Vorversicherungszeiten für die KVdR

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Helmut Cordes
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Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Helmut Cordes » 08.05.2017, 13:58

Hallo,
ich bin neu hier, und ich hab mich angemeldet, weil ich ein Problem hab:

Ich hab 2015 einen Rentenantrag gestellt und dann von der 9/10 Regelung erfahren, die ich nicht erfülle, um in die KVdR zu kommen. Dann hab ich viewl gerechnet und recherchiert, mit dem Ergebnis, dass ich den Rentenantrag zurückgezogen hab und ihn am 20.4.2017 neu gestellt hab.

meine damalige Krankenversicherung hatte mir ausgerechnet, dass ich, wenn ich den Rentenantrag am 18.4.2017 stelle, die Vorversicherungszeiten erfüllen würde.
Ich hab dann den Antrag 2 Tage später gestellt, um einen gewissen Puffer zu haben, aber meine jetzige KV (ich bin familienversichert) rechnet offensichtlich anders und sage, es fehlen noch 3 Tage der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV, die ich natürlich nicht herbeizaubern kann.

Ich habe jetzt nochmal um Überprüfung gebeten, zumal ich in Excel in verschiedenen Methoden immer gefunden hab, dass er reicht. Aber die Kassen rechnen immer noch mit einer Tabelle aus grauer Vorzeit, als es noch keine Computer gab, und diese Methode führt offensichtlich zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Hat jemand Erfahrung mit Widersprüchen und Neuberechnungen? Gibt es die Möglichkeit, im Einzelfall ( wenn es Spitz auf Knopf geht ) die einzelnen Tage im zweifelsfall einfach zu zählen? Wäre schon, wenn Ihr mir helfen könntet, weil ich in den nächsten Tagen entscheiden muss, ob ich den Rentenantrag nochmal zurückziehe.
Helmut

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Czauderna » 08.05.2017, 16:05

Hallo,
oh je, diese Diskussion hatten wir schon mal - Rossi wird sich erinnern - da scheint es tatsächlich unterschiedliche Rechner bei den Kassen zu geben.
Gib uns doch mal deine genauen Daten an (ohne das Ergebnis der beiden von dir erwähnten Kassen zu verraten) - wir rechnen dann mal aus.
Gruss
Czauderna

Helmut Cordes
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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Helmut Cordes » 08.05.2017, 17:03

Hallo Czauderna,

danke dass du dich dieses Problems annehmen willst. Hier die Daten:

Beginn der Arbeitstätigkeit: 01.06.1971
Tag der Rentenantragstellung: 20.04.2017
privat versichert von: 01.01.1994
privat versichert bis: 25.08.1996

das müsste eigentlich zum Rechnen ausreichen.
Also nochmal
Danke

Helmut

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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Czauderna » 08.05.2017, 19:38

Hallo,
so, ich hab mal gerechnet - zum Berechnungsmodus ist zu sagen, dass ich jedes volle Jahr mit 365 Tagen und jeden vollen Monat mit 30 Tagen angesetzt habe.
Gesamtrahmenfrist :
01.06.1971 - 20.04.2017 = 45 Jahre - 10 Monat - 20 Tage - demnach 16745 Tage
Die 2. Hälfte der Rahmenfrist beginnt nach 8373 Tagen - 22 Jahre 11 Monate und 13 Tage
18.05.1994 - 20.04.2017 - 9/10 der 2. Hälfte der Rahmenfrist müssen mit einer GKV-Versicherung belegt sein.
9/10 von 8373 Tagen ergeben 7536 Tage
PKV-Versicherung bestand vom 18.05.1994 - 25.08.1996 - das entspricht 830 Tage
Zurückgelegte GKV-Versicherung innerhalb der 2. Hälfte der Rahmenfrist betrug 8373 abzgl. 830 = 7543 Tage
Notwendig waren 7536 Tage, so dass die erforderlich Zahl um 7 Tage überschritten wurde und damit die Vorversicherungszeit als erfüllt
anzusehen ist.
So, das war meine Rechnung - mal gespannt, was da noch kommt von anderen Experten.
Gruss
Czauderna

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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Rossi » 08.05.2017, 21:50

Oh weia; dieser Eiertanz mit der KVdR-Berechnung, daran kann ich mich super erinnern.

Günter; Deine Berechnung ist mehr als positiv. Du hast 7 Tage mehr, als er braucht.

Ich habe für meine Seminarteilnehmer extra einen Rechner in Excel gebastelt.

Dabei habe ich die Kassenversion (Umrechnung in Jahre, Monate und Tage) programmiert und gleichzeitig nur nach Tagen (ohne Umrechnung nach Jahren, Monate und Tage).

Was sagt mein Rechner?

Bei Umrechnung nach Jahren, Monate und Tage fehlen leider 2 Tage.

Bei der Berechnung nur nach Tagen (ohne Umrechnung) hat er 1 Tag mehr als er braucht.

Was nun?!

Meine damaligen Recherchen (unter Berücksichtigung der bislang hierzu ergangenen Rechtsprechung) waren klar; die asbachuralte Verfahrensweise der Kassen (Umrechnung nach Jahren, Monaten und Tagen) hat kein rechtliches Fundament. Es ist nur nach Tagen zu rechnen. Ich habe damals regen Kontakt zu einem ehemaligen Referenten aus dem Ministerium (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) gehabt. Er ist jetzt im wohlverdienten Ruhestand und ist Rentenberater. Er teilt meine Ansicht, dass nur nach Tagen zu rechnen ist.

Dies hilft Helmut jetzt aber nicht viel weiter; denn ggf. wird er klagen müssen. Da bin ich mir ganz sicher. Denn der zuständige Mitarbeiter der Kasse tippt stumpf die Daten in den Rechner der involvierten Kasse ein und verlässt sich darauf, dass es richtig ist. Notfalls sogar bis zum Bundessozialgericht. Dort bin ich mir ziemlich sicher.

Helmut; hast Du Kinder?

Denn zum 01.08.2017 wird es eine Begünstigung im Rahmen der KVdR geben! Für jedes Kind bekommt man pauschal bzw. fiktiv 3 Jahre für die KVdR angerechnet. D.h., wenn Du nur 1 Kind hast, dann kommst Du zum 01.08.2017 in die KVdR (keine Stichtagsregelung im Gesetz). Dabei ist es egal, ob das Kind in der 1. oder 2. Hälfte des sog. Erwerbslebens geboren ist. Man bekommt immer die 3 Jahre. Es ist auch egal, von wem das Kind ggf. erzogen worden ist. Mami und Papi bekommen zum 01.08.2017 jeweils 3 Jahre in der KVdR angerechnet.

Will heißen; bis zum 31.07.2017 keine KVdR, ab dem 01.08.2017 sehrwohl, wenn ein Kind vorhanden ist.

Jetzt muss man rechnen, ob es sich ggf. lohnt bis zum 31.07.2017 auf die Rente zu verzichten oder Beiträge für die KV/PV bis zum 31.07.2017 zu zahlen!!!

Rossi
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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Rossi » 08.05.2017, 22:12

Ach ja, gucke einfach mal hier

http://www.krankenkassenforum.de/1-vt64 ... sc&start=0

Dort wirst Du, wenn Du die Zeit dafür hast, sehr schnell merken, dass Kassenmitarbeiter nicht nach links oder rechts gucken. Jenes was ihnen vorgegeben wird (Berechungstools) ist immer richtig. Wenn die Richtigkeit von Außenstehenden bezweifelt wird, dann hat der Außenstehende Drogen genommen!!!

Jenes steht alles sehr eindrucksvoll in dem Thread.

Und was hast Du erlebt?

Die damalige Kasse hat Dir geraten den Rentenantrag gezielt im April 2017 zu stellen. Natürlich hatte die damalige Kasse ein selbst gestricktes Progrämmchen.

Jetzt bist Du bei einer anderen Kasse, die auch ein selbstgestrickes Progrämmchen hat. Und Ei der Daus; nun kommt etwas ganz anderes dabei raus und die KVdR-Voraussetzungen liegen nicht vor.

Wie fühlst Du dich derzeit?!

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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 23.09.2018, 15:28

Es geht mir um meinen Mann ,der einen Rentenantrag gestellt hat und ich bin aus allen Wolken gefallen ,als ich von der 9/10 Regelung gelesen habe ,nun recherchiere ich ich schon das ganze Wochenende im Netz und rechne hin und her ,komme aber nicht wirklich auf den Beginn der 2. HÄLFTE, irgendwie
ist da ein Knoten bei mir ,habe auch versucht das Rechenbeispiel von Rossi nachzuvollziehen ,aber wenn ich die 8373 Tage durch 365 teile, bekomme ich
22,939 raus ,wo kommen da die 22J ,11 Mo und 13 Tage her ,was mach ich falsch ,wo denke ich falsch ,
Würde mich über Hilfe freuen
Maschunka

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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Czauderna » 23.09.2018, 16:07

Hallo, erst mal willkommen im Forum
gib uns bitte folgende Daten bekannt -
1. Tag der Rentenantragstellung
2. Erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung
3. seit wann bei welcher Krankenkasse versichert
4. Wie viele Kinder
Wir rechnen dann mal.
Gruss
Czauderna

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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 23.09.2018, 17:20

Danke für die schnelle Antwort

Also folgende Daten schon mal sofort
Beginn der Tätigkeit :1.9.196
Antragstellung der Rente :07.06.20018
Kinder :2
Privat versichert ; 22.04.95-24.11.03 Privat
Für die Zeit vom 22.04.95 bis 22.9.95 wurde Überbrückungsgeld gezahlt, aus dem auch Beträge in de GKV gezahlt wurden ,also denke ich ,dass die Zeit erst ab 23 .9. 95 zählt
Ich hab gerechnet ,komme auf einen Beginn der 2. HÄLFTE etwa auf Februar 1994
Ich habe auch versucht die Jahre für die Kvdr zu berechnen ,ich komme egal auf einen Bedarf von 21,6 Jahren für die 2 HÄLFTE und mit 2 Kinder komme
Ich auf tatsächlich vorhanden auf 22,16 Jahre ,bin mir aber total unsicher ob das stimmt

Schon mal Danke im Vorraus

Maschunka
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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 23.09.2018, 17:21

Beginn war 1.9.1969 ,da ist was falsch gegangen

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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 23.09.2018, 17:27

Aber soll ich sämtliche Krankenkassen auflisten ,in denen mein Mann versichert war ,ausser dem Zeitraum der privat war ,war er immer in der GKV versichert

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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Czauderna » 23.09.2018, 22:37

Hallo,
Habe eben erst die Antwort gelesen - ich rechne morgen aus, ich hoffe, das ist okay fuer dich.
Gruß
Czauderna

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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 23.09.2018, 22:52

Super ,na klar ist das ok für mich ich danke schon mal im vorraus
Gruß maschunka

Rossi
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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Rossi » 24.09.2018, 08:37

Guckst Du hier:

https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2237/

dort ist ganz zum Schluss ein KVdR-Rechner in Excel hinterlegt.

Damit kannst Du die KVdR selber ausrechnen. Wenn der Holde während des Bezuges in der Tat noch in der GKV war, kommt er mit 2 Kindern in die KVdR. War er aber schon privat versichert, dann kommt er nicht rein. Dort fehlen dann ein paar Tage!!!!

Maschunka
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Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR

Beitragvon Maschunka » 24.09.2018, 10:12

Hallo Rossi,Danke für die Antwort ,den Rechner habe ich mir schon runtergeladen ,leider ist auf meinem PC Exel abgelaufen und ich wollte mir eigentlich keine neue Lizenz mehr holen ,kann da keine Angaben machen und Exel auf dem Tablet ist sehr eingeschränkt ,da sagt mir der Rechner Beginn der 2.Hälfte
IST DER 19.01.1994 UND 9/10 betragen 21 jahre ,11 Monate und 15 Tage,aber ich trau dem nicht so ,ausserdem kann ich bei der Vorversicherung zwar die Daten eingeben aber Jahre rechnet er nicht aus
Was meinst du damit, während des Bezuges in der GKV war ,kann das leider nicht verstehen ,bin ja nicht mehr blond ,aber war es mal ,bitte erkläre mir das doch .
Gruß Maschunka


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