Beitragsrückstand / Falschbetratung / Pflichtversicherung

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claudia.greese
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Beitragsrückstand / Falschbetratung / Pflichtversicherung

Beitragvon claudia.greese » 12.09.2007, 17:25

Hallo,

ich bin NEU hier....
Hallo :D Claudia, 26 aus Berlin, verh.1 Kind...lololo

So, nun habe ich ein Mega Problem mit der IKK in Berlin/ Brandenburg.

Ich habe mich zum 01.11.2006 Selbstständig gemacht, brauchte ja daher eine Krankenkasse. Hatte dann mehrere Beratungen wie auch die IKK wo ich mich dann entschied einzusteigen.

So, die Beratungen war so: Ich bekam 6 monate Überbrückungsgeld von ca. 550 EURO, daher meinte die Beraterin ich müsste die mind. Bertrag nur zahlen ca. 159 EURO`s gut dachte ich für 100% Versicherung ist das toll.

Eigentlich habe ich 70% freie Heilfürsorge über meinen Mann, das wußte ich aber nicht so schnell.

Dann bekam ich meine Beitragsberechnung die nun über 250 EURO war, ich war erschrocken und enttäuscht darüber, sodas ich am 31.12.2006 wieder raus ging.

War aber zum 01.1. dann bei der Conti mit 123 euro dabei. War auch alles okay.
Aus Familienären gründen habe ich dann wieder normal angefangen zu arbeiten.

So, bis heute habe ich mich mit denen gestritten, Falschberatung ect. nichts außer Mahnungen usw.

Da ich aber nun seit dem 30.05 wieder gesetzliche KV bin bei der IKK muss ich ja was tun. Denn die wollen meine Krankenkarten sperren usw. Obwohl mein Arbeitgeber und ich zahlen ja seit dem die Beiträge.

Nun heute mal wieder eine tel. Gespräch mit denen wo mir gesagt wurde ich sollte einen bösen beschwerde Brief schreiben usw. wodrin die Falschberatung und die Beitragsrückstände stehen sollen.

Dann soll es bei mir eine Einzelprüfung geben ob mir ein Tel der Schuld erlassen wird.

Wie soll ich es nun alles formulieren? Habt ihr einen Rat?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.09.2007, 21:20

Tja, wie es aussieht sind die Fronten zwischen Dir und der KV etwas verhärtet.

Die Vorgehensweise der KV erscheint im ersten Ansatz rechtmässig zu sein. Du hast die Beiträge für die freiwillige KV nicht gezahlt. Da Du mit mehr als 2 Beiträgen in Rückstand bist, stellt die KV den Anspruch nunmehr gem. § 16 Abs. 3 a SGB V ruhend, und zwar solange bis alles vollständig gezahlt ist. Das hat auch nichts damit zu tun, dass Du nunmehr wieder über eine neue Tätigkeit pflichtversichert bist und der Arbeitsgeber die Beiträge fleissig zahlt. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen ab dem 01.04.2007 sind relativ eindeutig - der Anspruch ruht. Nur in akuten Notfällen zahlt die KV, sonst nicht. Aus diesem Grunde zieht die KV auch die Versicherungskarte ein. In Notfällen bekommst Du dann einen Behandlungsschein.

Tja, wie kann man überhaupt dagegen vorgehen. Eins ist klar, Du hast dich freiwillig versichert. Die Beiträge sind zu zahlen. Selbst ein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid hat noch nicht einmal aufschiebende Wirkung.

Sorry, zahlen wirst Du müssen. Alles andere - wie bspw. Falschberatung- stellt meines Erachtens ein getrenntes Verfahren dar. Dieses ist sehr mühevoll.


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