommen.
Mit dem Pflegekind geb ich erst mal an ,dass wir eins hatten und Geburtsdatum und dann mal sehen ,was die noch als Nachweis haben wollen ,das wäre natürlich super ,wenn das klappt .
Eine Frage habe ich allerdings noch mal ,die erste Hälfte des Arbeitslebens wird ja vom 1. Tag ab der Arbeitsaufnahme bis zur Stellung Rentenantrag gerechnet ,wenn hier auch Tage fehlen ,z.B. wurde zu DDR Zeiten im Sv Ausweis ,unser grünes Buch ,wurde vor dem Verdienst z.B . 5 Tage krank ,eingetragen ,diese Tage werden durch die RV als Ausfalltage mit 0 punkten durch die RV bewertet, werden diese Tage auch von dem
Verlauf der 1.Hälfte abgesetzt ,aber wohl eher nicht, dann würden es ja vielleicht nur 20 Jahre sein ,die nachzuweisen sind und keine 21 Jahre mehr ,Tage und Monate hab ich jetzt mal weggelassen ,oder seh ich das falsch .

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Rossi » 25.09.2018, 08:22

Upsela, das mit dem Pflegekind ist nicht so einfach.

Der SpiBu hält hierbei hinsichtlich des Nachweise folgendes fest:

Als Nachweise bei Pflegeeltern (Eltern im Sinne des § 56 Abs. 3 Nr. 3 SGB I ) kommen wahlweise in Betracht:

• Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle und Nachweis des Jugendamtes über "Vollzeitpflege" nach § 27 in Verb. mit § 33 SGB VIII (z. B. Pflegevertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern, Bescheid über Leistungsgewährung gegenüber den Personensorgeberechtigten oder Bescheinigung des Jugendamtes über Pflegeverhältnis; das Pflegeverhältnis muss auf längere Dauer angelegt oder angelegt gewesen sein und es muss eine häusliche Gemeinschaft bestehen oder bestanden haben; Tagespflegeeltern fallen nicht unter den Begriff der "Pflegeeltern"; ein Pflegekindverhältnis ist nicht anzunehmen, wenn ein Mann mit seiner Lebensgefährtin und deren Kindern oder eine Frau mit ihrem Lebensgefährten und dessen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt lebt - Berücksichtigung nur bei Vorliegen der Stiefelterneigenschaft)

• Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind

• Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines oder eines halben Kinderfreibetrages)


Du kannst selbstverständlich den Rentenantrag zurückziehen und dann ggf. später stellen. Eine Rücknahme ist solange möglich, wie noch keine Rente tatsächlich bewilligt worden ist.

Der Excel-Rechner ist natürlich ohne Gewähr. Wie Du bereits aus diesem Thread entnehmen kannst, hat fast jede Krankenkasse einen eigenen Rechner gebastelt. Dort kommen total unterschiedliche Ergebnisse heraus.

Wenn Du den Rentenantrag zuvor an deine für den Wohnort zuständige Rentenstelle geschickt hast, dann gilt der Eingang dort als Rentenantragstellung!!!

Du kannst ggf. den Rentenantrag auch später stellen, als der tatsächliche Rentenbeginn, wenn es sich um eine normale Altersrente handelt. Ich meine, dass man ggf. rückwirkend für 6 Monate die Rente nachgezahlt bekommt. Durch eine spätere Rentenantragstellung entsteht dir dann kein finanzieller Schaden (weil rückwirkend bis zu 6 Monate), dadurch kannst Du aber die KVdR (Tag der Rentenantragstellung) lenken bzw. steuern. So etwas habe ich schon häufiger gemacht. Du solltest dies aber mit der Rentenstelle vor Ort genau abklären.

Bei der Festlegung des 1. Tages im Erwerbslebens muss - meines Erachtens - tatsächlich gearbeitet worden sein.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Rossi » 25.09.2018, 08:45

Ach ja, zu der Problematik der Berechnung der KVdR nur mit Tagen gibt es derzeit ein Klageverfahren, welches beim SG Aachen anhängig ist.

Die beklagte Kasse hatte eine Umrechnung nach Jahren, Monate und Tage vorgenommen. Danach fehlten 4 Tage. Der Kläger hatte tageweise gerechnet, dann hatte einen Tag mehr als er braucht (also KVdR).

Im Rahmen des Klageverfahrens hat sich dann der Richter die Mühe gemacht und hat sich das neue Gemeinsame Rundschreiben zur KVdR vom 17.12.2017 reingepfiffen.

Dort hat er dann nachfolgendes gefunden:

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 2_2017.pdf

Zitat Seite 25:

Die Neun-Zehntel-Belegung kann vereinfachend mit der als Anhang beigefügten Tabelle ermittelt werden. Dabei wird für die einzelnen Jahre, Monate und Tage der zweiten Hälfte der Rahmenfrist jeweils ein Anteil von neun Zehnteln bestimmt, der wiederum aufgeteilt nach Jahren, Monaten und Tagen angegeben wird. Die Zusammenrechnung aller Jahre, Monate und Tage ergibt die erforderliche Vorversicherungszeit.

Wird die auf diese Weise ermittelte 9/10-Belegung mit den im Einzelfall anrechenbaren Versicherungszeiten mit einer Differenz von wenigen Tagen nicht erreicht, ist alternativ eine Berechnung der Neun-Zehntel-Belegung allein auf der Basis von Tagen angezeigt. Dabei wird die in Jahren, Monaten und Tagen bestimmte Dauer der zweiten Hälfte der Rahmenfrist unter Berücksichtigung von § 26 Absatz 1 SGB X i. V. m. § 191 BGB auf Tage umgerechnet. Volle Kalendermonate werden zu 30 und das Kalenderjahr zu 365 Tagen gerechnet. Danach wird ein Anteil von neun Zehnteln bestimmt; ergeben sich dabei Dezimalwerte, ist auf volle Tage abzurunden. Die so ermittelte Anzahl von Tagen ist unter Berücksichtigung von § 191 BGB wiederum auf Jahre, Monate und Tage umzurechnen. Das Ergebnis entspricht der erforderlichen Vorversicherungszeit.



Alternative Berechnung der Neun-Zehntel-Belegung nach Tagen: Umrechnung der erforderlichen Vorversicherungszeit auf Tage:
21 Jahre = 7.665 Tage
02 Monate = 60 Tage
12 Tage = 12 Tage
Gesamt = 7.737 Tage

Also eine ganz neue Variante. Was hinsichtlich der der 9/10 Belegung gilt, gilt natürlich auch bei den entsprechenden nachgewiesen Vorversicherungszeiten. Diese Umrechnung ist in der Regel noch günstiger!

In dem Klagefall würde der Kläger dann die KVdR erfüllen. Die beklagte Kasse will aber nicht, da das GR erst am im Dezember 2017 veröffentlicht worden ist; der Rentenantrag aber vorher gestellt worden ist. Auch der Hinweis, dass sich das Recht nicht geändert hat, sondern nur die Rechtsauslegung, überzeugte die Kasse nicht!!! Der Richter muss jetzt über diesen Schwurbelkram entscheiden!!!!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4279
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Czauderna » 25.09.2018, 14:14

Hallo,
Eine Frage habe ich allerdings noch mal ,die erste Hälfte des Arbeitslebens wird ja vom 1. Tag ab der Arbeitsaufnahme bis zur Stellung Rentenantrag gerechnet ,wenn hier auch Tage fehlen ,z.B. wurde zu DDR Zeiten im Sv Ausweis ,unser grünes Buch ,wurde vor dem Verdienst z.B . 5 Tage krank ,eingetragen ,diese Tage werden durch die RV als Ausfalltage mit 0 punkten durch die RV bewertet, werden diese Tage auch von dem
Verlauf der 1.Hälfte abgesetzt ,aber wohl eher nicht, dann würden es ja vielleicht nur 20 Jahre sein ,die nachzuweisen sind und keine 21 Jahre mehr ,Tage und Monate hab ich jetzt mal weggelassen ,oder seh ich das falsch .

wie Rossi schon schrieb - Aufnahme der ersten Tätigkeit ist entscheidend, eventuell folgende Zeit ohne eine Tätigkeit spielen da keine Rolle - also mal ein extremes Beispiel - Aufnahme einer Tätigkeit am 01.09.1968, welche am 30.09.1968 wieder endete, danach bis zum 31.12.2010 keine Tätigkeit mehr, dann vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 wieder beschäftigt. Für die Prüfung der Vorversicherungszeit zur KVdR gilt der 012.09.1968.
Gruss
Czauderna

Maschunka
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 23.09.2018, 14:55

Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 25.09.2018, 18:30

Hallo Rossi und Czauderna, Danke für eure Antworten , ihr habt mir sehr geholfen ,also das Rechenbeispiel aus dem Rundschreiben hatte ich schon und habe auch angefangen danach zu rechnen ,es kamen Dezimalwerte raus und ich wusste nicht ob ab oder aufrunden ,habe das dann aufgegeben und mit der Tabelle konnte ich gar nichts anfangen ,aber jetzt kommt es ,ich habe heute in den alten Unterlagen gesucht ,ob ich noch was zu dem Überbrückungsgeld für 1995 finde und siehe da ,es war mir total entfallen ,aber wirklich raus aus meinem Kopf ,mein Mann war bis Ende 1998 in der gesetzlichen freiwillig versichert ,bei der HZK, ich bin total froh ,ohne euch hätte ich wohl nicht in den alten Ordnern gewühlt ,oh wie schön ,dass ich alles sauber abgeheftet habe .
Es war mir so wichtig ,dass mein Mann in die KVdR kommt ,ich hätte ja schon seit einem Jahr in Rente sein können ,aber ich bin schon so lange privat
Versichert und da für mich die 9/10 Reglung nicht ausreicht ,gibt es nur den einen Weg zurück in die GKV über die Familienversicherung sobald mein Mann seine Rente bekommt ,gebe ich das Gewerbe auf und bin ohne Einkommen ,stimmt nicht ganz ,eine kleine Rente von 375 € habe ich aus einem Versorgungswerk, aber damit kann ich in die Familienversicherung ,sobald ich dann meine Altersrente bekomme ,muss ich mich in der GKV zwar freiwillig
Versichern ,aber zur Zeit ist es immer noch billiger als in der privaten Versicherung ,oh was bin froh ,ich brauch auch den Rentenantrag nicht zurück nehmen.
Das mit dem Pflegekind werde ich trotzdem ankreuzen bei meinem Mann ,mal sehen ,was da kommt ,ich werde berichten .

Dass die erste Hälfte der 9/10 Regelung alle Tage voll berücksichtigt werden ,war mir schon irgendwie bewusst ,sonst würde es ja für sehr viele auch
Besser ausgehen


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste