Halli Hallo,
kurz erklärt. Wohne mit meinem Freund zusammen, er studiert und arbeitet nebenbei, ist privat versichert.
Ich noch bis 23.10.2007 in der Elternzeit und arbeite momentan nur auf 400€ Basis. Ich bin bis dahin beitragsfrei gesetzlich versichert. Unser Sohn ist über mich versichert. Nun läuft Elterngeld aus, Elternzeit vorbei, beitragsfreie Versicherung auch zu Ende.
Welche Optionen habe ich, damit ich weiter versichert bin? Freiwillige Versicherung würde mich 132€ kosten.
Kann ich die Elternzeit verlängern, obwohl ich nur 400€ verdiene?
Wie ist das, wenn ich nach der Elternzeit Arbeitslosengeld beantrage, zahlen die das dann für mich?
Wäre über Hilfe und Vorschläge sehr angetan.
dascu
Elternzeit vorbei, Jobangebot entscheidet sich erst November
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Tja, wie war das nocheinmal mit dem Fortbestehen Versicherungspflichtiger:
§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
....
(2) Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird, ....
Tja, wenn Du noch länger die Elternteilzeit in Anspruch nehmen kannst, dann besteht Deine Mitgliedschaft weiter. Dieses setzt aber voraus, dass Dein bisheriger Arbeitgeber dich nicht gekündigt hat bzw. Du selber auch nicht.
Ansonsten, wenn die Elternzeit am 23.10.2007 endet, dann hast Du längstens noch 1 Monat danach einen sog. nachgehenden Versicherungsanspruch. Wenn das neue Arbeitsverhältnis spätestes am 23.11.2007 beginnt, dann ist alles in Butter. Ansonsten musst Du dich freiwillig versichern.
§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
....
(2) Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird, ....
Tja, wenn Du noch länger die Elternteilzeit in Anspruch nehmen kannst, dann besteht Deine Mitgliedschaft weiter. Dieses setzt aber voraus, dass Dein bisheriger Arbeitgeber dich nicht gekündigt hat bzw. Du selber auch nicht.
Ansonsten, wenn die Elternzeit am 23.10.2007 endet, dann hast Du längstens noch 1 Monat danach einen sog. nachgehenden Versicherungsanspruch. Wenn das neue Arbeitsverhältnis spätestes am 23.11.2007 beginnt, dann ist alles in Butter. Ansonsten musst Du dich freiwillig versichern.
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