Elternzeit vorbei, Jobangebot entscheidet sich erst November

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

dascu
Beiträge: 2
Registriert: 11.09.2007, 13:59

Elternzeit vorbei, Jobangebot entscheidet sich erst November

Beitragvon dascu » 11.09.2007, 14:12

Halli Hallo,

kurz erklärt. Wohne mit meinem Freund zusammen, er studiert und arbeitet nebenbei, ist privat versichert.
Ich noch bis 23.10.2007 in der Elternzeit und arbeite momentan nur auf 400€ Basis. Ich bin bis dahin beitragsfrei gesetzlich versichert. Unser Sohn ist über mich versichert. Nun läuft Elterngeld aus, Elternzeit vorbei, beitragsfreie Versicherung auch zu Ende.
Welche Optionen habe ich, damit ich weiter versichert bin? Freiwillige Versicherung würde mich 132€ kosten.
Kann ich die Elternzeit verlängern, obwohl ich nur 400€ verdiene?
Wie ist das, wenn ich nach der Elternzeit Arbeitslosengeld beantrage, zahlen die das dann für mich?

Wäre über Hilfe und Vorschläge sehr angetan.

dascu

dascu
Beiträge: 2
Registriert: 11.09.2007, 13:59

Beitragvon dascu » 11.09.2007, 14:15

Ach so das Wichtigste, habe ein Jobangebot, welches sich aber erst Ende November entscheidet, wo ich höchstwahrscheinlich ca 20h die Woche arbeiten kann. Ich brauche also etwas für dazwischen...

dascu

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 11.09.2007, 20:12

Tja, wie war das nocheinmal mit dem Fortbestehen Versicherungspflichtiger:

§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
....
(2) Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird, ....


Tja, wenn Du noch länger die Elternteilzeit in Anspruch nehmen kannst, dann besteht Deine Mitgliedschaft weiter. Dieses setzt aber voraus, dass Dein bisheriger Arbeitgeber dich nicht gekündigt hat bzw. Du selber auch nicht.

Ansonsten, wenn die Elternzeit am 23.10.2007 endet, dann hast Du längstens noch 1 Monat danach einen sog. nachgehenden Versicherungsanspruch. Wenn das neue Arbeitsverhältnis spätestes am 23.11.2007 beginnt, dann ist alles in Butter. Ansonsten musst Du dich freiwillig versichern. #-o


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste