Nebenberuflich selbständig oder nicht???
Verfasst: 09.06.2017, 10:49
Guten Tag!
Ich habe in den letzten Jahren hauptberuflich selbständig als Nachhilfelehrerin gearbeitet und bin privat krankenversichert. Ab September werde ich angestellt 10 Stunden/Woche für 650€ brutto (Arbeitsentgelt) im Monat arbeiten und möchte in geringem Umfang 3 Stunden/Woche selbständig weiterarbeiten. Der errechnete monatliche Gewinn (Arbeitseinkommen) liegt bei ca. 160€. Ich arbeite und verdiene damit angestellt mehr und arbeite zeitlich auch mehr, logischwerweise denkt man da an "nebenberuflich selbständig", was für mich bdeuten würde, dass ich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln würde.
Wenn ich aber jetzt DAS hier lese,:
Bei Arbeitnehmern, die pro Woche 20 Stunden oder weniger abhängig beschäftigt arbeiten und nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße verdienen (50 % von 2.975 Euro = 1.487,50 Euro, Stand: 2017), gelten zusätzlich ausgeübte selbstständige Tätigkeiten grundsätzlich als hauptberuflich.
bin ich trotzdem hauptberuflich selbständig? Oder ist dies ein Fall für die berühmte Einzelfallentscheidung...
Zur Vollständigkeit sei gesagt, dass ich zusätzlich Witwenrente beziehe und einen Minijob habe.
Ganz herzlichen Dank für eine Antwort.
Ich habe in den letzten Jahren hauptberuflich selbständig als Nachhilfelehrerin gearbeitet und bin privat krankenversichert. Ab September werde ich angestellt 10 Stunden/Woche für 650€ brutto (Arbeitsentgelt) im Monat arbeiten und möchte in geringem Umfang 3 Stunden/Woche selbständig weiterarbeiten. Der errechnete monatliche Gewinn (Arbeitseinkommen) liegt bei ca. 160€. Ich arbeite und verdiene damit angestellt mehr und arbeite zeitlich auch mehr, logischwerweise denkt man da an "nebenberuflich selbständig", was für mich bdeuten würde, dass ich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln würde.
Wenn ich aber jetzt DAS hier lese,:
Bei Arbeitnehmern, die pro Woche 20 Stunden oder weniger abhängig beschäftigt arbeiten und nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße verdienen (50 % von 2.975 Euro = 1.487,50 Euro, Stand: 2017), gelten zusätzlich ausgeübte selbstständige Tätigkeiten grundsätzlich als hauptberuflich.
bin ich trotzdem hauptberuflich selbständig? Oder ist dies ein Fall für die berühmte Einzelfallentscheidung...
Zur Vollständigkeit sei gesagt, dass ich zusätzlich Witwenrente beziehe und einen Minijob habe.
Ganz herzlichen Dank für eine Antwort.